Bremer Gespräche zur Digitalen Staatskunst Kommunale Daseinsvorsorge digital gedacht
Das 2. Bremer Kolloqium zur digitalen Staatskunst widmet sich der Frage der digitalen Daseinsvorsorge. Wohin wird die Reise gehen? eGovernment Computing sprach darüber mit dem Organisator Staatsrat Henning Lühr.
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Herr Lühr, dass schon der Auftakt eines Kongresses zu eGovernment und Verwaltungs- beziehungsweise Staatsdigitalisierung so erfolgreich ist, dass die Veranstaltung nahtlos fortgeführt wird, kommt ja auch nicht alle Tage vor. Welche Faktoren machen Sie für diesen Erfolg verantwortlich?
Lühr: Es bestand bisher offensichtlich ein Defizit an Diskussion der übergreifender historischer, politischer und gesellschaftlicher Zusammenhänge. Diese Lücke haben wir entdeckt und durch unsere Rathausgespräche ausgefüllt.
Prof. Dr. Hermann Hill hat es im Tagungsband der ersten Veranstaltung zutreffend ausgeführt, „dass die Digitalisierung nicht nur die Lebens- und Arbeitswelt, sondern auch das Handeln des Staates verändert und wir daher eine erweiterte Staatskunst benötigen“ (Tagungsband S. 242). Ausdrücklich hat er dazu festgestellt: „Das Bremer Kolloquium hat Menschen, die für den Staat arbeiten und sich als Bürgerinnen und Bürger um seine Zukunft Gedanken machen, zusammengeführt und viele wichtige Denkanstöße und Vorschläge erbracht. Es wäre zu wünschen, dass es im nächsten Jahr, etwa als „Bremer Gespräche zum digitalen Staat“, fortgeführt wird.“ (S. 245)
Ähnliche Rückmeldungen habe ich von vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern erhalten. Das freut uns natürlich.
Was waren die Erfolgsfaktoren? Ich meine, wir haben Neuland betreten und spannende, zum Teil auch häufig kontroverse Diskussionen gehabt.
Wie kam es zu dem neuen Titel der Veranstaltungsreihe?
Lühr: „Daseinsvorsorge“ ist ein rechtswissenschaftlicher „Kunstbegriff“, um verschiedene Staatstätigkeiten kategorisieren zu können, insbesondere um einen Ordnungsrahmen zu institutionalisieren. In den letzten Jahrzehnten hat sich die von E. Forsthoff begründete juristische Meinung zu einem gesellschafts- und staatstheoretischen Erklärungsansatz sozialstaatlicher Ausgestaltung entwickelt. An diese neuere Entwicklung wollen wir unter dem Gesichtspunkt der Digitalisierung anknüpfen. Dazu werden wir den aktuellen Diskussionsstand (sieh dazu auch: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages, Was ist Daseinsvorsorge? Berlin 2006) aufgreifen und historisch einordnen. Dabei werden wir auch die besondere Rolle dieser kategorialen Einordnung von E. Forsthoff vor dem Hintergrund der veränderten Funktion der Öffentlichen Verwaltung im deutschen Faschismus (Vorsorge/Fürsorge im „totalen“ Staat und der Volksgemeinschaft) reflektieren und in die Diskussion des Forums einbringen.
Ein weiterer wesentlicher Gesichtspunkt ist daher auch die Aufgabenorientierung der öffentlichen Dienstleistungserbringung, die einen differenzierteren Ansatz zur Digitalisierung erfordert.
Es geht nicht nur um den Kern einer digitalen Leistungsverwaltung, sondern um alle Angebote und Leistungen von Kommunen selbst, von Einrichtungen der Zivilgesellschaft und von öffentlichen und privaten Unternehmen, um die Infrastrukturleistungen an sich!
Es gehört zum Markenzeichen des Bremer Kolloquiums einen philosophischen oder doch zumindest einen staatstheoretischen Ansatz zu wählen. So bezog sich der Kongress im vergangenen Jahr auf die Nikomachische Ethik von Aristoteles und in diesem Jahr wird auf Platons Politeia-Dialog Bezug genommen. Was hat es damit auf sich?
Lühr: Ausgehend von der politischen Grundaussage zum sich verändernden Staat und Verwaltungen in Zeiten der Digitalisierung, wollen wir für das nächste Kolloquium unter der Leitidee „Synergia Politeia“ die Arbeitsschwerpunkte auf die Digitalisierungsentwicklung und die „Digitale Daseinsvorsorge“ legen.
Der philosophische und staatstheoretische Bezug auf Platon soll verdeutlichen, dass bereits die Denker der Antike sich mit der bestmöglichen Organisation des Staatsapparates beschäftigt haben. Es handelt sich also nicht um ein aktuelles Problem einer Entscheidungsfindung im föderalen Verwaltungsvollzug.
Uns geht es bei den Bremer Rathausgesprächen um die Reflexion der Gesamtsituation, der historischen, politischen und gesellschaftlichen Bezüge der Digitalisierung. Digitalisierung ist eben nicht nur die „Elektronifizierung der bestehenden Bürokratie“, sondern es bedarf einer Analyse der sich verändernden Rahmenbedingungen und Institution sowie einer klaren gesellschaftspolitischen Positionierung: Digitalisierung ist Gestaltungsfeld der Politik! Natürlich ist auch ein wenig Marketing im Spiel! Von der altgriechischen Philosophie haben wir uns eine größere Wirkung in der politischen Diskussion und in der öffentlichen Auseinandersetzung versprochen, als wenn auf die klassischen politikwissenschaftlichen Begriffe wie „Regierungslehre in Zeiten der Digitalisierung“ oder Anglizismen wie „Digital Management“ oder „Der Staat als Stakeholder der Digitalisierung“ zurückgegriffen worden wäre.
Die Originaltexte von Platon und Aristoteles zu lesen lohnt sich! Die Wirkung ist jedenfalls eingetreten: Alle reden von der Staatskunst und hoffentlich auch bald von „Synergis Politieia“.
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