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Cloud Computing für den Neubau der Verwaltung
Cloud Computing – die IT-Landschaft wird durch den Anwender nicht mehr selbst betrieben, sondern über einen oder mehrere Anbieter bezogen – macht es möglich, einen virtuellen einheitlichen Verwaltungsraum für Bund, Länder und Kommunen zu schaffen. Der neue Artikel 91c bildet dafür die rechtliche Grundlage. Danach ist ein gemeinsamer Betrieb von Infrastrukturen möglich. Mit den Planungen zum Aufbau einer solchen IT-Infrastruktur sollte umgehend begonnen werden. Von Anfang an sollte darauf geachtet werden, alle Ebenen der Verwaltung und alle Behörden einzubinden. Wir brauchen nicht Dutzende von „virtuellen Wolken“, sondern nur eine deutschlandweite Government Cloud. Cloud Computing steigert nicht nur die Effizienz und eine sichere Datenhaltung, sondern ermöglicht auch neue Services. Zentrale Webservices eröffnen den Behörden neue Möglichkeiten, Dienste für Bürger und Unternehmen bereitzustellen. Webservices stärken die Dezentralität, da je nach Bedarf unterschiedliche Komponenten an unterschiedlichen Orten für unterschiedliche Aufgaben genutzt werden können. Für den Gesetzgeber eröffnen sich neue Möglichkeiten, softwarebasierende Regelwerke und Prozesse der Verwaltung verfügbar zu machen.
Bürger stärker einbinden
Durch Web-2.0-Elemente können Bürgerinnen und Bürger zudem intensiver in die Gestaltung von Politik und Verwaltungshandeln eingebunden und damit die Demokratie gestärkt werden. Sie ermöglichen einen neuen Dialog zwischen Bürger, Politik und Verwaltung. Besonders auf der kommunalen Ebene wird das „Mitmach-Internet“ das Verhältnis zwischen Bürger und Bürgermeister positiv verändern.
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