DigitalPakt Schule: Interview mit Bundesbildungsministerin Anja Karliczek „Keine Förderung ohne Qualifizierung“

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Wie geht es mit dem DigitalPakt Schule jetzt weiter? Was sind die nächsten Schritte? Darüber sprachen wir mit der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek.

Im Bundesministerium für Bildung und Forschung will man verhindern, dass der DigitalPakt Schule IT-Ruinen produziert
Im Bundesministerium für Bildung und Forschung will man verhindern, dass der DigitalPakt Schule IT-Ruinen produziert
(© SN-Photography- stock.adobe.com)

Frau Karliczek, wie sieht denn der Status quo in Sachen DigitalPakt aus? Wie viele Anträge wurden schon gestellt und wie läuft das Antragsverfahren an?

Karliczek: Die Länder sind derzeit dabei, alle ­Voraussetzungen zu schaffen, damit es überall losgehen kann. Dazu veröffentlicht jedes Land eine Förderrichtlinie. Dort sind die Antragsvoraussetzungen, die jeweiligen Fördergegenstände und Formalien genau geregelt. Zehn Länder haben ihre Richtlinien veröffentlicht, zwei weitere stehen kurz davor. Auch mit den anderen vier Ländern stehen wir im engen Kontakt. Dort werden die Förderrichtlinien gerade auf Landes­ebene abgestimmt. Auch diese Länder wollen ihre Förderrichtlinien nun schnell veröffentlichen und arbeiten nach meinem Eindruck mit Hochdruck daran. Die Förderanträge werden beim DigitalPakt bei einer dafür benannten Stelle des Landes eingereicht. In einigen Ländern können schon Anträge gestellt werden, andere bereiten ihre Antragsverfahren gerade vor. Genaue Zahlen, wie viele Anträge schon eingegangen und bewilligt wurden, werden die Länder erstmals im Februar vorlegen.

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, verweist darauf, dass die Mittel des DigitalPakts vor allem für die Schaffung einer tragfähigen Infrastruktur in den Schulen genutzt werden sollen
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, verweist darauf, dass die Mittel des DigitalPakts vor allem für die Schaffung einer tragfähigen Infrastruktur in den Schulen genutzt werden sollen
(© BMBF – Laurenca Chaperon)

Mit dem DigitalPakt stehen, rechnet man die Fördermittel der Länder dazu, über 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Verteilt auf die rund 40.000 Schulen in Deutschland ergibt das die stattliche Summe von etwa 139.000 Euro pro Schule. Bezogen auf die Laufzeit von fünf Jahren stehen dann pro Schule nur noch etwa knapp 28.000 Euro zur Verfügung. Das grenzt die Möglichkeiten der Schulen bereits stark ein. Wie kann verhindert werden, dass nach Ablauf des DigitalPakts nur noch IT-Ruinen in den Schulen stehen, die niemand mehr nutzt?

Karliczek: Mit den Mitteln des DigitalPaktes soll vor allem die Infrastruktur aufgebaut werden. Sie ist die Basis für jede Digitalisierung in den Schulen. Also die Vernetzung der Schulgebäude und die Versorgung mit WLAN. Es ist egal, mit welchen digitalen Geräten am Ende im Unterricht gearbeitet wird – ohne eine ordentliche Einbindung der Geräte in das Schulnetz wird es nicht gehen. IT-Ruinen verhindern wir über zwei Grundsätze, die wir im DigitalPakt festgeschrieben haben: „Keine Förderung ohne Konzept“ und „Keine Förderung ohne Qualifizierung“.

Wir haben im DigitalPakt festgelegt, dass schon im Antrag erklärt werden muss, wie die digitalen Geräte in der Schule pädagogisch sinnvoll im Unterricht eingesetzt werden sollen. Es gilt das Primat der Pädagogik. Deswegen muss auch jeder Antrag eine Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte enthalten. So gehen wir sicher, dass die Lehrkräfte auch wissen, wie sie digitale Medien pädagogisch sinnvoll in ihren Unterricht integrieren können.

Ein weiteres Problem, das aber zum gleichen Ergebnis führen könnte, sind die IT-Services und die IT-Wartung. Der DigitalPakt Schule unterstützt zwar den Aufbau „effizienter Strukturen für die professionelle Wartung der digitalen Infrastruktur“ – allerdings nur bis zur Inbetriebnahme der IT. Den anschließenden Regelbetrieb sollen dann aber die Schulträger sicherstellen. Der Bayerische Städtetag und die Staatsregierung haben über diesen Punkt bereits heftig gestritten. Und in anderen Bundesländern dürfte es ähnliche Probleme geben. Welche weiteren Maßnahmen halten Sie hier für sinnvoll?

Karliczek: Der Bund darf dauerhafte Kosten der Länder und Kommunen in diesem Bereich nicht finanzieren. Das Verfassungsrecht setzt hier enge Grenzen. Wir können also nur Anreize setzen und die Anfangsinvestitionen übernehmen. Das können zum Beispiel die Kosten für ein zentrales Rechenzentrum sein, wenn sich mehrere Schulträger in einer Region zusammenschließen wollen. Das hilft, die Kosten für Wartung und Support langfristig zu senken. In einigen Regionen gibt es da schon sehr gute Ansätze.

Jedes Bundesland legt in Abstimmung mit dem Bund eine Förderrichtlinie fest und nennt ein Startdatum, ab dem Anträge eingereicht werden können. Antragsberechtigt sind die Schulträger der jeweiligen Schule, also Gemeinden, Städte oder Landkreise (bei öffentlichen Schulen) und Vereine, Stiftungen oder Religionsgemeinschaften (bei privaten Schulen). Jede Schule erarbeitet ein konkretes Konzept, wie sie digitale Bildung umsetzen will. Klar, Bildungspolitik ist Ländersache, aber ist mit dieser Vorgehensweise nicht ein erneuter digitaler Flickenteppich garantiert, der schon beim eGovernment immer wieder kritisiert wurde? Welche Maßnahmen wurden hier ergriffen, um zu einer möglichst einheitlichen und tragfähigen Dauerlösung zu kommen und eine ziellose Förderung nach dem Gießkannenprinzip zu vermeiden?

Karliczek: Föderalismus lebt vor allem im Bildungsbereich. Er ist eine Quelle für neue Ideen. Und genau die werden wir uns im DigitalPakt Schule zu Nutze machen. Wir fördern Projekte, bei denen die Länder über die Ländergrenzen hinweg zusammenarbeiten, zum Beispiel bei einer gemeinsamen Lernplattform. Die genauen Rahmenbedingungen dafür besprechen wir mit den Ländern. Ich bin mir sicher, dass wir da sehr interessante Ergebnisse sehen werden. Auch bei den Maßnahmen an den Schulen haben wir dafür gesorgt, dass das Geld gezielt eingesetzt wird. Denn die Wünsche der Schulen für die Ausstattung laufen beim jeweiligen Schulträger zusammen. Er stellt den Antrag für die Fördermittel und kann dadurch Schwerpunkte setzen, Prioritäten aufstellen und einheitliche Geräte anschaffen. Einige Länder geben in ihren Förderbekanntmachungen außerdem genau vor, welche Kriterien die anzuschaffenden Geräte erfüllen müssen.

Welche Auswirkungen hat diese Praxis auf mögliche Ausschreibungen im Rahmen der IT-Beschaffung? Können die Schulträger so überhaupt in Größenordnungen vorstoßen, die es ihnen erlauben, gegenüber den Anbietern bessere Konditionen zu erzielen? Wäre es nicht sinnvoller, die Beschaffung über einen gemeinsamen Auftritt oder eine gemeinsame Plattform, zum Beispiel das Kaufhaus des Bundes, abzuwickeln?

Karliczek: Die Vorgaben des Vergaberechts für die Ausschreibungen sind auch bei den Beschaffungen im Rahmen des DigitalPakts einzuhalten. Die Schulträger vor Ort haben die Möglichkeit, in einem Projektantrag mehrere Schulen zusammenzufassen und so die Beschaffungsmengen für Ausschreibungen zu vergrößern. Zum Teil bestehen vor Ort bereits Rahmenverträge, auf die die Schulträger zurückgreifen können.

Mit einer bloßen IT-Ausstattung ist noch kein pädagogischer Staat zu machen. Ein erfolgreicher Einsatz von Informationstechnologie im Unterricht setzt zwingend neue pädagogische Konzepte voraus. Wie werden diese erarbeitet, und gibt es dazu bereits erste Ergebnisse?

Karliczek: Pädagogische Konzepte sind ein sehr wichtiges Element für die Bildung mit digitalen Medien. Ich hatte ja das Primat der Pädagogik angesprochen. Genau deshalb sind sie eine Voraussetzung, damit eine Schule Mittel aus dem DigitalPakt erhalten kann. Einige Länder hatten ihre Schulen schon vor längerer Zeit dazu aufgerufen, solche Konzepte zu erstellen. Andere Länder gehen diese Aufgabe nun wegen des DigitalPakts gezielt an. Vor Ort gibt es da unterschiedliche Wege. Wichtig ist mir, dass die Schulen mit dieser Aufgabe nicht allein gelassen werden, sondern sich dazu beraten lassen können.

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Mobile Endgeräte werden nur eingeschränkt gefördert. Vorgesehen sind maximal 20 Prozent der Fördermittel pro Schulträger. Tut sich damit nicht ein weiterer „digital gap“ auf? Müsste nicht gerade für die digitalen Endgeräte eine „digitale Lernmittelfreiheit“ herrschen, um Benachteiligungen für Kinder aus einkommensschwächeren Familien zu vermeiden? Welche Position vertreten Sie in dieser Frage?

Karliczek: Der überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler hat bereits ein Tablet oder ein Smartphone. Mit dem DigitalPakt sollen die Schulen so vernetzt und mit WLAN ausgestattet werden, dass die Schüler auch im Unterricht mit ihren Geräten arbeiten können. Für Schüler und deren Familien, die sich ein Smartphone oder ein Tablet nicht leisten können, wird es Unterstützung geben. Natürlich reden wir von einer umfassenden Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler. Einen Teil kann dazu das neu gefasste Bildungs- und Teilhabe-Paket beitragen. Aber sicherlich braucht es vor Ort auch noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten. Ich bin sicher, dass die Länder hier gute Wege finden.

Dieses Interview erschien in unserem Sonderheft Digitalpakt Schule. Hier können Sie das ganze Heft lesen.

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