Definition Was ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA)?

Von Laimingas Lesedauer: 2 min

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Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde und zuständig für die Aufsicht, die Sicherheit und die Erteilung von Genehmigungen für Eisenbahnen und deren Unternehmen in Deutschland.

Das Eisenbahn-Bundesamt ist die Bundesbehörde für Eisenbahnen und Eisenbahnunternehmen
Das Eisenbahn-Bundesamt ist die Bundesbehörde für Eisenbahnen und Eisenbahnunternehmen
(Bild: aga7ta – stock.adobe.com)

Im Zuge der Strukturreformen der deutschen Eisenbahnen - Deutsche Bundesbahn (BRD) und Deutsche Reichsbahn (ehemalige DDR) – erfolgte zum 1. Januar 1994 eine Aufteilung in einen unternehmerischen Bereich (Deutsche Bahn AG) sowie in das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) und das Eisenbahn-Bundesamt. Das EBA unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht und den Weisungen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Der Hauptsitz befindet sich in der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn, darüber hinaus gibt es noch zwölf Außenstellen an 15 Standorten. Der Behörde angegliedert sind Eisenbahn-Cert, zuständig für die Interoperabilität im europäischen Eisenbahnsystem, und das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung.

Struktur des EBA

Das Eisenbahn-Bundesamt wird von einem Präsidenten bzw. einer Präsidentin geleitet und besteht aus fünf größeren Abteilungen, einem Leistungsstab sowie verschiedenen Sachbereichen in den Außenstellen und Beauftragten für unterschiedliche Aufgaben. Die fünf Abteilungen sind:

  • Abteilung 1: Zentralabteilung
  • Abteilung 2: Infrastruktur
  • Abteilung 3: Fahrzeuge und Betrieb
  • Abteilung 4: Finanzierung
  • Abteilung 5: Planfeststellung, Umwelt und Fahrgastrechte

Nach eigenen Angaben beschäftigt die Behörde an allen Standorten zusammengenommen rund 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Aufgaben und Zuständigkeiten des Eisenbahn-Bundesamtes

Das EBA hat die Aufsicht über mehr als zwei Drittel der in Deutschland geschäftlich aktiven Eisenbahnunternehmen. Zwar werden einige regionale Bahnen von den jeweiligen Bundesländern direkt überwacht, aber in zahlreichen Fällen übertragen die Länder die Aufsicht auf das EBA, was nach der geltenden Rechtslage möglich ist.

Im Zuständigkeitsbereich des EBA liegen weiterhin die Planfeststellung von Betriebsanlagen der bundeseigenen Bahnen sowie die Zulassung von Schienen-Infrastruktur und Schienenfahrzeugen. Auch für die Bewilligung von Fördermitteln, die durch den Bund für den Eisenbahnverkehr zur Verfügung gestellt werden, zeichnet das Eisenbahn-Bundesamt verantwortlich.

Schließlich ist noch die Durchsetzung von Fahrgastrechten zu erwähnen, die ebenfalls um Aufgabenbereich des EBA gehört und in der Abteilung 5 angesiedelt ist. Außerdem wurde die Behörde im Jahr 2001 durch das Zweite Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften unter anderem dazu verpflichtet, einen Zugang zum Eisenbahnnetz ohne Diskriminierungen sicherzustellen.

Kritik an Mitarbeiterabbau beim EBA

Von der Gründung bis zum Jahr 2013 wurden vom EBA jedes Jahr rund zwei Prozent des Personals abgebaut. Bemängelt wurde daran, dass vor allem in kritischen Bereichen ein weitgehender Personalabbau stattfand. So wurde die Zahl der für die Gleisanlagenüberwachung zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwischen 2003 und 2013 nahezu halbiert. Nach 2013 wurde die Stellenreduzierung laut Bundesverkehrsministerium jedoch gestoppt.

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