Der Marktplatz „Deutschland.Digital“ soll ein Gegengewicht zu den bisherigen Lösungen darstellen und die kommunalen Bedürfnisse treffen. Im Interview mit eGovernment hat Steffen Hess vom Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering (IESE) über die Möglichkeiten gesprochen, die ein solcher Marktplatz mit sich bringt und weswegen die Themenbereiche Effizienzgewinne in der Öffentlichen Verwaltung und Katastrophenschutz zukünftig von starkem Interesse für die deutschen Kommunen sein werden.
Die kommunalen Bedarfe sind oftmals deutlich spezieller als die des Bundes oder der Bundesländer. Diese Komplexität abzubilden war bislang nicht vollumfänglich möglich. Mit einem spezialisierten Marktplatz wird nun genau dies versucht.
Im Rahmen der Smart Country Convention hatten wir Mitte Oktober die Möglichkeit, mit Steffen Hess von Fraunhofer IESE über den Marktplatz Deutschland.Digital zu sprechen. Der Marktplatz unterscheide sich insbesondere dadurch von anderen Markplätzen, dass darin Produkte von Lösungsanbietern angeboten würden, die nicht direkt etwas mit Fachverfahren zu tun hätten. Als Beispiel nennt Hess an dieser Stelle Smart City Apps, wie beispielsweise prominent in der Digitalstadt Ahaus umgesetzt, oder Applikationen, welche die Bevölkerung über Hochwasserereignisse in der direkten Umgebung informierten.
Rechte Tasche – linke Tasche
Wenngleich derartige Lösungen zwar auch im Bundes- und Länderkontext sinnvoll wären, scheiterten großangelegte Lösungen dieser Art oftmals an den zu tragenden Betriebskosten. Nicht nur aus diesem Grund steht Hess der strikten Trennung von Verwaltungsdigitalisierung und Smart City/Smart Region kritisch gegenüber. Aktuell sei es in vielen Kommunen Usus, dass diejenigen, die das Thema Digitalisierung der Öffentlichen Verwaltung behandeln, auf ein festes Budget, einen fixen Digitalisierungshaushalt, zurückgreifen können, während die Verantwortlichen für Smart-City-Projekte Jahr für Jahr mit projektbasierten Etats hantieren müssen. Sollte eine Kommune in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sei es für diese durchaus naheliegend, die flexiblen Budgets zu rationalisieren. Auf dem Papier seien, so ist sich Hess sicher, beide Parteien daran interessiert, die Abläufe innerhalb ihrer Kommunen zu optimieren und Mehrwerte für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Doch die unterschiedlichen Finanzierungsvorschriften und Fördertöpfe, teils auch auf EU-Ebene, würden die Zusammenarbeit verkomplizieren, merkt Hess an. Und das, obwohl seiner Meinung nach die Zusammenarbeit deutlich stärker forciert werden müsste. Schließlich müsse eine Kommune der Zukunft nicht nur über eine volldigitalisierte Verwaltung, sondern vielmehr auch über eine Vielzahl an digitalen Angeboten für den Alltag der Bürgerinnen und Bürger verfügen. Dies könne nur als Kooperationsprojekt funktionieren. Weiterhin würden die Kommunen einen Ort benötigen, an welchem sie sämtliche Lösungen gebündelt vorfinden könnten. Dieses Potenzial könnte Deutschland.Digital entfalten, gesetzt dem Fall, dass sich Bund und Länder auf die Benutzung des Marktplatzes einigen, meint Hess.
Eine Besonderheit von Deutschland.Digital sei es, dass auch Kommunen und Behörden als Lösungsanbieter auftreten können. Eine der wenigen Restriktionen diesbezüglich sei es allerdings, dass sich hinter jeder angebotenen Lösung eine juristische Entität befinden müsse, betont Hess. Innerhalb der Smart City Community hätte es deswegen auch einige Diskussionen gegeben. Teile der Community seien davon überzeugt gewesen, dass auch Privatpersonen beziehungsweise ehrenamtliche Organisationen Lösungen und Produkte entwickelt hätten, welche durchaus nachnutzenswert seien. Er und sein Team würden solche Projekte durchaus im Markt vertreten sehen und den Entwicklern und Betreibern beratend zur Seite stehen, sodass diese sämtlichen juristischen Hürden aus dem Weg schaffen könnten. Dies müssten die Anbieter jedoch aus eigener Tasche finanzieren. Deutschland.Digital habe schlicht nicht die benötigten Mittel, um die Kosten für die juristischen Prüfverfahren vorstrecken oder gar als Betreiber einer Smart-City-Lösung auftreten zu können. Die Kommunen würden bei der Transformation hin zu einer Smart City nämlich vorrangig eines benötigen: Stabilität und Sicherheit. Sicherheit diesbezüglich, dass die erworbene Lösung auch noch in einigen Jahren auf den aktuellen Stand der Technik gebracht wird, oder dass auch nach einem Update des Betriebssystems weiterhin die volle Funktionalität der Fachanwendung gewährleistet ist. All das wären Umstände, so Hess, die in die Kostenstruktur etablierter Anbieter bereits eingepreist seien.
Bis Ende 2026 ist der Marktplatz Deutschland.Digital über das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vollfinanziert. Zum Ende des Förderzeitraums soll der Marktplatz in die Hände des – noch zu gründenden – Kompetenzzentrums „Smarte Städte und Regionen“ übergeben werden, berichtet Hess. Dies sei derartig auch im Smart-City-Stufenplan der Bundesregierung verankert.
Für jeden Fall das Passende
Bis dahin müssten er und sein Team die Mehrwerte für die Verantwortlichen innerhalb der Kommunen klar definieren. Diese müssten Zugriff auf gut kuratierte und qualitätsgesicherte Lösungen erlangen, sodass ihnen beim Finden der passenden Funktionalität unter die Arme gegriffen werden kann. Es gehe auch weniger darum, eine App pro Bereich anzubieten, die als „Platzhirsch“ fungiere und besser sei als alle anderen, sondern vielmehr darum, dass die individuellen Anforderungen und Bedürfnisse der Landkreise, Behörden und Kommunen möglichst umfassend abgedeckt würden. Ein Hauptaugenmerk des Teams würde momentan deswegen darauf liegen, automatisierte Qualitätschecks einzuführen, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden und sich damit stets auf einem möglichst aktuellen Stand befinden. In einem weiteren Schritt wolle man die Bewertungskriterien und Erfahrungswerte der Kommunen mit erworbenen Fachverfahren und Produkten stärker transparent darstellen. Dabei sollen insbesondere Datenschutzaspekte eine große Rolle spielen. Schließlich solle jede Kommune, jede Behörde, jeder Landkreis selbst entscheiden können, inwiefern sie mit einer erworbenen Lösung zurechtkommen und ob sie diese positiv oder negativ bewerten wollen. Laut Hess gebe es eine grundlegende Affinität, Produkte eher schlechter zu bewerten als eine positive Bewertung abzugeben. Dadurch würden positive Stimmen – in den Augen der Anwenderinnen und Anwender – anders gewichtet werden als negative. Dennoch sollte sich niemand gezwungen fühlen, eine Leistung öffentlich zu bewerten. Vielmehr möchte man nach einer gewissen Frist proaktiv auf die Entscheiderinnen und Entscheider zugehen und die Erfahrungswerte bei der Implementierung und dem Betrieb einer, über den Marktplatz erworbenen, Leistung abfragen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Die Smart City von morgen
Ein weiterer Aspekt, den Hess und sein Team stets im Hinterkopf haben, ist die Überlegung, welche Themen den Smart-City-Markt der Zukunft prägen. Seiner Meinung nach wird es auf zwei Ebenen Bewegung geben. Zunächst wird auf technologischer Ebene sehr viel Einsatz von künstlicher Intelligenz, Machine Learning und Co. zu bemerken sein. Schließlich sei KI ein Thema, welches mittlerweile auf ein sehr breites Verständnis stoße und den tatsächlichen Mehrwert der Technologie begreifbar mache. Auf thematischer Ebene hingegen werde sich, laut Hess, in den nächsten Jahren herausstellen, wohin die Reise gehe. In seinen Augen seien die Themenbereiche Mobilität, kommunale Wärmeplanung und Nachhaltigkeit jedoch prädestiniert dazu, mittelfristig tonangebend zu sein. Im Bereich Smart City sehe er hingegen sogenannte City-Apps, also eine zentrale Zugangsplattform, über die sich die Bürgerinnen und Bürger einer Kommune mit für sie relevanten Dienstleistung verknüpfen können. Auch der Bereich der Bereitstellung und des Teilens von Daten sowie die anschließende Übertragung dieser Daten in digitale Zwillinge seien laut Steffen Hess ein wichtiger Teilbereich der Smart Cities von morgen.
All diese Punkte lassen sich eigentlich mit einem Wort zusammenfassen: Effizienzsteigerung. Diese ist auch notwendig. Schließlich wird in den kommenden Jahren ein signifikanter Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der öffentlichen Verwaltung in Pension gehen. Das Automatisieren von einfachen Aufgabenbereichen werde zukünftig dafür sorgen, dass die Verwaltungsfachangestellten Zeit für diejenigen Prozesse haben, die ein manuelles Eingreifen, einer menschlichen Beurteilung bedürfen. Hess betont allerdings auch, dass die öffentliche Verwaltung in Deutschland Dinge oftmals erst dann in Angriff nimmt, wenn sie es muss. Eingreifendes, regulierendes Verhalten der Politik sei daher ein guter Ansatzpunkt, wenn man die Digitalisierung des Standortes Deutschland forcieren möchte und dabei die Pluralität des föderalen Systems beibehalten möchte.