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Konsolidierung und Kooperation
Die Steuerverwaltungen der Länder sind mit Blick auf die damit verbundenen Effekte seit Langem bestrebt, das Besteuerungsverfahren in einem gemeinsamen Verfahren und auf einheitlichen IT-Plattformen umzusetzen. Wegen der Komplexität des Besteuerungsverfahrens und der vielfältigen Anforderungen ist das ein schwieriges Unterfangen, wie Rückschläge etwa bei der Neukonzeption dieses Verfahrens in der Vergangenheit zeigen.
Umso mehr gilt es, auf vorhandenen Erfahrungen aufzubauen. Diesen Weg hat Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit anderen Ländern beschritten. Die damals neuen Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen setzten bereits 1991 einheitlich auf das leistungsfähige Integrierte Automatisierte bayerische Besteuerungsverfahren (IABV) auf und betreiben im heutigen EOSS-Verbund dieses Verfahren gemeinsam. Das Saarland trat im Jahr 2000 diesem Verbund bei. In diesem 7-Länder-Verbund konnten die verfügbaren Kapazitäten und Erfahrungen zum Nutzen aller Beteiligten umgesetzt werden. Im Jahr 2005 entschieden sich nach vorhergehenden gemeinsamen Untersuchungen unter Beteiligung von Mecklenburg-Vorpommern auch die Steuerverwaltungen Hamburgs und Schleswig-Holsteins dem EOSS-Verbund beizutreten. Die Hansestadt Bremen folgte dieser Entscheidung unmittelbar. Der sich anschließende Migrationsprozess wurde durch den EOSS-Verbund und insbesondere durch Bayern, als im Verbund federführendes Land, nach Kräften unterstützt. Bezüglich der Steuerrechenzentren war folgende Situation zu verzeichnen:
- Mecklenburg-Vorpommern hatte Erfahrungen und ausgebildetes Personal zum Betrieb eines EOSS-Rechenzentrums auf einer BS 2000-Plattform und praktizierte aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus eine Verlagerung des Drucks von Steuerbescheiden an das Steuerrechenzentrum in Nürnberg.
- Hamburg und Schleswig-Holstein hatten Erfahrungen beim Betrieb ihres bisherigen Verfahrens auf der Basis eines Staatsvertrages unter dem Dach des gemeinsamen Dienstleisters Dataport als Anstalt des öffentlichen Rechts.
Im Kreis der Staatssekretäre war man sich in 2004 schnell einig, diese vorhandenen Erfahrungen gemeinsam zu nutzen. So wurde mit dem Ziel, durch Konsolidierung und Kooperation eine schnelle und effektive Lösung zu erreichen, entschieden, das in Rostock ansässige BS 2000-Steuerrechenzentrum unter Beibehaltung der Standorte Rostock und Schwerin zu nutzen und daraus ein leistungsfähiges „Data Center Steuern“ (DCS) für einen 4-Länder-Betrieb auf Basis eines Staatsvertrages unter dem Dach von Dataport zu entwickeln.
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