Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) begrüßt, dass das Cyberstrafrecht auf den Prüfstand kommt. „Hier ist eine Novellierung nötig. Das kann einzelne Straftatbestände betreffen, vielleicht neue Straftatbestände. Das kann aber auch das Strafmaß betreffen“, sagte Weidinger nach der heutigen Herbstkonferenz der Justizminister.
Justizminister prüfen für das Fälschen von Impfpässen und Testnachweisen
Zur Begründung erklärte Sachsen-Anhalts Justizministerin weiter, dass die Zahl der Betrugsfälle und Cyberattacken auf Bürger, Unternehmen und Behörden weiter zunehme. Der Beschluss der Justizminister stelle klar, „dass hier dringender Handlungsbedarf besteht“.
Laut dem Justizministerium in Sachsen-Anhalt werden Cyber-Delikte bisher überwiegend als Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) und Datenveränderung(§ 303a StGB) verfolgt. Der Strafrahmen liege aktuell bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Weidinger und ihre Kollegen haben das Bundesjustizministerium zu einer Prüfung aufgefordert, ob das Strafrecht den aktuellen Entwicklungen noch ausreichend gerecht wird. Außerdem soll geklärt werden, ob den Strafverfolgungsbehörden geeignete Ermittlungsinstrumente zur Verfügung stehen, um die Delikte effektiv verfolgen zu können.
Härtere Strafen soll es laut den Justizministern auch für das Fälschen von Impfpässen und Testnachweisen geben. „Angesichts des gesundheitlichen Gefährdungspotenzials muss da die Systematik noch mal geprüft werden“, sagte Weidinger. Das Bundesjustizministerium bringe da bereits Neuerungen auf den Weg.
Außerdem lassen die Justizminister eine Pflichtversicherung für Hausbesitzer prüfen. Dabei geht es um die Absicherung von Elementarschäden, die durch die Natur verursacht werden, also beispielsweise durch Sturm, Hagel, Überschwemmung und Erdbeben.
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Stand vom 30.10.2020
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