Schul-Cloud des HPI Die deutschen Schulen gehen in die Cloud

Autor Susanne Ehneß |

Nach der bundesweiten Öffnung und einer finanziellen Förderung der Schul-Cloud des Hasso-Plattner-Instituts nutzen derzeit 1.127 Schulen diese Cloud-Lösung.

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Die moderne Schule kann mit Präsenz- und Fernunterricht jonglieren
Die moderne Schule kann mit Präsenz- und Fernunterricht jonglieren
(© georgerudy - stock.adobe.com)

Die Schulschließungen im Zuge der Coronakrise haben gezeigt, dass bei schulischen IT-Infrastrukturen noch viel Luft nach oben ist. Die Umstellung auf Fernunterricht musste plötzlich ganz schnell gehen und offenbarte dadurch umso gnadenloser die Lücken in der technischen Ausstattung. Dennoch ­haben es die Schulen – wenn auch teils eher notdürftig – geschafft, den Unterricht aus der Ferne fortzuführen. Vor allem jene Schulen, die sich bereits im Vorfeld mit Cloud Computing auseinandergesetzt hatten, konnten in der Krise profitieren.

Kritik an Förderung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 27. März 2020 als Corona-Sofortmaßnahme die bundesweite Öffnung der HPI-Schul-Cloud angekündigt. Schulen, die auf kein Cloud-System zurückgreifen konnten, hatten damit die Möglichkeit, die durch das BMBF seit 2016 geförderte Cloud zu nutzen.

Zum Zeitpunkt der Corona-Beschränkungen waren erst 250 ­Pilotschulen an die HPI-Cloud angeschlossen. „Andere Schul-Cloud-Anbieter wie die weitverbreitete Open-Source-Lösung Moodle oder private Schul-Cloud-Anbieter aus der deutschen KMU-Landschaft, wie das Braunschweiger Iserv oder UCS@school aus Bremen, sind in ihren Anwendungen sehr viel weiter und stellen seit Jahren Cloud-Angebote für Schulen zur Verfügung. Dennoch hat sich das BMBF für eine Förderung der HPI-Cloud entschieden“, kritisiert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Förderung.

„Das der Bund den Schulen bei der Umstellung auf digitales Lernen unterstützen muss, ist angesichts der enormen Herausforderungen absolut richtig, sogar unerlässlich. Doch der Zuwendungsvorgang für die Öffnung der HPI-Schulcloud ist doch mehr als fraglich und vollkommen intransparent“, erläutert Ekin Deligöz, Mitglied des Deutschen Bundestages und Mitglied des Haushaltsausschusses für die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Ich habe wenig Verständnis dafür, wie sowohl Frau Karliczek als auch das Hasso-Plattner-Institut medienwirksam die Öffnung der HPI-Schulcloud und dessen finanzielle Förderung im Hauruck-Verfahren als Corona-Sofortmaßnahme kommuniziert haben, noch bevor dem BMBF überhaupt ein Förderantrag seitens des HPI vorlag, geschweige denn die Prüfung durch das zuständige Fachreferat im BMBF abgeschlossen war.“ Schnelligkeit sei im digitalen Lernbereich derzeit zwar angebracht, „aber doch bitte nicht Hals über Kopf“. „Dann hätte man sich eventuell die Datenschutzpanne sparen können, die leider viel Vertrauen gekostet hat, wie am Beispiel Niedersachsen ersichtlich“, ergänzt Deligöz.

Wie die Bundesregierung betont, wurde die HPI-Cloud im Zuge eines Förderantrags unterstützt. „Weitere Förderanträge für cloudbasierte Schulinfrastrukturen als der des HPI lagen dem Bundes­ministerium für Bildung und Forschung nicht vor“, heißt es dazu. Für die bundesweite Öffnung der Lösung hat das HPI rund zwölf Millionen Euro beantragt.

Die Bundesregierung erläutert, dass das BMBF angesichts der bisher nie dagewesenen Notlage durch die Schulschließungen im Rahmen seiner Möglichkeiten sehr kurzfristig Lösungen entwickeln musste. Wichtige Kriterien einer IT-Lösung für die Schulen seien kurzfristige Verfügbarkeit und schnelle Skalierbarkeit gewesen.

Nachfrage vor allem in Thüringen und Brandenburg

Bisher haben sich 3.472 Schulen für diese Cloud-Lösung angemeldet, komplett ausgestattet wurden bislang 1.127. Die meisten angemeldeten Schulen (Stand Mitte Mai) kommen aus Thüringen (339) und Brandenburg (295), dahinter folgen mit großem Abstand Nordrhein-Westfalen (52) und die anderen Bundesländer. „Die Zahlen sind ziemlich ernüchternd“, kommentiert MdB Deligöz. „Bei absehbar mehreren tausend Schulen, wenn nicht sogar 10.000 Schulen, die dringend Unterstützung benötigen, ist die Zahl sogar weit verfehlt. Von Frau Karliczeks großspuriger Ankündigung einer bundesweiten Öffnung vor knapp zwei Monaten, konnten gerade einmal wenige hundert Schulen profitieren. Mehr als zwei Drittel warten seit ihrer Anmeldung noch immer auf ihren Anschluss. Von kurzfristiger Verfügbarkeit und schnelle Skalierbarkeit kann keine Rede sein!“

Funktionen der HPI-Lösung

Die HPI-Schul-Cloud bietet nach Darstellung der Bundesregierung Lehrern und Schülern eine „schnelle Unterstützung als zentrale digitale Lernumgebung“. Dabei können sich Lehrer und Schüler sowie Lehrerteams oder Schülergruppen bilden und Lernmaterialien kollaborativ erarbeiten, teilen, weiterentwickeln, Feedback geben und bei Bedarf für externe Teammitglieder (zum Beispiel schulübergreifend) freigeben. Die digitale Lehr- und Lernumgebung sei „intuitiv bedienbar, von jedem Ort, zu jeder Zeit und unabhängig vom Endgerät aufrufbar“, heißt es. Die zentralen Funktionalitäten:

  • Kursorganisation/-gestaltung: Unter „Kurse“ können verschiedene Kurse angelegt werden. Innerhalb eines Kurses können verschiedene Themen mit wiederum verschiedenen Inhalten erstellt werden, die sich am Verlauf des Unterrichts orientieren. Neben eigens erstellten Inhalten können auch Materialien aus der Materialsuche sowie Werkzeuge zum kollaborativen Lernen (wie Etherpad oder neXboard) direkt in den Kurs eingebunden werden.
  • Aufgabenmanagement: Erstellung, Bearbeitung, Feedback (Bewertung ohne Noten) von Hausaufgaben.
  • Materialsuche: Die regelmäßig aktualisierten Inhalte sind Open Educational Resources (OER) oder stammen von Schulbuchverlagen oder Start-ups.
  • Terminkalender: Benutzer können andere Kalender mit dem HPI-Schul-Cloud-Kalender verbinden. Unter „Termine“ können alle Kurse des Stundenplans sowie alle individuellen Termine eingesehen werden.
  • Dateiablage: Die Dateiverwaltung bildet eine Dateiablage für Unterrichtsmaterialien. Client-Management und Office werden nicht neu implementiert, bestehende Lösungen werden eingebunden. Das Identitätsmanagement (IDM) verortet das Projekt HPI-Schul-Cloud außerhalb der Cloud. Die Etablierung eines (landesweiten) IDM liegt in der Zuständigkeit von Trägern und vor allem den Ländern.
  • Teams: In Teams können klassen- und schulübergreifende Arbeitsgruppen gebildet werden, in denen man Materialien austauscht und miteinander kommuniziert.
  • Videokonferenzen: Anlegen und Durchführung von Videokonferenzen in Kursen und Teams. Dort können Präsentationen, Dateien, geteilte Videos und Bildschirme mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Unterrichtskontext diskutiert und behandelt werden.

Datenschutz in der Cloud

Die Schul-Cloud muss natürlich DSGVO-konform sein. Dennoch gab es laut Bundesregierung einige Sicherheitsvorfälle:

  • Im Saarland kam es bei der Nutzung eines Registrierungslinks zum Abfluss von Schülerdaten. Dabei handelte es sich um eine Liste mit Namen von 103 Schülern und Lehrern. Das HPI teilte dem BMBF mit, dass die missbräuchliche Nutzung des Registrierungslinks an insgesamt 13 Schulen möglich gewesen sei. Weitere Datenabflüsse in diesem Kontext seien nicht bekannt.
  • Über das Ticketsystem der HPI-Schul-Cloud waren zeitweise personenbezogene Daten (Namen und eMail-Adressen, insbesondere von Administratoren) einsehbar.
  • In den Medien wurde berichtet, dass die Benutzernamen von Chat-Teilnehmern einsehbar gewesen sein sollen. Belege für einen Abfluss entsprechender persönlicher Daten liegen dem BMBF nach eigenen Angaben nicht vor. Das HPI hat nach Abschluss eigener Recherchen am 23. Mai das BMBF darüber informiert, dass entsprechende Informationen „unter bestimmten Voraussetzungen und in einigen Instanzen der HPI-Schul-Cloud hätten sichtbar sein können“. Diese Möglichkeit sei durch entsprechende Vorkehrungen in sämtlichen Instanzen der Schul-Cloud ab dem 20. Mai ausgeschlossen worden.

„Das BMBF kann nicht beurteilen, in welchem Maß Cloud-Lösungen oder Lernplattformen, die an Schulen in Deutschland betrieben werden, den besonderen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit genügen. Eine solche Beurteilung kann nur durch die zuständigen Landesbehörden erfolgen“, betont die Bundesregierung.

Mehr Infos zur HPI-Lösung gibt es auf der entsprechenden Website.

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