Handlungsoptionen zur Umsetzung Die Zeit ist reif: OZG in die Kommunen tragen!

Von Dirk Stocksmeier |

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Müssen Kommunen schon ins Schwitzen kommen, wenn sie an das Onlinezugangsgesetz denken? Mit welchem Ansatz und welchen Handlungsoptionen die Digitalisierung kommunaler Leistungen zeitgerecht gelingen kann, erläutert Dirk Stocksmeier, Chief Technology Officer der ]init[ AG.

OZG-Umsetzung – Kraftakt für Kommunen
OZG-Umsetzung – Kraftakt für Kommunen
(© scusi- stock.adobe.com)

Der Digitalisierungsaufwand ist immens. Bis Ende 2022 muss die Öffentliche Verwaltung etwa 575 Leistungen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) digital bereitstellen. Dahinter stehen mehrere tausend Einzelprozesse. So verbergen sich hinter einzelnen Leistungen ganze Bündel unterschiedlicher Leistungsvarianten – neben Erstanträgen fächern sich Verwaltungsleistungen gerne in Verlängerungs-, Änderungsanträge und dergleichen mehr auf.

Der Autor Dirk Stocksmeier
Der Autor Dirk Stocksmeier
(© Viviane Wild)

Die wenigsten der zu digitalisierenden Leistungen werden dabei von Bund und Ländern vollzogen. Es sind die Kommunen, die vor der großen Frage stehen, wie sie die schiere Masse an Leistungen digitalisieren sollen – insbesondere vor dem Hintergrund, dass etwa die Hälfte der OZG-Umsetzungsfrist bereits verstrichen ist. Deshalb sind Politik und Verwaltung gefordert zu beantworten, wie das OZG insgesamt aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer sinnvoll und für die Behörden machbar umgesetzt werden kann.

So wird doch schnell und recht deutlich sichtbar, dass eine Umsetzung jeder Leistung in jeder Kommune weder effizient ist, noch die Kapazitäten dafür in den Kommunen vorhanden sind. Auch aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger ist ein Online-Angebot der Verwaltung mit beispielsweise fast 300 Online-Diensten zur Beantragung von Elterngeld – so viele Elterngeldstellen gibt es in Deutschland – weder nutzerfreundlich noch sinnvoll.

Fazit
Fazit

 Die Umsetzung des OZG bleibt trotz der bereits erzielten Erfolge der gesamtstaatlichen Zusammenarbeit in den Themenfeldern und Digitalisierungslaboren ein Kraftakt für die gesamte deutsche Verwaltung. Gelingen wird die Umsetzung nur, wenn diese neue Form der Zusammenarbeit im Digitalisierungsprogramm des IT-Planungsrates bei der Konzeption der Online-Dienste, auch in der Implementierung und im Betrieb gelingt.

Nur wenn das Modell „einer für alle“ konsequent für die wichtigsten bundeseinheitlich geregelten Verwaltungsleistungen umgesetzt wird, wie für BAföG, Elterngeld, Ummeldung und Führerschein, wird die nutzerfreundliche, zeitgerechte und ressourcenschonende Umsetzung zu schaffen sein. Dies gilt im Besonderen für die kommunal vollzogenen Verwaltungsleistungen. Andernfalls werden die Kommunen mit der Umsetzungsaufgabe überlastet und schlussendlich ein löchriger digitaler Flickenteppich mit unterschiedlichen unterkritischen Anwendungen entstehen, die kaum genutzt werden.

Bei einer konsequenten Umsetzung von „einer für alle“-Services für geeignete Leistung haben die Kommunen den nötigen Freiraum, sich auf die Digitalisierung der Leistungen zu konzentrieren, die für die spezifischen Belange der örtlichen Gemeinschaft relevant sind. Speziell für diese Leistungen braucht es neue Formen der Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene, aber auch eine Diskussion zur Leistungstiefe des Staates im digitalen Raum.

Mit diesem Bündel an Maßnahmen kann es jeder einzelnen Kommune gelingen, Ihren Bürgern bis zum Zieltermin 2022 ein attraktives Set digitaler Leistungen anzubieten!

Digitalisierung der kommunalen Belange

Neben der Frage der effizientesten, kapazitätsschonendsten und nutzerfreundlichsten Umsetzung sollte in den Kommunen auch eine politisch-gestalterische Per­spektive eingenommen werden – mit Blick auf die OZG-Umsetzung, aber auch die darüber hinaus gehende Digitalisierung. Aufgabe der Kommunen ist es doch, die Belange der örtlichen Gemeinschaft zu organisieren. Hierzu gehören unter anderem Beteiligungsfragen vor Ort, die politische Mitbestimmung, das Vereinswesen, lokale Freizeitangebote und die Inklusion aller gesellschaftlichen Gruppen. Für diese Themen braucht es oftmals individuelle Antworten vor Ort, wenn auch nicht unbedingt individuelle technische Lösungen. Diese Themen sollten in erster Linie die Aufmerksamkeit der politisch Verantwortlichen in den Kommunen genießen.

Es müssen Ideen verwirklicht werden, die Chancen für die Digitalisierung der Belange der örtlichen Gemeinschaft bieten. Industrialisierte und standardisierte Massenverfahren, wie die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs oder auch die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses scheinen da eher weniger identitätsstiftend.

Nachnutzungsmodelle für Online-Dienste

Im Rahmen des Digitalisierungsprogramms des IT-Planungsrates sollen mit dem Ziel einer flächendeckenden nutzerfreundlichen OZG-Umsetzung möglichst weitgehend nachnutzbare Ergebnisse für die Digitalisierung der Leistungen erarbeitet werden. Die weitestgehende Form der Nachnutzung ist dabei die Umsetzung von Online-Diensten nach dem Modell „einer für alle“. Dabei wird – zumindest im ersten Schritt – lediglich ein einziger Online-Dienst für eine Leistung entwickelt. Die zuständigen Behörden können sich mit ihren jeweiligen Fachverfahren über standardisierte Schnittstellen an diesen Online-Dienst anschließen.

Dieses Modell ist besonders gut geeignet für bundesweit einheitlich geregelte Leistungen, weil Anträge auf der gleichen gesetzlichen Grundlage gestellt werden. Das setzt voraus, dass die für einen Antrag anzugebenden Daten und einzureichenden Nachweise grundsätzlich überall in Deutschland gleich sind, was in der Praxis allerdings bislang kaum der Fall ist. Die OZG-Umsetzung bietet jedoch die Chance, im Rahmen der Digitalisierung der Leistungen auch eine fachliche Standardisierung herbeizuführen.

Nach dem Modell „einer für alle“ sind in einzelnen Fachdomänen bereits eine Reihe von Leistungen digitalisiert worden, unter anderem die meisten Steuerarten (ELSTER), die Beantragung von Elterngeld (ElterngeldDigital), von Großraum- und Schwertransporten (VEMAGS) und von vielen Registerauszügen (Registerportal der Länder). Bei der Umsetzung von Leistungen nach diesem Modell braucht auf kommunaler Ebene nicht immer wieder neu entwickelt werden, was bereits andernorts online umgesetzt wurde.

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Bereits entwickelte Lösungen können bei Bedarf auch dezentral angepasst und sogar vor Ort betrieben werden, beispielsweise weil aufgrund abweichender Regelungen in den Ländern und Kommunen größere Anpassungen in der fachlichen Logik erforderlich sind. Etabliert hat sich dieses angepasste Modell beispielsweise für Kitaplattformen. Typischerweise können Verwaltungen eine Lizenz erwerben und die Standardprodukte entsprechend ihrer Bedürfnisse anpassen. Allerdings hat bislang nur in wenigen Bereichen eine „Produktisierung“ von Online-Diensten stattgefunden, wie sie für Fachverfahren bereits weitreichend fortgeschritten ist.

Vor einer besonderen Herausforderung stehen Kommunen jedoch bei lokal stark unterschiedlich geregelten Leistungen, für die es keine geeigneten nachnutzbaren Online-Dienste gibt. Hierzu zählen zum Beispiel Verwaltungsleistungen rund um eine Beisetzung, die in kommunalen Friedhofssatzungen geregelt sind, oder die Hundeanmeldung und -steuer. Bei solchen Leistungen bleibt die Aufgabe, sich aktiv um die Realisierung eines Online-Dienstes zu bemühen, tatsächlich jeder einzelnen Kommune vorbehalten. Kooperationen kommunaler IT-Dienstleister als eine Umsetzungsmöglichkeit für kommunalspezifische Verwaltungsleistungen sind bislang eher wenig entwickelt. Neue Auslieferungs- und Betreibermodelle, wie Cloud-Services und Container-Technologien bieten Skalenvorteile und Nachnutzungschancen, sind allerdings voraussetzungsvoll – sowohl im technischen Betrieb als auch mit Blick auf Standardisierungsbedarfe.

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