Digitalisierungsministerium oder Staatsminister Jetzt geht's ums Prinzip!

Redakteur: Manfred Klein |

eGovernment und Digitalisierung sind in der Politik angekommen. Dass zeigt sich auch daran, dass unterschiedliche Player versuchen, sich für künftige Aufgaben zu positionieren. Die beiden Varianten Digitalisierungsministerium und Staatsminister für Digitalisierung wurden jetzt in einer Studie des Stein-Hardenberg-Instituts untersucht. eGovernment Computing sprach mit den Autoren Prof. Dr. Tino Schuppan, Dirk Stocksmeier und Sirko Hunnius.

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Im Zuge der Digitalisierung stehen politische Richtungsentscheidungen an, um eine optimale ­Steuerung zu erzielen
Im Zuge der Digitalisierung stehen politische Richtungsentscheidungen an, um eine optimale ­Steuerung zu erzielen
(© Robert Kneschke - stock.adobe.com_[M] Büchner)

Können Sie die zentralen Ergebnisse der Studie „Digitalisierungsministerium oder Staatsminister“ kurz zusammenfassen?

Hunnius: Die Studie arbeitet heraus, wie die beiden im wesentlichen diskutierten Modelle – der Staatsminister für Digitalisierung im Bundeskanzleramt auf der einen Seite und das Digitalisierungsministerium auf der anderen Seite – sinnvoll ausgestaltet werden können. In der politischen Diskussion war das naturgemäß auf einige wenige Schlagworte reduziert. Uns ging es darum, das zu substantiieren.

Hierfür haben wir auf Basis von Steuerungsanforderungen die beiden Modelle detailliert beschrieben und die jeweiligen Vor- und Nachteile deutlich gemacht. Beide Modelle haben ihre Stärken: So kann die Richtlinienkompetenz des Kanzleramtes hilfreich sein, wenn die Vorstellungen der Ressorts zu sehr auseinandergehen. In einem Digitalisierungsministerium hat das Thema hingegen die volle ministeriale Aufmerksamkeit, kann die Digitalisierung von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung eng mit der IT-Steuerung verknüpft werden und ein solches Ressort eine höhere Schlagkraft entwickeln. Denn eins zeigt sich ganz deutlich: Dem Bundeskanzleramt fehlt typischerweise der notwendige operative Unterbau. Andererseits ist bei einem Digitalisierungsministerium schwer absehbar, wie es sich gegenüber den anderen Ressorts etabliert. Hierfür ist insbesondere die Ressourcenausstattung wichtig.

Beide Lösungen verlangen nach einer entsprechenden Kompetenzausstattung sowie nach angemessenen finanziellen und personellen Ressourcen, um durchsetzungsfähig zu sein. Wie sieht die jeweilige Minimalausstattung aus?

Stocksmeier: Angesichts der Chancen und der Herausforderungen, vor denen Deutschland bei der Digitalisierung steht, sollten wir nicht in erster Linie von der Minimalausstattung ausgehen. Mit einer Minimalausstattung scheitern beide Modelle.

Entweder haben wir dann einen Staatsminister im Bundeskanzleramt, der kaum mehr erreicht, als dass die Ressorts sich gegenseitig ihre Vorhaben vorstellen, dem aber die Kapazitäten zur Koordinierung und für eine übergreifende Strategie fehlen. Oder es gibt ein X-, Y- und Digitalisierungsministerium, in dem aber die Digitalisierung neben den Fachthemen nur fünf Prozent der Aufmerksamkeit des Ministers hat.

Was in der Studie sehr deutlich wird, ist, dass es einen Chief Digital Officer als Treiber und Promoter der Digitalisierung braucht, der gleichberechtigt die Digitalisierung von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung vorantreibt. Der verfügt über ein Innovations- und Digitalisierungsbudget, mit dem er unter anderem Innovationslabore der Verwaltung schafft, in denen neue Technologien wie Blockchain, cyberphysische Systeme oder Künstliche Intelligenz ausprobiert und bis zur Projektreife entwickelt werden können.

Daran schließt dann der Chief Information Officer als Gestalter und Umsetzer an. Hier hat sich in den vergangenen Jahren im Bund gezeigt, wie wichtig ein Vollzeit-CIO ist, den wir bereits in einer Studie vor vier Jahren gefordert hatten. Dadurch ist viel in Bewegung gekommen, wobei IT-Konsolidierung und Portalverbund in der nächsten Legislaturperiode konsequent umgesetzt werden müssen, damit sie zum Erfolg werden.

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