GovTech-Start-ups werden oft als Innovationsvorbilder gefeiert und etwa zu Veranstaltungen von Bund, Ländern und Kommunen eingeladen. Wenn es um echte Beteiligung und konkrete Projekte geht, bleiben sie jedoch häufig außen vor.
Für Außenstehende hat es manchmal den Anschein, als ob sich die Entwicklungsschritte innerhalb der Öffentlichen Verwaltung mit der Geschwindigkeit einer Schnecke voranbewegen. Experten fordern daher agiles und nachhaltiges Changemanagement. Doch ist es damit getan?
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Das Wissenschaftliche Institut für Infrastruktur und Kommunikation (WIK) hat in einer sehr lesenswerten Veröffentlichung von 2023 aufschlussreiche Zahlen zusammengetragen: So bieten 93 Prozent der deutschen GovTech-Startups Lösungen für kommunale Behörden an, und 63 Prozent haben bereits mindestens ein Referenzprojekt mit einer Kommune umgesetzt. Laut einer Kommunalstudie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (2022) haben allerdings nur sieben Prozent der Kommunen bisher Aufträge an Start-ups vergeben. Als Hauptgründe werden der als zu kompliziert empfundene Vergabeprozess und Schwierigkeiten bei der Einschätzung der Zuverlässigkeit von Startups genannt. Die Autoren des WIK weisen hier zurecht auf Kulturunterschiede hin: Bürokratische, oft risikoaverse öffentliche Verwaltungen treffen auf agile, innovative GovTech-Unternehmen – eine Konstellation, die strukturelle Anpassungen erfordert.
Ein vielversprechender Ansatz, um diesen Gegensatz aufzulösen, kommt aus Hamburg: Als erste Verwaltung in Deutschland hat die Hansestadt im Januar 2024 eine Experimentierklausel in ihre Vergaberichtlinie aufgenommen. Bei Auftragswerten bis zu 100.000 Euro kann nun unter Beteiligung des Projekts GovTecHH der Senatskanzlei auch nur ein Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden – ein wichtiger Schritt zur Vereinfachung der Vergabe an Startups. Die schwarz-rote Koalition plant, diesen Ansatz bundesweit zu stärken. Durch Öffnungs- und Experimentierklauseln in neuen und bestehenden Gesetzen sowie durch Reallabore sollen die Gestaltungsmöglichkeiten von Bund, Ländern und Kommunen erweitert werden. Ein geplanter Ideenwettbewerb zur Vorbereitung eines „Bundesexperimentiergesetzes“ könnte wichtige Impulse liefern.
Auch ein überbordender Föderalismus bremst Digitalisierungsvorhaben oft aus. Darauf antwortet der Koalitionsvertrag in dem der Bund für ausgewählte Aufgaben mit hohem Standardisierungs- und Automatisierungspotenzial „Vollzugsverantwortung“ übernehmen. Eine angekündigte Änderung von Art. 91c des Grundgesetzes, der die informationstechnische Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern regelt, bleibt abzusehen, wird dort doch bereits in der aktuellen Fassung eine weitreichende Zusammenarbeit ermöglicht.
Die jahrelange Forderung nach einem Digitalministerium ist erhört worden. Die schwarz-rote Koalition kündigt an, die Digitalisierung und Staatsmodernisierung künftig in einem gemeinsamen Ministerium zu bündeln. CDU-Chef Friedrich Merz unterstrich bei der Vorstellung des Vertrags am 9. April, dass Staatsmodernisierung und Digitalisierung „Hand in Hand“ gedacht und umgesetzt werden sollen. Das zudem mit Karsten Wildberger eine Person aus der Privatwirtschaft als Digitalminister hinzugezogen wurde, der praktische Erfahrung mit der digitale Transformation in der Wirtschaft hat macht auf jeden Fall Hoffnung.
Vergaberecht endlich vereinfachen
Im aktuellen Start-up Monitor (2024) wird zum wiederholten Male deutlich, dass knapp 35 Prozent der Start-ups dringend die Vereinfachung öffentlicher Aufträge fordern. Anforderungen wie mehrjährige Umsatznachweise oder Referenzen aus dem öffentlichen Sektor schließen viele Start-ups aus.
Ein zusätzliches Problem liegt in der föderalen Struktur des deutschen Vergaberechts. Unterschiedliche und uneinheitliche Schwellenwerte sowie komplexe Verfahren erschweren insbesondere Startups den Zugang. Die Veröffenlichtung des WiK zitiert die Zahl von rund 59 Prozent der Vergaben, bei denen ausschließlich der Preis berücksichtigt wird, wodurch innovative und qualitativ hochwertige Angebote oft benachteiligt werden.
Die Ampelregierung hatte im Rahmen ihrer Start-up-Strategie mit dem geplanten Vergabetransformationspaket erhebliche Vereinfachungen angekündigt. Die ambitionierten Pläne wie der Erhöhung der Wertgrenze für Direktvergaben an Startups auf bis zu 100.000 Euro wurde das Vergabetransformationspaket aufgrund des vorzeitigen Koalitionsendes nicht mehr umgesetzt. Dieser Hebel lässt sich allerdings auch auf Länderebene nutzen: Baden-Württemberg etwa hat die Festlegung geringerer Wertgrenzen in einer zeitlich begrenzten Maßnahme jüngst vorgemacht.
Die kommende schwarz-rote Bundesregierung greift diese zentrale Forderung der Start-up-Community erneut auf. Auf Bundesebene sollen Wertgrenzen für Direktvergaben künftig bei 50.000 Euro liegen, für Startups mit innovativen Leistungen sogar bei 100.000 Euro innerhalb der ersten vier Jahre nach Gründung. Auch sektorale Ausnahmen für sicherheitsrelevante oder besonders innovationsnahe Bereiche sind vorgesehen. Zudem sollen nationale Schwellenwerte vereinheitlicht und die Trennung von Planungsleistungen bei der Vergabe angestrebt werden.
Stand: 08.12.2025
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Eine Beweislastumkehr bei der Vergabe von Individualsoftware
In einer Sonderveröffentlichung des Handelsblatts betont Alexander Handschuh vom Deutschen Städte- und Gemeindebund die Bedeutung klarer Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Staat und Markt. Der Staat solle nicht selbst Umsetzer digitaler Lösungen sein, sondern als Rahmensetzer agieren. Der Versuch, eigene Softwarelösungen unabhängig vom Markt zu entwickeln und zu betreiben, sei angesichts der Dynamik internationaler Digitalkonzerne zum Scheitern verurteilt.
Der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung greift dieses Spannungsfeld mit dem geplanten Aufbau eines interoperablen, europäisch anschlussfähigen „Deutschland-Stacks“ auf. Dieser soll vertrauenswürdige KI- und Cloud-Dienste sowie Basiskomponenten integrieren. Dabei wird ausdrücklich geprüft, ob europäische Anbieter bereits geeignete Lösungen bereitstellen. Eine Praxis, die auch für alle anderen digitalen Lösungen gelebt werden sollte. Hier werden immer noch viel zu häufig individuelle Lösungen entwickelt, obwohl es bereits bestehende günstigere Software-Lösung von europäischen oder deutschen Startups gibt.