Beschluss der Bundesregierung Ist Homeoffice jetzt Pflicht?
Um das Coronavirus weiter einzudämmen haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder einen neuen Beschluss gefasst. Darin geht es unter anderem um das Arbeiten im Homeoffice. Aber was hat das zu bedeuten?
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Die Zahl der Corona-Infizierten in Deutschland sinkt zwar, eine neue, noch ansteckendere Virusmutation sorgt aber dafür, dass die Bundesregierung verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung des Virus beschließt und den Lockdown bis mindestens 15. Februar verlängert. Für Arbeitgeber ist besonders Punkt 8 des Beschlusses „Arbeiten im Homeoffice“ interessant.
Warum sollen möglichst viele ins Homeoffice?
Grundsätzlich sollen die Kontakte weiter reduziert werden. Um die Kontakte im öffentlichen Personenverkehr, aber auch in den Arbeitsstätten zu reduzieren, „müssen Unternehmen ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus weitgehend ermöglichen“, so die Bundesregierung. Außerdem seien derzeit deutlich weniger Menschen im Homeoffice, als noch im März vergangenen Jahres.
Ist Homeoffice jetzt verpflichtend?
Der Beschluss sagt: „Überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, soll Homeoffice angeboten werden. Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung erlassen. Diese solle mindestens bis zum 15. März gelten“, heißt es von der Bundesregierung.
Ein entsprechender Verordnungsentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll bereits vorliegen. Medienberichten zufolge steht darin, dass Homeoffice ab einer 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen verpflichtend werden soll, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe vorliegen. Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung drohen Arbeitgebern bis zu 5.000 Euro Bußgeld, wenn sie ohne wichtigen Grund kein Homeoffice ermöglichen. Kontrolliert werden soll das Ganze durch die Arbeitsschutzkontrollbehörden. Es soll stichprobenartig kontrolliert werden und vor allem auch da, wo sich Beschäftigte an die Arbeitsschutzkontrollbehörden wenden und beklagen, dass Homeoffice Ihrer Meinung nach möglich wäre, es aber nicht umgesetzt oder verwehrt wird.
Arbeitgeber müssen also die Möglichkeit für Homeoffice rechtlich verbindlich schaffen, wenn es betrieblich möglich ist. Ob Arbeitnehmer ins Homeoffice gehen, ist ihnen überlassen. In der Pressekonferenz von Dienstag sagt die Bundeskanzlerin: „Wir bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, diese Angebote wirklich zu nutzen.“ Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sagt dazu: „Wir können Beschäftigte nicht rechtlich dazu zwingen, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage und es wäre Lebenspraktisch nicht vernünftig.“
Die neue Homeoffice-Verordnung soll ab dem 27. Januar 2021 gelten. Veröffentlicht wird die Verordnung dazu am Freitag, den 22. Januar.
Was, wenn kein Homeoffice möglich ist?
Wenn in Betrieben kein Homeoffice möglich ist, gelten verschärfte Maßnahmen. Kann kein ausreichender Abstand eingehalten werden, sollen die Unternehmen den Beschäftigten medizinische Masken zur Verfügung zu stellen. Verschiedenen Medienberichten zufolge sollen für jeden Beschäftigten 10 Quadratmeter Platz pro Raum vorhanden sein. Ansonsten müsse der Arbeitgeber andere Schutzmaßnahmen umsetzen, um einen gleichwertigen Schutz sicherzustellen.
Zudem sollen Arbeitgeber die Arbeitszeiten flexibler gestalten, damit die Stoßzeiten im ÖPNV entzerrt werden.
Das sagt der Bitkom
Bitkom-Präsident Achim Berg: „Keinem Unternehmer oder Manager wird gefallen, wenn der Staat so tief in seine unternehmerische Freiheit eingreift und ihm vorschreibt, wo und wie seine Mitarbeiter zu arbeiten haben. Jetzt rächt sich, dass immer noch zu viele Unternehmen das Homeoffice nicht zum Standard gemacht und selbst mitten in der Corona-Pandemie auf eine Präsenz ihrer Mitarbeiter im Betrieb bestanden haben. Mit der neuen Homeoffice-Pflicht werden weitere 4,2 Millionen Erwerbstätige aus den Büros ins Homeoffice beordert. Zusätzliche 8,3 Millionen Erwerbstätige, die derzeit teilweise im Homeoffice arbeiten, sollen künftig ganz auf die Fahrt ins Büro verzichten. Wir erwarten, dass der Verkehr mit in Normalzeiten 19 Millionen Berufspendlern durch die Arbeit im Homeoffice um etwa die Hälfte gegenüber dem Vor-Corona-Niveau zurückgeht. Damit werden auch die Infektionsrisiken jener Menschen stark reduziert, die aufgrund ihrer Tätigkeit nicht im Homeoffice arbeiten können. Laut einer Bitkom-Studie vom Dezember 2020 können 55 Prozent aller Jobs zumindest teilweise auch von zu Hause aus erledigt werden. Allerdings nehmen dies nur 45 Prozent der Erwerbstätigen wahr. Dabei arbeiten lediglich 25 Prozent der Homeoffice-Berechtigten vollständig zu Hause, 20 Prozent zumindest teilweise.
Den größten Handlungsbedarf sehen wir jedoch in der Öffentlichen Verwaltung. Die meisten der fünf Millionen Beschäftigten der Öffentlichen Hand könnten von ihrer Tätigkeit her auch zu Hause arbeiten, den wenigsten wird es bislang ermöglicht. So wird zum Beispiel in jeder zweiten Kommune Homeoffice für kommunal Beschäftigte überhaupt nicht ermöglicht. Die Verpflichtung gegenüber den Unternehmen sollte ebenso auf die Öffentliche Verwaltung angewandt werden. Hier muss sich die Politik in Bund, Ländern, Städten und Gemeinden an die eigene Nase fassen. Wie es geht, haben jene Verwaltungen schon bewiesen, die bereits frühzeitig die Digitalisierung ihrer internen Prozesse in Angriff genommen haben und relativ schnell und weitreichend auf Homeoffice umstellen konnten.“
Das sagt der SIBB e.V.
„Der Verband der Digitalwirtschaft Berlin-Brandenburg, kurz SIBB e.V., begrüßt die Entscheidung zur neuen Homeoffice-Regelung mit Hinblick auf die pandemische Lage. Die Entscheidung unterstreicht zugleich die Dringlichkeit des massiven Netzausbaus, da ländliche Regionen zum Teil nicht mit der nötigen technischen Infrastruktur ausgestattet sind, die ein problemloses Arbeiten von zu Hause flächendeckend gewährleistet.“ so René Ebert, Geschäftsführer vom SIBB e.V., er sieht zudem weiterhin Handlungsbedarf, um die Vorgaben der Politik umzusetzen.
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