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Dabei bleiben aber noch ein paar Unbekannte: „Für die Behörden des Bundes ist durch die IT-Umsetzung der Regelungen mit Beratungs- und Unterstützungsbedarf zu rechnen.
Zusätzlicher, auch personeller Aufwand wird insbesondere beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), beim Bundesverwaltungsamt (BVA), beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV), beim Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) und bei der Bundesanstalt für IT-Dienstleistungen im Geschäftsbereich des BMVBS (DLZ-IT) für die Erfüllung der Beratungs- und Unterstützungsanforderungen entstehen. Entsprechendes gilt beim Bundesarchiv für die elektronische Zwischen- bzw. Langzeitarchivierung.
Dieser Mehraufwand ist in den aktuellen Haushaltsplanungen nicht berücksichtigt und derzeit nicht konkret bezifferbar.“
In 30 Jahren sollen über eine Milliarde Euro gespart werden
Und das geht so: „Eine Untersuchung, die die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) in Kooperation mit einem Beratungsunternehmen bei vier Landkreisen und zwei Städten durchgeführt hat, ergab, dass in den untersuchten Kommunalverwaltungen 8 bis 10 Prozent aller Prozesse 83 Prozent der Arbeitszeit des Personals binden.

Das Entlastungspotenzial wurde in seinen Grundzügen in Expertengesprächen bestätigt.“
Zusätzliche Kosten durch die Maßnahmen im eGovernment-Gesetz: Rund 700 Millionen Euro. Dabei müsse aber die bisherigen IT-Ausgaben des Bundes berücksichtigt werden: „So betrugen im Jahr 2011 die IT-Ausgaben der Bundesministerien inklusive der Geschäftsbereiche (Titelgruppe 55 und 56) 1.223,441 Millionen Euro.“
Dabei sind die Autoren des Gesetz-Entwurfes durchaus kreativ und rechnen bis ins Detail. Beispiel:
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