Rechnungshof Kritik an externen Beratungen bei der EU-Kommission

Von Susanne Ehneß

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Der Europäische Rechnungshof rügt die EU-Kommission: Bei der Auftragsvergabe an externe Berater konzentriere sich die Kommission auf eine zu kleine Zahl an Anbietern. Es fehle an Transparenz und Kosten-Nutzen-Analysen. Die EU-Kommission stimmt den Empfehlungen der EU-Prüfer zu.

Die EU-Kommission gibt jährlich rund eine Milliarde Euro für Beratung, Studien, Evaluierungen und Forschung aus
Die EU-Kommission gibt jährlich rund eine Milliarde Euro für Beratung, Studien, Evaluierungen und Forschung aus
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Die EU-Kommission nutzt externe Beratungsleistungen, um das interne Know-how zu ergänzen – so, wie viele andere Einrichtungen und Unternehmen auch. Das externe Know-how braucht die Kommission hauptsächlich dann, wenn es um EU-Maßnahmen auf dem Gebiet der Nachbarschafts- und Erweiterungspolitik, der Außen-, Umwelt- und Klimaschutzpolitik sowie um internationale Partnerschaften geht. Offenbar immer häufiger. „Tatsache ist, dass die Kommission für die verschiedensten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zunehmend auf externe Dienstleister zurückgreift“, stellt der Europäische Rechnungshof fest, der die Nutzung externer Consultings durch die EU-Kommission geprüft hat. In den letzten Jahren wurde laut Rechnungshof jährlich rund eine Milliarde Euro für ein breites Spektrum solcher Dienstleistungen ausgegeben: für Beratung, Studien, Evaluierungen und Forschung.

Die Bilanz der Prüfung durch den Rechnungshof brachte einige Lücken zutage, gerade hinsichtlich der Rahmenbedingungen für externe Berater. Vor allem für Beratungsleistungen und Forschung – auf die der Löwenanteil der vergebenen Aufträge entfalle – fehlten laut Rechnungshof Richtlinien dazu, in welchem Ausmaß Aufgaben ausgelagert werden können, wie Beratungsdienste definiert seien und wann eher auf internes Know-how und den Sachverstand der eigenen Mitarbeiter gesetzt werden solle.

Gewisse Aufgaben auszulagern kann nützlich und mitunter notwendig sein. Doch sollte die Europäische Kommission dafür sorgen, dass sie für die von ihr ausgegebenen Gelder auch den größtmöglichen Gegenwert erzielt. Es bedarf größerer Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Frage, welche Aufgaben nach außen vergeben werden können und wie das Risiko der Anbieterkonzentration, der zu großen Abhängigkeit und von Interessenkonflikten eingedämmt wird

François-Roger Cazala, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs

Zudem führten die Generaldirektionen der Kommission vor der Ausschreibung von Beratungsleistungen für wiederkehrende Aufgaben keine Kosten-Nutzen-Analysen und Bedarfsanalysen durch. Zwar seien die Zuschlagskriterien angemessen gewesen, doch habe die Kommission Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung externer Berater nicht ausreichend beachtet. Dazu gehörten etwa die Konzentration auf nur wenige Anbieter und die übermäßige Abhängigkeit von einem relativ kleinen Kreis von Dienstleistern.

Wie der Rechnungshof erläutert, beauftragte die EU-Kommission zwischen 2017 und 2019 2.769 externe Berater, und allein auf die zehn größten Anbieter entfielen in dieser Zeit 22 Prozent (rund 600 Millionen Euro) der vereinbarten Honorare. „Mit anderen Worten: Einige Dienststellen der Kommission verließen sich in übermäßig hohem Maße auf eine relativ geringe Zahl von Auftragnehmern“, heißt es vom Rechnungshof. Nicht selten erhalte ein einzelner Anbieter über mehrere Jahre aufeinanderfolgende Aufträge, obwohl regelmäßig offene Ausschreibungen durchgeführt würden. Dieses Risiko einer Konzentration auf eine kleine Zahl externer Berater könne dazu führen, dass einige Anbieter, die über umfangreiche Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Kommission verfügen, bei einer Ausschreibung erfolgreicher seien.

Rechnungshof fordert mehr Nutzen und mehr Transparenz

Die EU-Prüfer raten der Kommission, ihren Umgang mit externen Dienstleistungen zu verbessern und empfehlen folgende Schritte:

  • Bestehenden Rahmen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen externer Berater ergänzen,
  • Überwachung und Minderung der mit der Inanspruchnahme externer Berater verbundenen Risiken verbessern,
  • Nutzung der Ergebnisse von Dienstleistungen externer Berater optimieren,
  • Berichterstattung über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen externer Berater verbessern.

In ihrer Stellungnahme sieht die EU-Kommission zwar keinen grundlegenden Reformbedarf, stimmte aber allen Empfehlungen des Rechnungshofs zu.

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