Digitale Transformation ohne Datensouveränität nicht vorstellbar

Die Hoheit über die eigenen Daten behalten

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Datensouveränität beginnt bei der Anmeldung

Eines der wichtigsten eGovernment-Vorhaben ist ein zentrales Bürgerportal. Über dieses Portal sollen künftig alle Verwaltungsdienstleistungen elektronisch verfügbar sein. Dafür erhält jeder Bürger ein eigenes Konto, das Dreh- und Angelpunkt für die Umsetzung der Datensouveränität ist.

Das beginnt bereits mit der ersten Anmeldung zum Bürgerportal. Dabei muss der Bürger ausdrücklich bestätigen, dass die Verwaltung seine personenbezogenen Daten verarbeiten darf. Erst durch diese unmissverständliche Einwilligung können Daten zwischen den staatlichen Stellen weitergegeben und für Verwaltungsvorgänge genutzt werden.

Aus technischer Sicht leiten digitale Einwilligungsassistenten den Bürger durch den kompletten Vorgang. Der Bürger wird somit in die Lage versetzt, informiert in die Datenverarbeitung einzuwilligen.

Wichtige Betroffenenrechte leiten sich aus der EU-DSGVO ab. Dazu gehört das Recht auf Auskunft. Über eine Art „Privacy-Cockpit“ in seinem Konto wird automatisch dokumentiert, wer zu welchem Zweck auf seine Daten zugegriffen hat. Diese Logging-Informationen können Bürgerinnen und Bürger jederzeit einsehen.

Hinzu kommt das Recht auf Berichtigung falscher Daten. Fehler und Änderungen in den persönlichen Daten, beispielsweise aufgrund von Umzug oder Heirat, lassen sich direkt im „Privacy-Cockpit“ vornehmen.

Ein wesentliches Merkmal der Datensouveränität ist die Vergabe von Zugriffsrechten. Das betrifft nicht nur die persönlichen Daten, sondern auch alle persönlichen Dokumente, die in den Bürgerkonten gespeichert sind. Der Bürger kann jederzeit Dritte dazu berechtigen, auf seine Daten und Dokumente zuzugreifen. Einmal erteilte Berechtigungen lassen sich jederzeit wieder entziehen.

Eine interessante Technologie für das Rechtemanagement ist die sogenannte ID-Chain. Mit dieser können Berechtigungsketten gestaltet werden, die allein dem jeweiligen Bürger die Kontrolle über die digitalen Zugriffsrechte geben. Für jedes Recht, zum Beispiel auf ein bestimmtes Dokument zuzugreifen, kann der Bürger als einziger verantwortlicher Rechteeigentümer bestimmt werden. Nur er ist dann befugt, Zugriffsrechte an andere – zweckgebunden – zu delegieren und anschließend wieder zu entziehen. Dabei lassen sich Berechtigungen auch unterschiedlich staffeln, manche könnten beispielsweise gar nicht delegiert, andere nur zeitlich begrenzt weitergegeben werden.

Und auch das vieldiskutierte Recht auf Löschung beziehungsweise „Recht auf Vergessenwerden“ ist ein Kennzeichen der Datensouveränität. Der deutsche Gesetzgeber hat sich im OZG grundsätzlich dazu entschlossen, dieses Recht zu gewährleisten. Demnach muss es für den Bürger möglich sein, sämtliche dauerhaft gespeicherte Daten und das Nutzerkonto jederzeit zu löschen.

Digitale Kompetenzen vermitteln

Vertrauen ist der entscheidende Erfolgsfaktor für die Digitalisierung der Verwaltung. Dabei geht es zum einen darum, verlorenes Vertrauen als Ergebnis der Datenschutzskandale zurückzugewinnen. Zum anderen müssen sich Bürger im Umgang mit den digitalen Technologien sicher fühlen.

Durch attraktive und niedrigschwellige Kursangebote bekommen die Bürger das notwendige Wissen vermittelt, um die eGovernment-Dienstleistungen zu nutzen. Ergänzend dazu finden sich auf den Webseiten der Dienste ausführliche und leicht verständliche Bedienungsanleitungen. Parallel zu diesen Maßnahmen wird allgemein die digitale Bildung und Kompetenz der Bürger weiter gefördert.

Fazit

Der Staat stellt die Transparenz über die Datenverarbeitung sicher und etabliert umfangreiche Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten. Damit wird er zum Garant der Datensouveränität. Die Bürger können darauf vertrauen, dass ihre personenbezogenen Daten kontrolliert und ohne Missbrauch verarbeitet, ausgewertet und für genau definierte Zwecke eingesetzt werden. Mit dem gewonnen Vertrauen der Bürger kann der Staat eine Vorbildfunktion gegenüber den Akteuren der freien Wirtschaft einnehmen.

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