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Diese neue Struktur stellt die bisherige Denkweise auf den Kopf. Während bislang jede Anwendung eine eigene Plattform mitlieferte, wird nun eine Plattform erstellt, auf die alle Anwendungen aufsetzen. Das ermöglicht neben Kosteneinsparungen durch die Wiederverwendung bereits existierender Komponenten auch die schnelle und flexible Erstellung sowie Anpassung von Anwendungen.
Somit können politische Entscheidungen in deutlich kürzerer Zeit umgesetzt werden, auch bei der Einführung neuer Steuerarten. Und dies ist bei Bedarf sogar behördenübergreifend möglich, da die jeweiligen Prozesse auf der gleichen digitalen Plattform basieren – mit einheitlichen Basisdiensten und entsprechenden Zugriffsmöglichkeiten je nach Bedarf und Zugangsrecht.
Für diese übergreifende Nutzung ist jedoch die Integration aller bestehenden Schnittstellen in die Plattform nötig. Dazu gehören Technologie-Adapter zu JMS, Oracle, Microsoft, mySQL, JDBC, DB2, Adabas, BS2000, zOS, AS400 oder Natural sowie Schnittstellen zu Software-Anbietern, Berufsgenossenschaften, Krankenkassen, Rentenversicherungen, Kassenärztlichen Vereinigungen, zur deutschen Virtuellen Poststelle sowie offene APIs für individuelle Programmierungen und die Unterstützung öffentlicher rechtlicher Standards wie XöV, XUV und P23R.
So gewinnen Behörden eine größere Flexibilität bei der Make-or-Buy-Entscheidung. Sie können fachliche Komponenten entweder zukaufen und in ihre Plattform einbauen oder diese selbst entwickeln. Zudem können neue Verfahren und Prozesse sehr schnell und einfach mit bestehenden Verfahren außerhalb der Plattform oder sogar außerhalb der Behörde integriert werden. Die Plattform prüft dabei eingehende und ausgehende Daten auf unerwünschte Veränderungen und gibt entsprechende Fehlermeldungen aus. Zudem gewährleistet sie die „Digitale Souveränität“ über eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
Für Behördenleiter und IT-Verantwortliche liegen die Vorteile einer solchen Plattform auf der Hand: Sie vermeidet Mehrfachentwicklungen für das Benutzermanagement, für die Sicherheit und für Schnittstellen, lässt sich einfach an neue Gesetze, Bestimmungen und Vorgaben anpassen und entlastet die Budgets durch Mehrfachnutzung aufgrund einer Out-of-the-box-Mandantenfähigkeit.
Darüber hinaus bietet eine solche Plattform Fähigkeiten, Prozesse zu konfigurieren und zu automatisieren, etwa regelbasierte Entscheidungsbäume, rollenbasierte Masken und Aufgabenverarbeitung, statistische Auswertungen, Dashboards und Berichte, Überwachung und Eskalation von Abläufen sowie Datenqualitätskontrolle für das Stammdaten-Management.
So lassen sich schnell und flexibel maßgeschneiderte Informationen, Services und Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen anbieten, die deren Anforderungen erfüllen.
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