Weiterentwicklung der DVC KGSt positioniert sich zur Deutschen Verwaltungscloud

Von Nicola Hauptmann 2 min Lesedauer

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Mit einem eigenen Positionspapier bringt sich die KGSt in die Diskussion um die Deutsche Verwaltungscloud ein. Ihre Schwerpunkte sind die Stärkung der kommunalen Steuerung und die Förderung echter Cloud-Funktionalitäten.

Die DVC „stellt Behörden eine gemeinsame, sichere Plattform für Cloud-Services bereit und ist ein Meilenstein für die Modernisierung und die digitale Souveränitä der öffentlichen Verwaltung", so die KGSt in ihrer Stellungnahme.(Bild:  ParinApril - stock.adobe.com / KI-generiert)
Die DVC „stellt Behörden eine gemeinsame, sichere Plattform für Cloud-Services bereit und ist ein Meilenstein für die Modernisierung und die digitale Souveränitä der öffentlichen Verwaltung", so die KGSt in ihrer Stellungnahme.
(Bild: ParinApril - stock.adobe.com / KI-generiert)

Die Deutsche Verwaltungscloud (DVC) läuft seit Ende März im regulären Betrieb – mit über 40 Cloud-Services, wie govdigital zuletzt im Juni meldete, über 200 registrierten Organisationen und rund 650 Nutzerinnen und Nutzern. In einem neuen Positionspapier hat die KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) nun die Deutsche Verwaltungscloud aus ihrer Sicht bewertet.

Als kommunaler Fachverband begrüße man die Grundidee der DVC ausdrücklich, heißt es darin. Gleichzeitig sieht die KGSt mehrere Steuerungsfragen:

Kommunale Steuerung stärken

Zum einen fehle es an einer direkten Einbindung der Kommunen: Die strategische Steuerung erfolgt über den IT-Planungsrat, bei dem die kommunalen Spitzenverbände nicht stimmberechtigt sind, und beim operativen Betrieb über das Cloud Service Portal der govdigital sind die Kommunen nur über ihre IT-Dienstleister vertreten. Somit fehlten ihnen eigene Steuerungsmöglichkeiten in Bezug auf Auswahl, Bewertung und Kosten der Angebote. Als zentrale Leistungsträger der Verwaltung dürften Kommunen aber nicht nur passive Konsumenten sein. Aus Sicht der KGSt brauche es daher eine Stärkung kommunaler Steuerung. Kommunale Praxis und Expertise seien intensiver in die Weiterentwicklung von Referenzarchitektur, Produktportfolio und Plattformstrategie der DVC einzubinden.

DVC als Innovationsplattform

Wichtig ist der KGSt zudem, dass Cloud Computing mehr sein müsse als ein anderer Betriebs- oder Speicherort für bestehende Dienste: „Es geht um neue Möglichkeiten zur Modularisierung, Automatisierung und Skalierung von Verwaltungshandeln.“ Würden aber nur klassische Verfahren in die DVC übernommen, bliebe dieser Transformationsimpuls aus.

Damit im Zusammenhang steht auch die Kostenfrage. Denn die Finanzierungsplanung sieht ab 2026 eine Servicepauschale von 8 bis 9 Prozent vor, die auf die vermittelten Clouddienste aufzuschlagen ist, ab 2029 soll sich die DVC selbst tragen – wird im Positionspapier ausgeführt. Die KGSt erkenne an, dass föderale Plattformlösungen tragfähige Finanzierungskonzepte benötigten, diese Kostenlast sollte aber durch „konkrete Mehrwerte und echten Nutzen für die kommunale Praxis gerechtfertigt sein". Es brauche also, so das Fazit der KGSt:

  • die Förderung echter Cloud-Funktionalitäten wie API-First (statt des Hostings bestehender Verfahren) sowie
  • „Transparenz und kritische Reflexion der Wirtschaftlichkeit und des Mehrwerts der DVC und des Portfolios“ aus Sicht der Kommunen wie auch des Bundes.

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