Der Rahmen für das europäische Digital Identity Wallet steht. Künftig haben EU-Bürger und -Bürgerinnen dadurch die Möglichkeit für die Authentifizierung bei öffentlichen und privaten Online-Diensten eine digitale Identität zu nutzen.
Die EU hat bereits einen groß angelegten Feldversuch gestartet, bei dem mit der digitalen Identität SIM-Karten freigeschalten werden können.
(Bild: iuriimotov – stock.adobe.com)
Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben bei der Einführung des europäischen Digital Identity Wallets eine Einigung erzielt. Damit steht nun der Rechtsrahmen für eine digitale Identität, mit der es allen EU-Bürgerinnen und -Bürgern möglich wird, europaweit unter Wahrung des Datenschutzes öffentliche und private Online-Dienste zu nutzen. Dafür werden auch die sehr großen Online-Plattformen – etwa Amazon oder Facebook – sowie private Dienste, die laut Gesetz ihre Nutzer authentifizieren müssen, dazu verpflichtet, das Wallet für die Anmeldung zu akzeptieren. Darüber hinaus soll die Brieftasche so konzipiert sein, dass sie alle weiteren privaten Dienstleister anspricht und ihnen neue Geschäftsmodelle ermöglicht. Die Brieftasche wird es den Dienstleistern dabei auch erleichtern, die verschiedenen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Nutzer sollen mit dem Wallet hingegen neben den genannten Einsatzmöglichkeiten auch Bankkonten eröffnen, Zahlungen tätigen und digitale Dokumente wie einen mobilen Führerschein, ein ärztliches Rezept, Berufszertifikate oder Reisetickets aufbewahren können. Darüber hinaus sollen sie in der Lage sein, die Brieftasche mit bestehenden nationalen eID-Systemen zu verbinden und für nichtprofessionelle Zwecke kostenlose eSignaturen zu nutzen. Über die Weitergabe seiner Daten entscheiden sie dabei selbst. Zudem sagt die Kommission ein hohes Maß an Sicherheit zu. Dafür werden relevante Teile des Codes als Open Source veröffentlicht, um den Missbrauch, die illegale Verfolgung, das Aufspüren oder das Abfangen durch Behörden auszuschließen. Gleichzeitig sind ein Dashboard mit allen Transaktionen sowie die Möglichkeit, Datenschutzverletzungen zu melden, geplant.
Der Rahmen wird noch förmlich verabschiedet und tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben nach der Verabschiedung von Durchführungsrechtsakten, in denen die technischen Spezifikationen für die EU-Geldbörse für digitale Identitäten und ihre Zertifizierung festgelegt sind, zwei Jahre Zeit, um das EU Identity Wallet zur Verfügung zustellen.
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Stand vom 30.10.2020
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