Hochschulmedizin

Die elektronische Patientenakte kommt

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Medizininformatikinitiative

Im Rahmen der Medizininformatikinitiative des Gesundheitsministeriums werden derzeit die Grundlagen für eine solche vernetzte Patientenakte gelegt.

  • Entwicklung eines gemeinsamen Standards für die Patienteneinwilligung zur Nutzung von Patientendaten aus der Versorgung für die Forschung („Consent-Modell“);
  • Entwicklung bundeslandübergreifender Lösungen für Datensicherheit und Datenschutz;
  • Entwicklung gemeinsamer Datenkommunikationsmodelle basierend auf internationalen Standards;
  • Standortübergreifende Vorhaltung von qualitätsgesicherten Patienten- und/oder Forschungsdaten in standardisierten Datenbanken mit Zugang über sogenannte „Datenintegrationszentren“ (DIZ);
  • Entwicklung von Standards und Methoden für die Integration von Forschungsdaten;
  • Einrichtung von unabhängigen, standortübergreifend kooperierenden Vertrauens- bzw. Treuhandstellen;
  • Entwicklung eines einheitlichen Regelwerks („Use & Access-Ordnung“) sowie von sicheren Methoden für die gemeinsame Nutzung von Daten;
  • Nachweis des patienten- und/oder forschungsbezogenen Mehrwerts der Analyse von zusammengeführten Daten an konkreten Praxisbeispielen;
  • Schaffung von geeigneten Teilhabemöglichkeiten für die Patienten an allen Schritten von der Datenerhebung bis zur Datennutzung.

Laut Verband seien Patienten, Behörden, Industrie, andere Leistungserbringer im Gesundheitssystem und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen wichtige Entwicklungspartner der Universitätsmedizin.

SInd die Grundlagen vorhanden, soll die Patientenakte flächendeckend umgesetzt werden – zunächst in der Universitätsmedizin und schließlich mit nicht-universitären Kliniken und niedergelassenden Ärzten.

„Mit der Entwicklung einer vernetzten und forschungskompatiblen Patientenakte unter Federführung der Universitätsmedizin könnte für die Forschung und Versorgung im deutschen Gesundheitssektor ein neues Zeitalter anbrechen“, so Professor Dr. D. Michael Albrecht, 1. Vorsitzender des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD) bei der Vorstellung des Papiers zur Vernetzungs-Initiative der Universitätsmedizin. Durch den Ausbau der digitalen Dateninfrastruktur würde Deutschland schnelle Fortschritte in der medizinischen Forschung machen.

Expertise

Die Bertelsmann Stiftung hat eine Analyse von Prof. Dr. Peter Haas, Medizininformatiker an der Fachhochschule Dortmund, vorgelegt, die sich mit dem praktischen Einsatz einer Patientenakte befasst. Die Studie mit dem Titel „Einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakten als Basis für integrierte patientenzentrierte Behandlungsmanagement-Plattformen“ beschreibt, welche technologischen und organisatorischen Infrastrukturen vorhanden sein müssen, um die Patientenakte zum Erfolg zu führen. Der zentrale Vorschlag ist, die politische Steuerung auszubauen und eine spezielle Governance-Struktur mit verbindlichen Standards zu etablieren.

Haas spricht folgende Handlungsempfehlungen aus:

  • Gesellschaftliches Grundverständnis etablieren
  • Nationale Strategie definieren und effektive Governance-Struktur aufbauen
  • Spezifischen Rechtsrahmen schaffen
  • Organisationsstrukturen schaffen, Standards definiren und Umsetzung kontrollieren
  • Inhaltsstrategie festlegen und Finanzierung planen
  • Technische Infrastruktur schaffen und Kontextanwendungen bearbeiten
  • Implementierungen in Form eines Stufenplans vorsehen

Die vollständige Studie finden Sie online hier.

Rückenwind aus der Politik

Auch auf der conhIT wurde das Thema heiß diskutiert – auch in der Politik. „Unser Wahlprogramm schreiben wir erst im Juni, aber ein Kristallisationspunkt wird sicherlich die elektronische Patientenakte, die wir weiter voranbringen wollen“, betonte Dirk Heidenblut (SPD).

Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) ergänzte: „Das Thema Patientenakte darf nicht nur aus der Sicht der Leistungserbringer betrachtet werden. Es muss eingebettet werden in ein Patientenportal, das sowohl Informationen vorhält als auch dem Patienten die Möglichkeit gibt, seine Daten selbst zu verwalten.“

Heidenblut betonte aber, dass keine staatliche Einheitsakte nach dem Modell einiger anderer europäischer Länder geschaffen werden soll. Nötig seien vielmehr einheitliche Rahmenbedingungen, etwa was die technische Umsetzung, die Interoperabilität und die Datenschutz- und Zugriffsfunktionen angeht. Das vorausgesetzt, könne die individuelle Umsetzung ganz unterschiedlichen Anbietern überlassen werden, ob Krankenkassen oder private Unternehmen, so Heidenblut.

Oliver Schenk vom Bundesgesundheitsministerium konkretisierte: „Die gematik hat den Auftrag, bis Ende 2017 Kriterien für eine elektronische Patientenakte festzulegen. Das werden technische Spezifika sein, sodass verschiedene Anbieter verschiedene Aktenkonzepte entwickeln können.“

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