Staatssekretär Dr. Markus Richter im Interview „Die Umsetzungsfrist des OZG gilt weiterhin“

Von Natalie Ziebolz 6 min Lesedauer

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Die Verwaltungsdigitalisierung geht nicht so schnell voran wie geplant. Dennoch gibt es bereits einige Erfolge zu verzeichnen. Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, spricht im Interview über den Status quo, das OZG 2.0 und die diesjährigen Ziele des IT-Planungsrats.

Dr. Markus Richter ist Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik.(Bild:  Henning Schacht)
Dr. Markus Richter ist Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik.
(Bild: Henning Schacht)

Wie würden Sie den Status quo der Verwaltungsdigitalisierung beschreiben?

Richter: Unser Ziel ist, das Land moderner und digitaler zu machen. Dabei sind wir im Bund gut vorangekommen. Alle wesentlichen Services des Bundes sind heute digital verfügbar. Wir haben mit dem Bundesportal eine der modernsten Plattformen geschaffen. Wir bieten auch mit dem Online-Ausweis und der BundID sichere und nutzerfreundliche Identifizierungsmöglichkeiten. Die Angebote werden gut angenommen, beispielsweise gibt es derzeit 3,6 Millionen BundID-Konten, und die AusweisApp wurde schon über 16 Millionen Mal gedownloaded.
Der Bund hat seine Verpflichtungen aus dem OZG erfüllt. Dennoch bleibt auf allen Ebenen des Staates noch viel zu tun. Digitalisierung bleibt eine Dauer- und Querschnittsaufgabe.

Die Umsetzungsfrist des Onlinezugangsgesetzes ist vor mehr als einem Jahr abgelaufen. Seitdem wird an einem Nachfolgegesetz gearbeitet. Wann wird der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen sein?

Richter: Unser Gesetzentwurf wird derzeit im parlamentarischen Verfahren beraten. Der Zeitpunkt, wann das Gesetz in Kraft tritt, hängt maßgeblich vom weiteren Verlauf dieses Verfahrens ab.

Eine neue Frist wird es mit dem Nachfolgegesetz nicht geben. Was bedeutet das für den Digitalisierungsprozess? Schließlich wird häufig kritisiert, dass dadurch der Umsetzungsdruck sowie die Verbindlichkeit entfallen.

Richter: Es gibt ein häufiges Missverständnis, das ich nochmal ausräumen möchte: Die Umsetzungsfrist des OZG gilt weiterhin, sie ist nicht aufgehoben. Seit dem Ende 2022 sind alle Behörden von Bund und Ländern, einschließlich der Kommunen, verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Es ist ein guter Schritt, dass wir das auf Bundesebene – auch weitestgehend zeitlich – halten konnten.
Klar ist, dass wir gemeinsam weiter daran arbeiten, dieses Ziel auch auf Länder- und Kommunalebene zu erreichen. Steuerungsmechanismen wie Finanzierung, Beschlüsse und Fristen haben bislang keine ausreichende Wirkung gezeigt. Daher hat die Bundesregierung auf eine neue allgemeine Umsetzungsfrist im OZG-Änderungsgesetz verzichtet. Stattdessen beinhaltet der Entwurf Fristen für einzelne Vorhaben, wie die Ende-zu-Ende-Digitalisierung ausgewählter Bundesleistungen und dass Leistungen für Unternehmen in spätestens fünf Jahren ausschließlich digital verfügbar sein müssen.

Mit dem Einer-für-Alle-Prinzip sollten Onlinedienste nur einmal entwickelt und dann von anderen Kommunen und Länder übernehmen werden. Viele Kommunen wissen aktuell allerdings nicht, wie sie die Dienste langfristig bezahlen sollen. Wie wird beziehungsweise wie kann den Kommunen hier künftig Sicherheit gegeben werden?

Richter: Der Bund hat sich immer dafür eingesetzt, dass die Länder ihrer Verantwortung für ihre Kommunen auch in der Digitalisierung gerecht werden und ihnen mit angemessenen Rahmenbedingungen den Weg zu einer flächendeckenden Digitalisierung ebnen. Die Länder haben jeweils unterschiedliche Ansätze und Wege gefunden, um dieser Herausforderung gerecht zu werden.
Der Bund hat im Kommunalpakt, der im Juli 2023 vom IT-Planungsrat beschlossen wurde, darüber hinaus angeboten, einen praxisbezogenen Austausch zwischen Bund und Ländern einschließlich der Kommunen zu etablieren, um aus den Erfahrungen der föderalen OZG-Umsetzung zu lernen. Diese unmittelbaren Gesprächsformate können sicherlich auch dazu beitragen, die Herausforderungen auf kommunaler Ebene noch besser zu identifizieren und zielgerichteter an die richtige und zuständige Ebene zu transportieren.

Es wird unter anderem vom Nationalen Normenkontrollrat (NKR) kritisiert, dass der Bund bislang keine Standards verbindlich vorgibt. Was sagen Sie zu der Kritik?

Richter: Die Aufgabe, technische Standards festzulegen, liegt nach dem IT-Staatsvertrag beim IT-Planungsrat. Schnittstellenbedarfe werden im Rahmen der OZG-Umsetzung einvernehmlich zwischen Bund und Ländern erarbeitet und beschlossen. Von der Verordnungsermächtigung nach § 6 Absatz 1 OZG wurde daher bisher kein Gebrauch gemacht.2020 wurden bereits die „EfA-Mindestanforderungen“ beschlossen, mit den „IT-Architekturrichtlinien“ und der „Architekturrichtlinie des Bundes“ gibt es weitere verbindliche Standardisierungsdokumente. Es ist aktuell unsere Aufgabe, diese zu harmonisieren und zu einer ganzheitlichen OZG-Rahmenarchitektur mit verbindlichen Standards, einheitlichen Schnittstellen und zentralen Basiskomponenten weiterzuentwickeln. Der Prozess wurde mit dem Vorhaben „Erarbeitung eines Zielbilds für eine OZG-Rahmenarchitektur“, welches unter Federführung des BMI gerade mit dem Föderalen IT-Architekturboard durchgeführt sowie von einem Konsultationsprozess begleitet wird, bereits angestoßen.
Zudem wollen wir die Auffindbarkeit von Standards mit dem Entwurf zum OZG-Änderungsgesetz erhöhen; dieser sieht eine Veröffentlichung von Standards an zentraler Stelle vor.

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