Digitaler Binnenmarkt EU verabschiedet Strategie für eine digitale Welt
Die EU-Kommission hat heute eine Strategie zur Schaffung eines digitalen Binnenmarktes verabschiedet. Die Strategie soll Europa fit machen für die Herausforderungen der digitalen Transformation und eine optimale Ausschöpfung der Potenziale der digitalen Wirtschaft ermöglichen.
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Zur Notwendigkeit einer solchen Strategie erklärte die EU-Kommission: „Derzeit werden den Bürgerinnen und Bürgern aufgrund von Barrieren im Online-Umfeld Waren und Dienstleistungen vorenthalten: Nur 15 Prozent machen Online-Einkäufe in anderen EU-Ländern; Internetunternehmen und Start-ups können die Wachstumschancen des Online-Geschäfts nicht voll nutzen: Nur 7 Prozent der KMU sind im Auslandsgeschäft tätig.“
Außerdem profitierten Unternehmen und Verwaltungen nicht in vollem Umfang von den verfügbaren digitalen Werkzeugen. Das Ziel des digitalen Binnenmarkts sei es, regulierungsbedingte Barrieren zu beseitigen und endlich die 28 nationalen Märkte zu einem einzigen zusammenzuführen. Ein reibungslos funktionierender digitaler Binnenmarkt könne mit 415 Milliarden Euro jährlich zu unserer Wirtschaftsleistung beitragen und Hunderttausende neue Arbeitsplätze hervorbringen.
Die neue Strategie für einen digitalen Binnenmarkt umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die bis Ende des kommenden Jahres umgesetzt werden sollen. Sie beruht auf drei Säulen:
- 1. einem besseren Zugang für Verbraucher und Unternehmen zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa,
- 2. der Schaffung der richtigen Bedingungen und gleicher Voraussetzungen für florierende digitale Netze und innovative Dienste und
- 3. der bestmöglichen Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft.
Zu den drei Säulen der Strategie listet die EU-Kommission insgesamt 16 Umsetzungsmaßnahmen auf, die bereits bis Ende 2016 umgesetzt sein sollen.
Säule I – Besserer Zugang für Verbraucher und Unternehmen zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa:
So enthält die erste Säule acht Maßnahmen.
- Regeln zur Erleichterung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels. Dies umfasst harmonisierte EU-Vorschriften über vertragliche Aspekte sowie den Verbraucherschutz bei Online-Käufen. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um materielle Waren wie Schuhe und Möbel oder um digitale Inhalte wie eBooks oder Apps handelt. Die Verbraucher werden in den Genuss von mehr Rechten und Angeboten kommen, und für Unternehmen wird es leichter sein, ihren Geschäften auch in anderen EU-Ländern nachzugehen. Dadurch wird das Vertrauen in den Online-Kauf und -Verkauf gestärkt.
- Eine raschere und kohärentere Durchsetzung des Verbraucherrechts durch die Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz.
- Schaffung von effizienteren, erschwinglicheren Paketzustelldiensten. 62 Prozent der Unternehmen, die versuchen, ihre Produkte online anzubieten, beklagen die hemmende Wirkung zu hoher Lieferkosten.
- Unterbindung von ungerechtfertigtem Geoblocking – eine diskriminierende Praxis, die aus kommerziellen Gründen von Online-Händlern angewandt wird, um den Zugang zu einer Website für den Verbraucher aufgrund seines Aufenthalts- bzw. Standorts zu sperren oder den Nutzer auf eine seinem Standort entsprechende Website mit anderen Preisen umzuleiten. Aufgrund solcher Sperren müssen beispielsweise Kunden von Autovermietungen für den gleichen Mietwagen am selben Anmietort in einem bestimmten Mitgliedstaat möglicherweise mehr als Kunden in anderen Mitgliedstaaten zahlen.
- Ermittlung der potenziellen wettbewerbsrechtlichen Probleme auf den europäischen Märkten des elektronischen Handels. Die Kommission hat deshalb heute eine kartellrechtliche Untersuchung des Sektors des elektronischen Handels in der Europäischen Union eingeleitet.
- Ein modernes, europäischeres Urheberrecht: Die Kommission wird noch vor Ende 2015 Rechtsetzungsvorschläge unterbreiten, um – auch im Wege weiterer Harmonisierungsmaßnahmen – die Unterschiede zwischen den nationalen Urheberrechtssystemen zu verringern und den Nutzern EU-weit einen umfassenderen Online-Zugang zu geschützten Werken zu ermöglichen. Auf diese Weise soll der Zugang der Menschen zu kulturellen Inhalten über das Internet verbessert und somit auch die kulturelle Vielfalt gefördert werden. Zugleich eröffnen sich dadurch neue Chancen für Urheber und Anbieter von Inhalten. Insbesondere möchte die Kommission sicherstellen, dass Nutzern, die daheim Filme, Musik oder Artikel kaufen, auch unterwegs überall in Europa auf diese zugreifen können. Die Kommission wird sich außerdem die Rolle von Online-Mittlern in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Werke näher anschauen. Sie wird die Ahndung gewerbsmäßiger Schutzrechtsverletzungen verschärfen.
- Überprüfung der Satelliten- und Kabelrichtlinie um festzustellen, ob ihr Anwendungsbereich auf Online-Übertragungen seitens der Rundfunkveranstalter ausgeweitet werden muss, und um Möglichkeiten zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zu Rundfunkdiensten in Europa zu sondieren.
- Verringerung des Verwaltungsaufwands der Unternehmen, der sich aus unterschiedlichen Mehrwertsteuer-Regelungen ergibt: Auch Anbieter, die materielle Waren im EU-Ausland verkaufen, sollen vom elektronischen Registrierungs- und Zahlungsverfahren profitieren können. Hinzukommen soll eine einheitliche Mehrwertsteuer-Schwelle, die kleineren Start-ups beim Einstieg in den Online-Handel helfen soll.
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