Als Staatsrat a.D. und ehemaliger Vorsitzender des IT-Planungsrats hat Prof. Dr. Hans-Henning Lühr im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung weitreichende Expertise aufgebaut. Diese teilt er nun als Hochschulprofessor, auf dem elften Zukunftskongress Staat & Verwaltung in gleich zwei Sessions aber auch mit dem Auditorium.
Gleich zwei Sessions auf dem 11. Zukunftskongress Staat & Verwaltung werden von Prof. Henning Lühr moderiert.
(Bild: Wegweiser Media & Conferences GmbH/Simone M. Neumann)
Staatsrat a.D. Prof. Dr. Henning Lühr ist Professor für Verwaltungswissenschaften (Public Management und Digital Governance) an der Hochschule Bremen und Rechtsanwalt.
(Bild: Henning Lühr/Foto AG Gymnasium Melle)
Herr Prof. Dr. Lühr, als ehemaliger CIO Bremens sowie Vorsitzender des IT-Planungsrats haben Sie die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung seinerzeit mitgeprägt. Was hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert – und welche Herausforderungen sehen Sie für 2025?
Lühr: In den vergangenen Jahren ist die Digitalisierung der Verwaltung aus der Nische ins Zentrum der politischen und organisatorischen Aufmerksamkeit gerückt. Plattformlösungen wie das Nutzerkonto Bund, das Prinzip „Einer für alle“ und die föderale IT-Kooperation haben erste Strukturen geschaffen. Auch das IT-Sicherheitsniveau wurde deutlich angehoben.
Gleichzeitig ist deutlich geworden: Digitalisierung ist Sprint und Marathon zugleich, Sprint z. B. im Falle von KI, Marathon mit Blick auf die Kondition, die Verwaltung braucht, um sich den Herausforderungen zu stellen. 2025 kommt es vor allem darauf an, nutzerfreundliche digitale Services flächendeckend verfügbar zu machen, Fachverfahren besser zu integrieren und Verwaltung digital wirklich neu zu denken – mit stabilen, skalierbaren und iterativen und intelligenten Lösungen.
Wir müssen weg vom endlosen Projektmodus, hin zu einem produktorientierten Mindset, und wir brauchen noch Training, um die Geschwindigkeit zu erhöhen. Digitalisierung und Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung dürfen nicht zum sinnbildlichen Einhorn der digitalen Transformation werden: Oft beschrieben und modelliert, nie gesichtet! Mit der politisch-administrativen Neuordnung wurde eine neue Ära eingeleitet.
Viele Veränderungen erfordern eine Neuausrichtung der IT-Strukturen über alle föderalen Ebenen hinweg. In einer Ihrer Sessions auf dem Zukunftskongress geht es um die Konsolidierung der öffentlichen IT. Welche Rolle spielt dabei der Föderalismus – ist er Hindernis oder Innovationsmotor?
Lühr: Der Föderalismus ist keine lästige Pflicht – er ist ein Gestaltungsspielraum. Richtig eingesetzt, kann er sogar zum Innovationstreiber werden. Klar, unterschiedliche Zuständigkeiten und Prioritäten erschweren mitunter die Standardisierung und gemeinsame Entwicklungen. Aber genau hier liegt auch das Potenzial – wenn wir stärker arbeitsteilig, verbindlich und transparent zusammenarbeiten. Das Prinzip „Einer für alle“ ist dafür ein zentraler Hebel. Der IT-Planungsrat sollte dabei nicht nur Koordinationsgremium sein, sondern Steuerungsgremium mit Durchsetzungskraft.
Die Kommunen dürfen dabei nicht nur am Nebentisch sitzen, sondern müssen eine zentrale Rolle spielen. Denn auf lokaler Ebene ist der lebendige Alltag der bürgernahen Verwaltung die Herausforderung. Es geht um ein kooperatives Digitalföderalismusverständnis. Als Feinschmecker würde ich sagen: Wir benötigen ein „Marble-Cake-Management“, durchgemischten Marmorkuchen statt den klassischen Schichtkuchen!
Eine weitere Herausforderung liegt im Personalbereich, denn hier trifft demografischer Wandel auf Digitalisierungsdruck. Wie kann die Verwaltung die notwendigen Kompetenzen aufbauen?
Lühr: Wir stehen vor einer doppelten Herausforderung: Einerseits verlassen in den kommenden Jahren viele erfahrene Mitarbeitende die Verwaltung, andererseits fehlt uns in vielen Bereichen das Know-how für die digitale Transformation. Deshalb müssen wir Digitalisierung als strategische Aufgabe der Personalentwicklung begreifen.
Wir brauchen Weiterbildungsinitiativen, neue Berufsbilder und moderne, attraktive Arbeitsumgebungen, aber auch Mut, die Bereitschaft, sich auf Neues einzulassen, und endlich eine Veränderung unserer Fehlerkultur – sonst trainieren wir Beschäftigten systematisch Veränderungsbereitschaft und jede Kreativität ab und können die oben beschriebene Marathonstrecke nicht bewältigen. Der öffentliche Dienst muss künftig mit agilen Strukturen, ortsflexiblem Arbeiten und einer wertschätzenden Führungskultur punkten. Nur wenn wir auch kulturell den Wandel mitgehen, gewinnen wir die Menschen für die Zukunft.
In vielen Kommunen ist die Haushaltslage angespannt. Wie können wir die digitale Transformation gerecht finanzieren – ohne neue digitale Gräben zwischen finanzstarken und -schwachen Regionen?
Lühr: Digitale Teilhabe darf nicht vom Kassenstand abhängen. Deshalb braucht es eine solide gesamtstaatliche Finanzierung – zum Beispiel über einen kommunalen Digitalpakt. Der Bund ist hier ebenso in der Pflicht wie Länder und kommunale Spitzenverbände. Gleichzeitig sollten wir durch gemeinsame Entwicklungen nach dem EfA-Prinzip Synergien heben und Doppelausgaben vermeiden. Förderprogramme müssen konsequent auf nachhaltige Umsetzung und überregionale Skalierbarkeit ausgerichtet werden. Digitalisierung darf nicht als Sonderaufgabe behandelt werden, sondern muss Teil der regulären Daseinsvorsorge sein – überall. Die „Dresdner Forderungen“ des Deutschen Städtetages sind aktueller denn je.
Stichwort „Digitale Teilhabe“: Auf dem Zukunftskongress moderieren Sie ebenfalls eine Session zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wie gut erfüllt die öffentliche Verwaltung ihre Vorbildrolle bei digitaler Inklusion?
Lühr: Die öffentliche Verwaltung hat in den letzten Jahren Fortschritte gemacht – insbesondere bei barrierefreien Webseiten und Dokumenten. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz war hier ein wichtiger Meilenstein.
Stand: 08.12.2025
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Aber: Digitale Inklusion ist noch nicht Alltag. Chatbots, mobile Anwendungen, Onlineformulare – all das muss konsequent barrierefrei gedacht und gestaltet werden. Es geht nicht nur um Zugänglichkeit, sondern auch um Verständlichkeit und Nutzbarkeit. Klare Sprache, intuitive Bedienung, assistive Technologien – das sind keine Extras, sondern Grundanforderungen an guten digitalen Service. Die Verwaltung muss hier der Vorreiter sein – nicht Nachzügler. Auch den Interessenvertretungen wird in Zukunft eine neue, verändernde Rolle zukommen.
Bei der Softwareentwicklung müssen wir Menschen mit Beeinträchtigungen als Expertinnen und Experten einsetzen. Dazu benötigen wir zukünftig auch entsprechende Inklusionsbetriebe, die als Kooperationspartner genutzt werden. In Integrationsfachdiensten der Agentur für Arbeit kommt dabei eine besondere gestaltende Rolle zu. Wir freuen uns, dass in dieser Session ein Vertreter des Integrationsfachdienstes Bremen sein Konzept vorstellt.
Ein Blick nach vorn: Wenn wir 2029 – also nach der aktuellen Legislatur – auf die getätigten Digitalisierungsbemühungen zurückblicken, woran würden Sie deren Erfolg festmachen?
Lühr: Erfolg bemisst sich nicht nur an der Zahl digitalisierter Leistungen, sondern an ihrer Wirkung. Wenn Bürgerinnen und Bürger sagen: „Das geht jetzt einfach, digital, und ich muss mich nicht durch Bürokratie kämpfen“ – dann sind wir auf dem richtigen Weg. Wenn Verwaltungen effizient und kollaborativ zusammenarbeiten, wenn der IT-Planungsrat noch mehr strategisch führt und Lösungen föderal ausgerollt werden, wenn wir resiliente IT-Strukturen und kompetente Teams haben – dann haben wir es geschafft. Und wir müssen die Menschen unterstützen und all jenen, die keinen digitalen Zugang haben, eine Teilhabe ermöglichen.
Wir müssen die Entwicklungen auf allen Wegen voranbringen. Dann sind wir 2029 sowohl im Mindset als auch auf der praktischen Ebene gut unterwegs. In Bremen zum Beispiel ermöglicht die Ausstattung aller Schüler und Schülerinnen mit Laptops einen Kulturwandel in der Interaktion mit der Schule und der öffentlichen Verwaltung. Sie lernen, ihr Anliegen entsprechend auf den Weg zu bringen, eine Kooperation mit Schule und Verwaltungen zu nutzen.
Ein weiteres Beispiel: Unser Institut für digitale Teilhabe an der Hochschule Bremen hat in seinen Forschungen zur Nutzung der digitalen Kooperationsmöglichkeiten für ältere Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen den Begriff der digitalen Teilhabe geprägt, der die soziale Teilhabe in die Zukunft transformiert: Hybride Zusammenhänge, niederschwellige Sprachgestaltung, digitale Assistenzen, Barrierefreiheit und natürlich gutes Storytelling, um Vertrauen aufzubauen.
Der digitale Wandel ist genau dann gelungen, wenn er für Menschen konkret erfahrbar wird – als bessere, transparentere und zugänglichere Verwaltung. Auf dem Zukunftskongress halten wir klar Kurs auf die Zukunft!
Weitere Informationen
Der 11. Zukunftskongress Staat und Verwaltung wird vom 23. bis 25. Juni 2025 im Westhafen Event & Convention Center (WECC) Berlin stattfinden. Mehr erfahren Interessierte auf der Webseite zum Kongress.