Barrierefreie Software Hindernisse überwinden
In Behörden und staatlichen Institutionen ist barrierefreie Software von Gesetzes wegen vorgeschrieben. Aber auch in der Privatwirtschaft wird Barrierefreiheit zunehmend wichtiger. Harald Griober von IP Dynamics erläutert, was barrierefreie Software können muss und worauf Sie in Barrierefrei-Projekten achten sollten.
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„Barrierefrei“: Dieser Begriff kommt ursprünglich aus dem Bauwesen. Einem Benutzer sollen keine Barrieren in den Weg gelegt werden, welcher Art auch immer. An vielen Stellen im öffentlichen Raum begegnen uns Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Rampen erleichtern Rollstuhlfahrern das Überwinden von Höhenunterschieden, Tonsignale an Ampeln „übersetzen“ Blinden und Sehbehinderten das Signal zum Überqueren der Straße.
Analog dazu soll es barrierefreie Software jedem Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Behörde ermöglichen, dieselbe Arbeit machen zu können, etwa in einem Callcenter Anrufe entgegennehmen und Geschäftsvorfälle lösen. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, um welche Barriere es sich handelt. Typische Barrieren entstehen durch körperliche Einschränkungen aufgrund einer Behinderung, etwa den fehlenden Seh- oder Hörsinn oder motorische Einschränkungen.
Damit ist nicht mit wenigen Worten oder Sätzen zu definieren, was eine barrierefreie Software können muss. Denn:
- Wann ermöglicht es eine Software allen Mitarbeitern, die gleiche Arbeit machen zu können?
- Wie kann die jeweilige Einschränkung durch die Software kompensiert werden?
Kriterien
Normen wie die ISO 9241 für die „Ergonomie der Mensch-System-Interaktion“, die „Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)“ des World Wide Web Consortiums und die „Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV 2.0)“ geben Kriterien an die Hand, wie barrierefreie Software sein sollte. Darunter finden sich zum Beispiel folgende Kriterien:
- Trennung von Text und Layout, damit beispielsweise Text von Screenreadern ausgelesen und auf eine Braille-Zeile ausgegeben werden kann. Eine Braille-Zeile ist eine Art Tastatur, die Text in Blindenschrift wiedergibt.
- Für jeden Nicht-Text-Inhalt Alternativen in Textform anbieten. Am bekanntesten sind wohl Alt-Tags für Bilder auf Webseiten.
- Logischer, hierarchischer Aufbau der Software, d. h. Inhalte sind so aufzubereiten, dass sie ohne Informationsverlust in welcher Art auch immer ausgelesen werden können.
- Vorsichtiger Umgang mit Farbe: Sie darf nicht das einzige Mittel sein, um Informationen zu übermitteln oder eine Reaktion zu veranlassen, etwa die Farbe Rot bei Buttons und Warnhinweisen.
- Tabulator-Steuerung: Alle Funktionen sollen über eine Tastatur gesteuert werden können. Gerade in der Bewegung eingeschränkte Menschen tun sich schwer mit der Maus.
- Offenheit in Bezug auf Betriebssysteme und Endgeräte, um etwa Screenreader, Vorlesehilfen und andere assistive Technologien anbinden zu können.
- Offenheit in Bezug auf die Skalierung und Darstellung, um z. B. Vergrößerungen, Invertierungen oder besonders kontrastreiche Darstellungen zu ermöglichen
Auf der nächsten Seite geht es weiter mit Voraussetzungen für fehlerfreie Auslesung durch Screenreader sowie sinnvollen Bedienelementen und einem ausgereiften Anforderungskatalog.
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