Niedersachsen Gesetze elektronisch verkünden

Von Chiara Maurer Lesedauer: 1 min

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Niedersachsen soll zum 1. Januar 2024 eine Art „digitales schwarzes Brett“ für Gesetze, Verordnungen und Ähnliches erhalten.

Nach einer Anpassung der niedersächsischen Verfassung soll eine elektronische Verkündung von Gesetzen via Internet möglich sein
Nach einer Anpassung der niedersächsischen Verfassung soll eine elektronische Verkündung von Gesetzen via Internet möglich sein
(© Pavel Danilyuk – Pexels via Canva.com)

Änderte sich in Niedersachsen ein Gesetz, trat ein neues in Kraft oder gab es sonstige Rechtsakte, die durch die Niedersächsische Staatskanzlei zu verkünden sind, wurden diese Informationen bisher in Papierform veröffentlicht – abgedruckt in den Verkündungsblättern „Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt“ und „Niedersächsisches Ministerialblatt“. Diese soll es künftig nicht mehr geben.

Abgelöst werden sollen die Blätter durch eine digitale Lösung, die es erlaubt, neue Vorschriften und Gesetze oder Änderung von bereits bestehenden, digital zu teilen. Und damit spart das Land nicht nur Kosten für Papier und Druck.

Durch die elektronische Verkündung wird der Prozess deutlich beschleunigt. Außerdem hat die Verkündung über das Internet zudem den Vorteil, dass der Zugang zu den Bekanntmachungen deutlich vereinfacht wird.

Damit die Einführung der Online-Variante wie geplant stattfinden kann, ist eine Änderung in Artikel 45 der niedersächsischen Verfassung notwendig. Dieser befasst sich mit der Ausfertigung und Verkündung sowie mit dem Inkrafttreten von Gesetzen im Land und nennt als Medium zur Bekanntmachung explizit das Gesetz- und Verordnungsblatt.

Um die elektronische Verkündung zu ermöglichen, soll deshalb ein Ausführungsgesetz eingeführt werden, das die elektronische Verkündung von Gesetzen und Verordnungen als amtliche Verkündungsform ermöglicht. In diesem Gesetz sollen dann sämtliche regelungsbedürftige Einzelfragen zu der zukünftigen Verkündungsform beantwortet werden.

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