Digitale Behörde vs. digital gestützte Behörde IT-Plattformen für die Behörde der Zukunft

Autor / Redakteur: Patrick Schneider / Susanne Ehneß |

Deutsche Verwaltungen sind bereits seit längerer Zeit dabei, ihr digitales Angebot auszubauen. Doch bis zur vollständig digitalen Behörde ist es für die meisten noch ein weiter Weg.

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(Bild: vege_Fotolia.com)

Wie die unlängst von McKinsey veröffentlichte Studie „E-Government in Deutschland – eine Bürgerperspektive“ zeigt, besteht selbst bei Kommunen, die deutschlandweit die Spitzenplätze in Bezug auf digitale Services belegen, eine große Lücke zwischen dem existierenden Angebot sowie den Bedürfnissen und Erwartungen der Bürger.

Der Hauptgrund dafür sind die IT-Landschaften der Behörden. Deren technologische Grundlagen, sowohl Hardware als auch Software, sind oft veraltet und dadurch unsicher, teuer oder lassen sich zu langsam an gesetzliche oder politische Veränderungen anpassen.

Zudem waren die Standardanwendungen der letzten zehn bis 20 Jahre primär darauf ausgelegt, einfache Verwaltungsprozesse zu standardisieren und zu integ­rieren.

Die Applikationen und damit die Applikationslogik standen im Vordergrund, die darunterliegende Infrastruktur wurde applikationsspezifisch mitgeliefert. Der Anpassungsfähigkeit und Agilität der Anwendungen wurde nur wenig Beachtung geschenkt.

Doch genau diese Faktoren machen den Unterschied zwischen einer wirklich ­digitalen Behörde und einer bloß digital gestützten Behörde aus.

Adaptive Applikationen

Digitale Behörden brauchen „adap­tive Applikationen“. Wenn die Anwendungen von der Infrastruktur her gedacht werden, lassen sich neue und bestehende Verfahren auf einer Plattform entwickeln, anstatt wie bisher jedes Verfahren separat zu erstellen und dieses dann mit hohem Aufwand und mit hohen Kosten in die bestehende Landschaft zu integrieren.

Zum Beispiel gibt es in Behörden oft viele Registerarten, die in unterschiedlichen Systemen abgelegt sind und mit verschiedenen Anwendungen bearbeitet werden. Diese lassen sich auf eine einheitliche Plattform zusammenfassen, welche etwa die Basis für alle Verbrauchssteuerarten wie Bier, Zigaretten oder Mineralöl bildet. Die grundsätzlichen Prozesse wie die Erfassung der Stammdaten, die Verkaufsangaben oder die Zahlungsmodalitäten im Kassensystem ließen sich dann für alle Steuern einheitlich anlegen, wodurch Doppelungen vermieden werden. Nur spezifische Bereiche wie Prozentsätze oder Bewertungsgrundlagen der Steuer würden dann in eigenen Anwendungen liegen.

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