Das KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Betreiber in zehn strategisch wichtigen Sektoren – dazu zählen Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit sowie Transport und Verkehr – zu einem besseren physischen Schutz ihrer Anlagen. Es legt fest, welche Infrastruktureinrichtungen für die Versorgung der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft unentbehrlich sind.
Staatliche Stellen sollen für die einzelnen kritischen Dienstleistungen Risikoanalysen erstellen, die als Grundlage für regelmäßige Risikobewertungen und Resilienzpläne der Betreiber dienen. Die Betreiber sind darüber hinaus verpflichtet, Vorfälle jeglicher Art zeitnah zu melden.
Das Gesetz legt Mindestanforderungen für alle Sektoren fest, zu denen Maßnahmen für Notfälle und Ausfallsicherheit sowie ein stärkerer Objektschutz gehören. Es macht den Betreibern kritischer Anlagen jedoch keine konkreten Vorgaben, sondern verpflichtet sie lediglich dazu, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. Welche Maßnahmen im Einzelfall erforderlich sind, könne sich von Sektor zu Sektor und von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden, so die Bundesregierung. Die konkreten Kriterien zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen sollen in naher Zukunft durch das Bundesinnenministerium mittels Rechtsverordnung festgeschrieben werden.
Angesichts der angespannten Sicherheitslage erwartet der Bundesrat, dass das Bundesinnenministerium die zahlreichen im Gesetz angelegten Rechtsverordnungen, durch die das Gesetz erst konkret Wirkung entfalten könne, umgehend vorlegt und bei deren Erarbeitung die Länder eng einbezieht.
Der Bundesrat teilte zusätzlich mit, zur Kenntnis genommen zu haben, dass der Deutsche Bundestag zahlreiche Änderungsvorschläge des Bundesrates in den Gesetzesbeschluss übernommen hat. Die aus Sicht der Länder zentralen Forderungen – insbesondere die Absenkung des Schwellenwerts und die einheitliche Zuständigkeit des EBA im Eisenbahnsektor – blieben jedoch unberücksichtigt.
Statement des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft
Zur Verabschiedung des KRITIS-Dachgesetzes durch den Bundesrat erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Dass nach rund drei Jahren politischem Ringen der Bundesrat heute zugestimmt hat, ist für die Energie- und Wasserwirtschaft ein wichtiges – wenn auch überfälliges – Signal.“ Nun komme es auf eine schnelle und konsequente Umsetzung an. Betreiber bräuchten schnell Klarheit und belastbare Vorgaben, um Risiken realistisch bewerten und wirksame Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. „Dazu gehören eine zügige Umsetzung der Verordnung, klare und verbindliche Anforderungen und eine konsequente Verzahnung mit der NIS-2-Umsetzung. Doppelregulierung und widersprüchliche Anforderungen schwächen die Resilienz, weil sie Ressourcen allein für die Verwaltung binden, ohne die Sicherheit zu erhöhen.“
Der Gesetzesbeschluss sei ein Startschuss. Die praktische Wirksamkeit werde maßgeblich in den nachgelagerten Verordnungen entschieden. Dort brauche es abgestimmte, effektive Maßgaben – einschließlich sachlich differenzierter Schwellenwerte. Es brauche zudem tragfähige Finanzierungsregelungen für Schutzmaßnahmen, weitere Schritte zur Drohnenabwehr und eine Neubewertung von Transparenzpflichten. Insbesondere die Bedrohung durch Drohnen nehme sichtbar zu. Es sei richtig, die Drohnenabwehr weiterzuentwickeln und als hoheitliche Aufgabe zu stärken, wie es durch das ebenfalls beschlossene Luftsicherheitsgesetz geschehen ist. Staatliche Stellen könnten jedoch die weit verzweigten Energie- und Wasserinfrastrukturen nicht flächendeckend schützen. Erforderlich seien klare Zuständigkeiten, kurze Reaktionszeiten und den rechtssicheren Einsatz automatisierter Systeme an besonders kritischen Standorten. Insbesondere dort, wo staatliche Systeme nicht vor Ort verfügbar seien, brauche es die Möglichkeit einer sogenannten freiwilligen Beleihung von Betreibern oder Dritten, so Andreae. Sie meint damit die Übertragung hoheitlicher Aufgaben und Befugnisse auf privatwirtschaftliche Akteure, um sie zum Umgang mit verdächtigen Drohnen zu befähigen. Wichtig sei dabei, dass vollständige Kostenneutralität und klare Haftungsregelungen gelten.
Stand: 08.12.2025
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