Seit einigen Monaten gibt es für Polizeistreifen in NRW eine Tragepflicht für Bodycams. Aber wann muss der Startknopf im Einsatz tatsächlich gedrückt werden? Die Gewerkschaft fordert eine Klarstellung.
Bodycams dienen zur Beweissicherung und dem Schutz der Beamtinnen und Beamten sowie potienteller Verdächtiger gleichermaßen. Die Gewerkschaft der Polizei fordert von der Politik nun klare Regeln für die Verwendung.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert eindeutige Kriterien für die Verwendung sogenannter Bodycams. Nach jedem kritischen Einsatz riefen Politik und Medien nach Bildern. „Die schwelende Bodycam-Debatte belastet unsere Kolleginnen und Kollegen“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Michael Mertens.
Dabei seien die an der Uniform befestigten Kameras nicht zur Beweissicherung angeschafft worden, sondern ausdrücklich wegen ihrer deeskalierenden Wirkung in Konfliktsituationen. „Das Einschalten liegt im Ermessen der Beamten.“ Wenn NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) das ändern wolle, müsse er „klipp und klar sagen, in welchen Situationen die Kameras laufen sollen“. Dafür wäre dann auch eine Rechtsgrundlage zu schaffen.
Seit Ende April gilt bei der NRW-Polizei eine Tragepflicht für Bodycams. In der Anweisung wird betont, dass die Kamera bereits in einem „frühen Gefahrenstadium“ aktiviert werden sollte. Eine Einschaltpflicht gibt es aus rechtlichen Gründen jedoch nicht. Die rund 18.000 Streifenpolizisten in NRW können über etwa 9.000 Bodycams verfügen, die die Beamten sich in ihren Schichten teilen. Die Tragepflicht ist eine Konsequenz aus den tödlichen Polizei-Schüssen auf einen 16 Jahre alten Flüchtling in Dortmund vor einem Jahr.
„Bei wichtigen Polizeithemen verharren Politik und Innenminister im Ungefähren – das kann nicht so bleiben“, unterstrich Mertens. „Es wird Zeit für klare Ansagen“, sagte der Gewerkschaftschef auch dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Beim völlig veralteten Zulagensystem der Polizei, der überlangen Wochenarbeitszeit und der schleppenden Wiederbesetzung von Leitungspositionen in den Großstadtpräsidien gebe es ebenfalls dringenden Handlungsbedarf.
Mit Düsseldorf, Gelsenkirchen und Oberhausen sei die Leitung von drei Großstadtpräsidien aktuell vakant oder nur provisorisch besetzt, listete die GdP in einer Mitteilung auf. Auf diese Weise werde fahrlässig der verheerende Eindruck provoziert, Polizeipräsidenten seien „nicht so wichtig“, kritisierte Mertens.
Für das zweite Halbjahr 2023 hätten bereits die Polizeipräsidenten in Köln, Aachen und Mönchengladbach ihren Abschied angekündigt. Die GdP dringt auf zügige Nachbesetzungen und eine vorausschauende Personalpolitik. „Geschieht das nicht, drängt sich der Verdacht auf, dass Führungsfunktionen bei der Polizei nur deshalb nicht besetzt werden, weil das Land auf diesem Weg Geld sparen kann – zu Lasten der Sicherheit der Menschen“, argumentierte Mertens.
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Stand vom 30.10.2020
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