Die Berliner Justiz macht einen zentralen Schritt bei der Digitalisierung: Mehr als 400 Nutzer und Nutzerinnen am Landgericht Berlin arbeiten in Zivilverfahren ab sofort vollständig mit der elektronischen Akte.
Bis zum Stichtag am 1. Januar 2026 müssen alle Gerichtssäle in Deutschland digital arbeiten können. Dafür muss einerseits die eAkte eingeführt werden, es braucht jedoch auch Technologien, die hybride sowie vollständig digitale Verhandlungen ermöglichen.
(Bild: Fotosphaere – stock.adobe.com)
Das Berliner Landgericht arbeitet in Zivilprozessen ab sofort vollständig mit elektronischen Akten. Zunächst gebe es einen Probebetrieb als Vorstufe, teilte die Senatsjustizverwaltung am Montag mit. Mehr als 400 Nutzer arbeiteten nun mit der elektronischen Gerichtsakte (eAkte). „Für das Landgericht Berlin bietet der Einstieg in die eAkte im Zivilverfahren viele Chancen. Da in unseren Zivilverfahren überwiegend Anwältinnen und Anwälte tätig sind, die bereits seit längerem elektronisch mit dem Gericht kommunizieren, entfällt mit der eAkte der Medienbruch“, so der Präsident des Landgerichts Dr. Holger Matthiessen.
Ab dem 4. Dezember werde sie auch beim Kammergericht in Zivil- und Familiensachen eingeführt. Bis 2024 soll die eAkte demnach schrittweise auch bei den zehn Amtsgerichten eingeführt werden.
Bis zum verbindlichen Stichtag für die ausschließliche elektronische Aktenführung am 1. Januar 2026 in ganz Deutschland sollen insgesamt zwölf Gerichte mit mehr als 3000 Mitarbeitern auf den elektronischen Akten-Betrieb umgestellt sein. Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) teilte mit: „Zu einem modernen und leistungsfähigen Rechtsstaat gehören auch moderne Arbeitsmethoden.“ Nun sei ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung digitale Justiz erfolgt.
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Stand vom 30.10.2020
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