Hamburger Hafen Digitale Bescheide rund um die Uhr
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Ein neues digitales Verfahren der Freien und Hansestadt Hamburg ermöglicht Bescheide für die Einleitung von Ballastwasser im Hafen innerhalb kürzester Zeit. Anträge können durch vollständige Digitalisierung und hohe Datenqualität in den meisten Fällen automatisiert genehmigt werden. Die Kommune erwartet dadurch eine Effizienzsteigerung von bis zu 60 Prozent.

Rund 8.000 Schiffe aus der ganzen Welt legen jedes Jahr im Hamburger Hafen, dem drittgrößten Hafen Europas und Nummer 18 weltweit, an. Neben Containerschiffen, die den größten Teil der Schiffsanläufe ausmachen, laufen auch viele andere Schiffe wie beispielsweise Schüttgutfrachter, Tankschiffe oder auch Kreuzfahrtschiffe den Hamburger Hafen an – und manche bringen eine bedenkliche Fracht mit sich.
Schiffe, die nur teilweise oder gar nicht beladen sind, pumpen üblicherweise Meerwasser in spezielle Ballasttanks, damit ihr Gewichtsschwerpunkt tief genug im Wasser liegt und sie auch mit weniger Ladung stabil fahren können. Dieses Ballastwasser kann es im wahrsten Sinne des Wortes allerdings in sich haben: Es kann kleinere Meeresbewohner wie Fische, Kleinkrebse oder Plankton sowie Keime enthalten. Beim Ablassen von Ballastwasser gelangen diese dann ins Wasser und können, wenn sie in fernen Regionen aufgenommen wurden, das lokale Ökosystem empfindlich beeinflussen.
Aus diesem Grund darf Ballastwasser in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen in den Häfen wieder abgelassen werden. Außerdem bedarf es dafür einer Wasserrechtlichen Erlaubnis.
Wenn das Ballastwasser beispielsweise in der Nord- oder Ostsee ausgetauscht wurde oder das Schiff mit einem entsprechenden System zur Behandlung von Ballastwasser ausgestattet ist, kann es ohne weitere Prüfungen in den Hamburger Hafen abgelassen werden. In diesem sogenannten Grünfall kann der Bescheid sofort ohne weitere Prüfungen ausgestellt werden. Sven Hauenstein, Referatsleiter des Projekt- und Prozessmanagement-Office bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) der Freien und Hansestadt Hamburg, schätzt, dass 60 Prozent der gesamten 8.000 Schiffsbewegungen jährlich im Hamburger Hafen als Grünfall abgefertigt werden können.
Kriterien für den Grünfall erfüllt?
Zur schnellen Abfertigung dieser Grünfälle nutzt die Behörde nun ein neues digitales Antragsverfahren. Bereits seit Jahren hat die Hansestadt ihr Serviceportal mit integriertem Antrags- und Fallmanagement (AFM) auf Grundlage der eGovernment-Plattform „cit intelliForm“ im Einsatz. Der Antrag auf eine Wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von Ballastwasser basiert auf der Komponente für das Antragsmanagement und stellt dafür einen modernen Formularassistenten bereit, der den Schiffsverantwortlichen innerhalb weniger Minuten Schritt für Schritt durch den Antrag führt.
Zunächst identifiziert sich der Portagent oder Kapitän dazu mit Namen und Anschrift und gibt Schiffsname und IMO-Nummer des Schiffes an. Hier finden bereits erste Prüfungen auf Plausibilität statt. Anschließend muss der Liegeplatz angegeben werden, wobei auch die Einbindung einer Karte mit Geo-Informationen möglich wäre, um genau anzuzeigen, wo das Ballastwasser eingeleitet werden soll. Daraufhin macht der Antragsteller Angaben zum Ballastwasser und einer eventuell vorhandenen Ballastwasserbehandlungsanlage, um sich für einen Verfahrensweg zu entscheiden. Ist eine Anlage verbaut, kann diese in einer Auswahlliste zulässiger Anlagen selektiert werden. Ist keine Anlage verbaut, ist der Ort der Ballastwasseraufnahme anzugeben. Die Angabe der geplanten Einleitemenge und Zeitpunkt der Einleitung im Hafen ist obligatorisch.
Der Formularassistent fragt all diese Informationen geführt ab und prüft bereits während des Ausfüllprozesses Vollständigkeit, Validität und Plausibilität der eingegebenen Daten. Die Antragssteller garantieren die Richtigkeit ihrer Angaben und werden auf die Möglichkeit zur stichprobenartigen Kontrolle hingewiesen. Die Einreichung des Antrags erfolgt rein digital am Ende des Prozesses.
Eingehende Anträge durchlaufen eine automatisierte Prüfung. Sind alle Angaben vorhanden und die Kriterien für den Grünfall erfüllt, ist der Antrag unmittelbar genehmigungsfähig und der Bescheid wird ohne weitere Prüfung durch einen Bearbeiter systemseitig erstellt. Andernfalls muss der Antrag wie bisher manuell geprüft werden. Den entsprechenden Bescheid erhalten die Antragstellenden dann innerhalb von maximal vier Stunden – auch in der Nacht und am Wochenende – zum Download über das Serviceportal.
Für uns ist die automatisierte Prüfung und Genehmigung bisher einmalig und ein großer Fortschritt im eGovernment. Wir versprechen uns davon eine enorme Effizienzsteigerung und zeitliche Ersparnis von bis zu 60 Prozent
Für die Verwaltung bringt der neue Service nach eigenen Angaben eine erhebliche Entlastung, die Masse der Anträge könne bereits systemseitig automatisiert entschieden werden. Bei den restlichen Anträgen sorge der Online-Antrag für eine höhere Qualität der angegebenen Daten, und die digitale Bearbeitung im zentralen Antrags- und Fallmanagement der Behörde schaffe zusätzlich Transparenz und Effizienz.
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