Einreise und Rückreise Digitale Einreiseanmeldung läuft nahezu rund

Susanne Ehneß

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Seit November 2020 ist die Einreiseanmeldung nach Deutschland digital möglich. Bisher wurden rund 7,5 Millionen solcher Anmeldungen erfasst, bei technischen Problemen wird auf die manuelle Aussteigekarte zurückgegriffen.

Damit die zuständigen Behörden die Quarantäne-Bestimmungen kontrollieren können, müssen Einreisende eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen
Damit die zuständigen Behörden die Quarantäne-Bestimmungen kontrollieren können, müssen Einreisende eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen
(© Wolfilser - stock.adobe.com)

Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland müssen derzeit eine digitale Einreiseanmeldung (DEA) ausfüllen, um die Gesundheitsämter bei der Kontaktnachverfolgung zu entlasten. Bis 9. Juni wurden rund 7,5 Millionen Anmeldungen erfasst. Die „Aussteigekarte in Papierform“, die zuvor genutzt wurde, ist laut Bundesregierung „nur noch als Ersatzmitteilung in Ausnahmefällen“ vorgesehen – beispielsweise, wenn die DEA technische Probleme aufweist. Bis heute wurden rund 1,8 Millionen solcher Ersatzmitteilungen ausgefüllt.

Technische Probleme

Wie die Bundesregierung erläutert, gab es Ende Februar 2021 eine DDoS-Attacke, die zu einem mehrtägigen Ausfall der DEA führte. Vereinzelt gab es außerdem Domänen-, Firewall- und Ladeprobleme. Die Bundesdruckerei, die mit der technischen Ausführung der DEA beauftragt ist, spricht von insgesamt 113.500 entgangenen digitalen Anmeldungen. Ohne die DDoS-Attacke waren es 28.500 Fälle (siehe Tabelle).

Technische Fehler der DEA
Technische Fehler der DEA
(© Bundesdruckerei)

„Eine Fehlerquelle in der Anwendung, die eine Anmeldung verhindert, lag bisher nicht vor“, betont die Bundesregierung in einer Stellungnahme. Fehler in der Bedienung würden durch die Nutzerführung und die Hotline so korrigiert, dass die Anmeldung durchgeführt werden könne. Somit sei ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess etabliert.

Zudem sei die Weiterleitung der Daten durch die Mitteilung in Papierform gewährleistet. „Die Ersatzmitteilungen werden durch den beauftragten Dienstleister Deutsche Post AG gescannt und den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt“, erläutert die Bundesregierung.

Für den Betrieb der digitalen Einreiseanmeldung ist das Robert-Koch-Institut zuständig, die Bundesdruckerei fungiert als Dienstleister.

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