Während auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene weiterhin um den Nachfolger des Onlinzugangsgesetzes (OZG) gerungen wird, bringt die Linksfraktion ein Offlinezugangsgesetz ins Spiel.
Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke
Die Linksfraktion des Bundestags plädiert für ein Offlinezugangsgesetz. Die Bundesregierung soll damit sicherstellen, dass öffentliche Dienstleistungen – zusätzlich zum digitalen Angebot – auch weiterhin analog angeboten werden.
„Ein erheblicher Teil der Bevölkerung in Deutschland hat keinen Zugang zum Internet“, heißt es zur Begründung. Laut Statistischem Bundesamt haben im Jahr 2022 knapp sechs Prozent der Bürger zwischen 16 und 74 Jahren nie das Internet genutzt. Betrachtet man nur die 65- bis 74-Jährigen, liegt der Wert sogar bei 17 Prozent.
Digital Gap
„Der Paritätische Gesamtverband hielt im April 2022 in einer Kurzexpertise fest, dass digitale Teilhabe nicht allein vom Internet-Zugang, sondern darüber hinaus auch von Befähigung und Partizipation abhängt. Neben Hard- und Software sowie dem eigentlichen Internet-Zugang sind auch Wissen und Fähigkeiten erforderlich, um sich in der digitalen Welt zurechtzufinden. Arme Menschen haben zudem viel seltener Gelegenheit zum Auf- und Ausbau digitaler Kompetenzen über den Beruf“, erläutert die Linksfraktion.
Es gebe offensichtlich einen Digital Gap, der die Benachteiligung bereits diskriminierter Gruppen verstärke. „Solange dies der Fall ist, darf niemand durch nur in digitaler Form vorhandene Leistungen und Angebote von ihrer Nutzung ausgeschlossen werden. Das gilt insbesondere – aber nicht nur – für öffentliche Leistungen, deren Nutzung für die Bevölkerung verpflichtend ist“, mahnt die Linke. Zudem habe jeder das Recht, auf digitale Kommunikation zu verzichten.
Angesichts vielfacher Veröffentlichungen über Datenlecks oder Ransomware-Angriffe auf Behörden und andere öffentliche Einrichtungen ist Zurückhaltung mehr als nachvollziehbar.
aus dem Antrag der Linksfraktion
Die Fraktion fordert daher die Bundesregierung dazu auf, sicherzustellen, dass sämtliche Dienstleistungen der Öffentlichen Hand auch in nicht-digitaler Form genutzt werden können. Ein Gesetz solle dies verpflichtend vorschreiben.
Zudem soll sichergestellt werden, dass digitale Anträge in den Ämtern auch an Endgeräten der Behörden vor Ort gestellt werden können – notfalls mit Unterstützung durch die Mitarbeiter.
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