Thüringen Landesregierung beschließt eGovernment-Gesetz und startet eAkte
Dass Thüringen an einem eGovernment-Gesetz arbeitet, war bekannt. Die Verabschiedung zum Jahresende kommt hingegen einigermaßen überraschend. Wir stellen die wichtigsten Einzelheiten vor.
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Das Thüringer Kabinett beschloss in seiner heutigen Sitzung im Zweiten Durchgang das landeseigene eGovernment-Gesetz. „Das Gesetz ist das aktuell wohl modernste und eines der weitgehendsten in Deutschland“, bewertete der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO, Dr. Hartmut Schubert, das Ereignis. Sowohl bundesgesetzliche als auch europäische Standards und Normen würden damit in Thüringer Landesrecht überführt. Dies betreffe etwa Regelungen zum Datenschutz, die Einrichtung von Bürgerservicekonten oder elektronische Rechnungsstellungen.
Darüber hinaus würden notwendige Anpassungen bestehender Thüringer Gesetze angestoßen. Als Meilenstein wertet man in Thüringen insbesondere den Umstand, dass bis zum 1. Januar 2019 überall die Voraussetzungen für die elektronische Verwaltungsarbeit bestehen sollen.
Zentrale Regelungsinhalte sind:
1. Übersichtlichkeit und Einfacher Zugang zu Online-Verwaltungsverfahren:
Über ein zentrales eGovernment-Portal für Land und Kommunen soll jede Behörde elektronisch erreichbar sein.
2. Sichere Datenverbindung:
Für alle zentralen digitalen Verfahren stehen das IT-sicherheitszertifizierte Landesdatennetz und das Thüringer Landesrechenzentrum als Dienstleister zur Verfügung.
3. Servicekonto – und sichere Authentifizierung:
Jeder Bürger, der den neuen Personalausweis nutzt, muss sich künftig nur einmal anmelden und kann dann elektronische Verwaltungsleistungen nutzen.
4. elektronische Bezahlfunktion: Verbindlich müssen Behörden ein elektronisches Bezahlsystem einführen. Das Finanzministerium gibt den Kommunen hier wie auch bei anderen Vorhaben Hilfestellung.
5. Durchgängiges elektronisches Verwaltungsverfahren:
Ein zentraler Punkt ist die Einführung der elektronischen Akte und Verwaltungsarbeit. Die Thüringer Landesverwaltung soll bis Ende 2022 vollständig auf die elektronische Akte umgestellt werden. Aber auch kommunale Behörden und weitere Institutionen im Freistaat sollen künftig elektronisch arbeiten.
„Ohne elektronische Verwaltung bleibt jeder Vorschlag zu digitalem Staat und 24/7 Online-Bürgerservice leeres Gerede“, sagt Finanzstaatssekretär Dr. Schubert.
Am Vormittag hat der Thüringer CIO in der Thüringer Staatskanzlei auch den Startschuss für das Projekt eAkte in der Thüringer Landesverwaltung gegeben. Ein elfköpfiges Projektteam soll gemeinsam mit Verantwortlichen der Ressorts bis 2022 alle Landesbehörden auf die elektronische Aktenführung umstellen.
Das Thüringer eGovernment-Gesetz in Verbindung mit der IT-Strategie des Freistaats will diese Hindernisse mit konkreten Maßnahmen beseitigen. Dr. Schubert betont: „Ich will den Thüringer Wirtschaftsstandort mit einer effizienten Verwaltung stärken. Die Digitalisierung der Verwaltung ist kein Selbstzweck, sondern Antrieb für unsere Wirtschaft.“
In Thüringen sind die Verwaltungen künftig mit mehr Highspeed verbunden. Täglich werden rund 130.000 eMails und 112.000 Telefonate innerhalb des Verwaltungsnetzes geführt. Mit der erfolgreichen Neuausschreibung steigt die Leistung des Thüringer Sprach- und Datennetzes deutlich und das flächendeckend – bis zum letzten Forsthaus. Das Thüringer Datennetz ist sicherheitszertifiziert. Das ist in diesem Umfang einmalig in Deutschland. Etwa 12,6 Millionen Euro jährlich kostet der Betrieb des Thüringer Landesdatennetzes.
„Mit dem Thüringer eGovernment-Gesetz beginnt in Thüringen nun rechtlich fixiert die digitale Wende“, kommentierte der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert und: „Das eGovernment-Gesetz ist der Leitfaden für die kommenden Jahre.“
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