Anbieter zum Thema
Welche Schnittstellen ergeben sich aus der Studie „Top 100 Wirtschaft“ und dem bisherigen Leistungskatalog der Verwaltung (LeiKa)?
Stocksmeier: Der LeiKa mit seinen rund 5.500 klassifizierten Leistungen ist und bleibt für uns eine wichtige Arbeitsgrundlage. Entsprechend haben wir ihn bei allen Analysen zugrunde gelegt. Es ist aber auch zu erkennen, dass der LeiKa einer ständigen Weiterentwicklung bedarf. So werden einige der von uns ermittelnden Kernleistungen bisher nicht im LeiKa, mit einer entsprechenden „Nummer“ versehen, aufgeführt. Beispiele dafür sind die Anmeldung von geringfügig Beschäftigten, die Anmeldung von Beschäftigten bei der Krankenkasse oder die Erlaubniserteilung für den Einsatz von Drohnen. Hier bereiten wir derzeit die Zulieferungen für die Aufnahme in den Leistungskatalog auf.
Für welche der in der Studie identifizierten Leistungen gibt es schon Online-Angebote?
Stocksmeier: Die deutsche Verwaltung hat in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, um ihre Leistungen zu digitalisieren. Das sehen wir auch mit Blick auf die Online-Verfügbarkeit der Top 100: Für knapp 40 der 100 gibt es bereits digitale Angebote. Allerdings sind diese nicht alle nutzerorientiert: Oft werden Daten und Nachweise verlangt, die der Verwaltung bereits vorliegen; am Ende müssen Unterlagen noch ausgedruckt werden; oder es müssen separate Nutzerkonten gepflegt werden.
Auch wenn die Verwaltungswelt noch nicht vollständig und optimal digitalisiert ist, so möchte ich doch betonen, dass die Bemühungen vieler Innovatoren in der Verwaltung auch Früchte tragen. Aus meiner Sicht liegt ein großes Potenzial in der Bündelung bisher verteilter digitaler Angebote, aber natürlich auch in der Digitalisierung vieler, weiterer Leistungen, für die bislang kein digitales Angebot besteht. Das gerade beschlossene Onlinezugangsgesetz (OZG) verfolgt eben dieses Ziel, innerhalb von fünf Jahren alle Verwaltungsleistungen online anzubieten.
Bislang sind die digitalen Angebote für die Wirtschaft stark disloziert. Wie ließe sich das ändern und wie müsste ein deutsches Verbundportal für die Wirtschaft aussehen?
Stocksmeier: Verbundportal ist ein gutes Stichwort: Im Portalverbund, der mit dem OZG eine gesetzliche Grundlage bekommt, müssen Bund und Länder noch einige Entscheidungen zur konkreten Aufgabenteilung treffen. Bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie haben wir in Deutschland mit der Aufteilung auf viele, initial über 200, regionale „Einheitliche Ansprechpartner“ nicht die erhofften Nutzungszahlen erreichen können.
Die Neusortierung der Aufgabenverteilung zwischen dem Bund, hier speziell dem BMWi als zuständiges Fachministerium gemäß § 6(2) OZG, und den Ländern sehe ich als große Chance, um mithilfe von Standardisierungen der von Ihnen angesprochenen Dislozierung zu begegnen. Wichtig ist dabei zum einen, dass der Bund auf die bereits vorhandenen Lösungen geeignet aufsetzt und die Länder als Kompetenzträger umfassend beteiligt. Zum anderen ist entscheidend, dass ein deutlicher Schritt in Richtung eines „Single Point of Contacts“ gelingt.
(ID:44765118)