RegMoG „Ich habe ein OZG-Déjà-vu bei der Registermodernisierung“

Von Natalie Ziebolz 3 min Lesedauer

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Bis zu 84 Millionen Stunden jährlich könnte eine moderne Registerlandschaft laut NKR bei der Interaktion mit Behörden sparen. Doch die Umsetzung ist ein Mammutprojekt, die Erinnerungen an die gescheiterte OZG-Umsetzung weckt.

Die Registermodernisierung gilt als Treiber der Verwaltungsdigitalisierung ist Voraussetzung für das Once-Only-Prinzip(Bild:  carlosseller – stock.adobe.com)
Die Registermodernisierung gilt als Treiber der Verwaltungsdigitalisierung ist Voraussetzung für das Once-Only-Prinzip
(Bild: carlosseller – stock.adobe.com)

In die Registermodernisierung werden viele Erwartungen gesetzt: Sie soll den Reifegrad 4 des OZG und die Erfüllung des Artikel 14 SDG ermöglichen. Darüber hinaus bildet sie die Grundlage für das Once-Only-Prinzip. Die Registermodernisierung sei allerdings auch ein Business-Case, so Christian Pfromm, CDO der Freien und Hansestadt Hamburg, beim Panel „Registermodernisierung gemäß RegModG: föderaler Kompromiss ohne Alternative oder zwingend erforderlich zur Härtung der Demokratiefestigkeit?“ auf dem Zukunftskongress. „Für ein Einmal-Invest von rund 1,5 Milliarden Euro können wir jedes Jahr sechs Milliarden Euro sparen.“ Gut vier Milliarden in der Verwaltung und weitere zwei Milliarden in der Wirtschaft und im privaten Bereich.

Dr. Rolf Beyer, Verbandsgeschäftsführer Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO), befürchtet jedoch, Deutschland könnte sich mit dem Projekt – mal wieder – übernehmen. „Ich habe ein OZG-Déjà-vu bei der Registermodernisierung“, stimmte ihm Tina Siegfried, Strategische Unternehmenssteuerung Dataport, zu. Es gebe zu viele lose Enden, und der Informationsbedarf gerade bei den Kommunen – die letztlich die größte Last tragen – sei riesig. „Alle laufen los – mit mehr oder weniger Wissen“, beschreibt sie die aktuelle Situation.

Die Diskutanten plädierten daher für ein agiles Vorgehen. „Es wäre einfacher, mit zwei, drei Beispielen anzufangen – mit großen Registern, dem Personenstands- und den Melderegistern, mit EfA-Leistungen, die wir heute schon haben“, so Siegfried. Bei diesen könne man testen, ob die angedachte Integration der Steuer-ID funktioniere und wie Daten schlussendlich wirklich bis ins Backend transportiert werden könnten. Doch gerade die Steuer-ID als zentrales Element des Vorhabens, als Identifier, sorgt für zusätzlichen Zündstoff, könnte dies doch die Erstellung eines Persönlichkeitsprofils ermöglichen.

Das könne jedoch auch auf Grundlage des Personenstandsregisters geschehen, gibt Siegfried zu bedenken. „Deswegen ärgert mich die Debatte so.“ Zudem sieht das Registermodernisierungsgesetz Schutzmaßnahmen wie das 4-Corner-Modell vor. „Im Vergleich zu anderen Ländern bauen wir auf sehr starke Schutzmaßnahmen“, erklärte Prof. Dr. Peter Parycek, Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der Registermodernisierung und Leiter des Kompetenzzentrums Öffentliche IT. Selbst in Estland oder Österreich, mit denen sich Deutschland bei der Verwaltungsdigitalisierung häufig vergleichen lassen muss, gebe es keine Schutzmechanismen, die vor der Datenübertragung zunächst einen Beweis für die Legitimität der Abfrage verlangen.

Christian Pfromm ist CDO der Freien und Hansestadt Hamburg(©  Claudia Höhne)
Christian Pfromm ist CDO der Freien und Hansestadt Hamburg
(© Claudia Höhne)

Hinzu komme die dezentrale Speicherung der Daten. „‚Separate’ ist eines der führenden Elemente im Datenschutz. Datenkonzentration ist schließlich auch Machtkonzentration, und das wird es definitiv mit dem Gesetz, wie es jetzt ausformuliert ist, nicht geben.“ Das ginge somit weit über den Datenschutz hinaus und schaffe Demokratiefestigkeit, Demokratie-Resilienz – „ein Konzept, das es weltweit so nicht gibt“. Man setze zudem auf ein Datencockpit, ergänzt Pfromm. Dort könne jeder Bürger sehen, wo er seine Daten freigegeben habe und wofür diese verwendet würden. „Darüber hinaus streben wir Datensparsamkeit an. Das heißt, es werden nicht immer ganze Register in ihrer vollen Breite abgefangen, sondern zum Beispiel nur Zusammenfassungen wie ‚ist volljährig’ oder ‚ist nicht volljährig’.“ Er sieht jedoch auch die Länder in der Pflicht, das Vorgehen, die Vorteile für die Kommunen und ähnliches in die Kommunen zu bringen. „Die Vertreter des IT-Planungsrats, die die Registermodernisierung unterstützt und vorbereitet haben, haben die Verantwortung, das in ihren Organisationen, in ihren Landesverwaltungen durchzutragen – und da sehe ich noch erheblichen Nachholbedarf.“

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