Digitalpakt 2.0 Digitale Schule braucht mehr als neue Tablets

Ein Gastbeitrag von Andreas Livert 6 min Lesedauer

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Der Digitalpakt 2.0 stärkt Infrastruktur und Support. Für Schulträger kommt es jetzt auf leistungsfähige WLANs, konsequente Netzwerksegmentierung, eine zentrale Verwaltung und einen beherrschbaren Betrieb an. KI-Agenten können helfen – mit klar definierten Rechten.

Um im Sinne des Digitalpakts Schule 2.0 tatsächlich Wirkung zu entfalten, sollten Schulträger all ihre IT-Vorhaben als gemeinsames Projekt planen.(Bild: ©  hkama - stock.adobe.com)
Um im Sinne des Digitalpakts Schule 2.0 tatsächlich Wirkung zu entfalten, sollten Schulträger all ihre IT-Vorhaben als gemeinsames Projekt planen.
(Bild: © hkama - stock.adobe.com)

28 Tablets laden gleichzeitig ein Erklärvideo, im Nachbarraum findet eine Videokonferenz statt, und das Sekretariat greift auf die Schulverwaltung zu. Ob die digitale Schule funktioniert, entscheidet sich auch im Netzwerk. Es muss nicht nur parallele Zugriffe bewältigen und sensible Daten schützen, sondern auch mit begrenztem Personal zuverlässig betrieben werden können. Zusätzliche Endgeräte, Cloud-Dienste und KI-Anwendungen verschärfen diese Anforderungen weiter.

Der Digitalpakt 2.0 bietet die Chance, Infrastruktur, Sicherheit und Betrieb ganzheitlich zu planen. Die eigentliche Herausforderung besteht heute nicht mehr darin, einfach mehr Geräte zu vernetzen. Entscheidend ist vielmehr, eine sichere und leistungsfähige digitale Lernumgebung zu schaffen, die Schulen langfristig zuverlässig und nachhaltig betreiben können. Digitale Bildung beginnt nicht beim Endgerät, sondern bei einem Netzwerk, das sicher mitwächst, den Betriebsaufwand reduziert und die sich wandelnden Anforderungen von Schulen langfristig unterstützt.

Ein Netz, getrennte Zugriffe

Mit der zunehmenden Zahl digitaler Endgeräte steigen jedoch auch die Anforderungen an Sicherheit und Zugriffssteuerung. In Schulen treffen auf derselben physischen Infrastruktur unterschiedliche Nutzer- und Gerätegruppen zusammen: Schülergeräte, Dienstgeräte der Lehrkräfte, Verwaltungsrechner und private Smartphones. Hinzu kommen Drucker und interaktive Displays sowie weitere vernetzte Geräte. Obwohl sie alle dieselben Switches und Access Points nutzen können, benötigen sie unterschiedliche Zugriffsrechte.

Die logische Trennung dieser Gruppen ist deshalb ein wichtiger Bestandteil des Sicherheitskonzepts. Eigene Segmente für Verwaltung, Unterricht, Gäste und vernetzte Geräte begrenzen unnötige Kommunikation zwischen diesen Gruppen. Übergänge werden über Firewall-Regeln und andere geeignete Zugriffskontrollen auf die tatsächlich erforderlichen Verbindungen beschränkt. So darf ein Schülergerät zwar Lernplattformen erreichen, aber keinen Zugang zu Servern mit Zeugnis- oder Personaldaten erhalten.

Innerhalb eines WLANs kann Client-Isolation direkte Kommunikation zwischen Endgeräten unterbinden. Ihre Reichweite hängt jedoch von der Implementierung ab. Entscheidend ist, ob die Regeln auch über mehrere Access Points sowie gegenüber kabelgebundenen Geräten greifen. Segmentierung und Client-Isolation können Angriffswege begrenzen, aber sie ersetzen keine Softwarepflege, sichere Identitäten oder Datensicherungen.

Zugriff nach Rolle und Identität

Eine rollenbasierte Zugriffssteuerung weist Nutzern beziehungsweise Geräten anhand ihrer zugeordneten Rolle passende Berechtigungen zu. Ziel ist es, dass Nutzer und Geräte nur die Berechtigungen erhalten, die sie für ihre jeweilige Aufgabe benötigen. Die Identität bildet dabei eine Grundlage für die Rollenzuordnung.

Ein gängiger Baustein ist IEEE 802.1X. Der Standard ermöglicht die Zugriffskontrolle in kabelgebundenen und drahtlosen Netzwerken. Das Endgerät authentifiziert sich über den Switch oder Access Point gegenüber einem Authentifizierungsdienst, üblicherweise einem RADIUS-Server. Dieser kann an die vorhandene Identitätsverwaltung angebunden sein. Abhängig vom Ergebnis kann das Gerät einem VLAN zugeordnet werden; außerdem lassen sich passende Zugriffsregeln auf dem Switch oder Access Point anwenden.

Für Drucker, Displays und andere Geräte ohne 802.1X-Unterstützung braucht es einen eigenen Prozess. Dazu zählen auch spezielle Fachgeräte oder Systeme mit eingeschränkter Netzwerkfunktionalität. Eine Erkennung anhand der MAC-Adresse kann zur Zuordnung dienen, bietet aber keinen gleichwertigen Identitätsnachweis. Solche Geräte sollten nur die notwendigen Ziele erreichen dürfen und gesondert überwacht werden.

Auch administrative Rechte benötigen klare Grenzen. Ein externer Dienstleister sollte nur auf die beauftragten Standorte und Funktionen zugreifen können. Sicherheitsregeln, Freigaben und Änderungen müssen nachvollziehbar bleiben.

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