Neue Regierung

Mehr Transparenz – weniger Bürokratie

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Die Herausforderungen der Zukunft

Wie können die Herausforderungen der Zukunft bewältigt werden? Für Franz-Reinhard Habbel sind folgende Punkte von entscheidender Bedeutung:

  • 1. Mehr Transparenz und mehr Teilhabe schaffen
  • Alle Gesetzentwürfe sind online zu stellen. Bürgern ist über Online-Konsultationen die Möglichkeit einzuräumen, Anmerkungen und Vorschläge zu unterbreiten.
  • Der Bundeshaushalt ist im Internet zu veröffentlichen. Dabei geht es nicht darum, Hunderte von PDF-Seiten auf eine Regierungsseite zu laden, sondern auf der Grundlage von Datawarehouse-Technologien selbstgesteuerte Abfrage- und Visualisierungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Nur so können Schwerpunkte und Finanzströme der Regierungsarbeit je nach Blickwinkel sichtbar gemacht werden. Ein vorbildliches Beispiel dafür bietet der State of Texas in den USA.
  • Das Internet ist wesentlich stärker für Dialoge mit Bürgern, Unternehmen und Gruppen der Zivilgesellschaft zu nutzen. Politische Vorhaben sind zur Diskussion zu stellen. Dazu sind Web-2.0-Applikationen verstärkt einzusetzen. Das Thema eWahlen gehört wieder auf die Tagesordnung. Jüngste Umfragen haben gezeigt, dass dadurch die Bereitschaft zum Wählen zunimmt.
  • Regierungswebsites sind auf der Basis von Government 2.0 konkreter, transparenter und dialogorientierter zu gestalten. So müssen unter anderem Bewertungs- und Rankingmöglichkeiten eröffnet werden. Für zentrale politische Projekte sind eigene dialogfähige Websites aufzubauen.
  • Basisdaten der Verwaltung sind mit Ausnahme personengeschützter Daten online zu stellen. Es muss die Möglichkeit gegeben werden, die Daten nutzen zu können. In entsprechenden Kategorien sind die Rohdaten in maschinenlesbarer Form bereitzustellen. Dazu sollte eine einheitliche Plattform geschaffen werden (Open-Data).
  • Zuwendungsbescheide und Verwendungsnachweise an innerstaatliche Empfänger und an Drittorganisationen sind im Internet zu veröffentlichen. Der Bundes- und die Landesrechnungshöfe müssen die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen.
  • Die Leistungsvergleiche (Benchmarking) nach Artikel 91d GG sind auf einer zentralen Webplattform öffentlich zu machen.

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