Kompromiss von Bund und Ländern erzielt Der Weg für das OZG-Änderungsgesetz ist frei

Von Susanne Ehneß 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Das Vermittlungsverfahren zum Onlinezugangsgesetz (OZG) ist abgeschlossen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner gestrigen Sitzung einen Einigungsvorschlag vorgelegt.

(v. l.) Dr. Hendrik Hoppenstedt und Manuela Schwesig, die Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses, mit Dr. Georg Kleemann, stellvertretender Direktor des Bundesrats.(©  Bundesrat | Steffen Kugler)
(v. l.) Dr. Hendrik Hoppenstedt und Manuela Schwesig, die Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses, mit Dr. Georg Kleemann, stellvertretender Direktor des Bundesrats.
(© Bundesrat | Steffen Kugler)

„Sehr gute Nachricht aus dem Vermittlungsausschuss: Das OZG 2.0 kommt“, schreibt Bundes-CIO Dr. Markus Richter auf X. „Das bringt uns im Bund, bei den Ländern und Kommunen Rückenwind bei der Digitalisierung.“ Und auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser freut sich über die Einigung zum OZG-Änderungsgesetz: „Unser Land braucht eine moderne Verwaltung. Die Zettelwirtschaft hat damit in sehr vielen Bereichen ein Ende.“

Der Vermittlungsausschuss am 12. Juni 2024.(©  Bundesrat | Steffen Kugler)
Der Vermittlungsausschuss am 12. Juni 2024.
(© Bundesrat | Steffen Kugler)

In seiner Sitzung am Mittwochabend hat der Vermittlungsausschuss eine Einigung zum neuen Onlinezugangsgesetz (OZG) erzielt. Nachdem das Gesetz in der Bundesratssitzung vom 22. März nicht die erforderliche Mehrheit erhielt, hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser hat nun Kompromiss zwischen Bund und Ländern gefunden, mit folgenden Inhalten:

Elster bleibt: Das Elster-Softwarezertifikat soll weiterhin als Identifizierungsmöglichkeit verwendet werden können.

Übergang zur BundID/DeutschlandID: Das OZG 2.0 sieht vor, dass für den Übergangszeitraum von drei Jahren die Authentifizierung der Nutzer auch über die bisherigen Nutzerkonten der Länder erfolgen kann. Um den Ländern mehr Flexibilität und Planungssicherheit bei der Umstellung ihrer bisherigen Nutzerkonten auf die zentrale BundID zu ermöglichen, soll die Übergangsfrist erst dann beginnen, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen für eine automatisierte Migration der Länderkonten vorliegen und die BundID soweit funktioniert, dass eine nutzerfreundliche Abwicklung von Verwaltungsleistungen möglich ist. Zudem soll die BundID zu einer DeutschlandID weiterentwickelt werden. Der Migrationsprozess und der Ausbau der DeutschlandID sollen durch eine Entwicklergemeinschaft im IT-Planungsrat gesteuert werden.

Evaluierung: Das OZG soll durch Bund und Ländern gemeinsam evaluiert werden.

Once-only: Gefordert wird eine konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips. Bund und Länder wollen schnellstmöglich in einem Staatsvertrag die für ein Nationales Once-Only-Technical-System (NOOTS) erforderlichen rechtlichen und finanziellen Regelungen treffen.

Bürgermeister Peter Tschentscher (Hamburg), Staatsminister Florian Herrmann (Bayern) und Ministerpräsident Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt)(©  Bundesrat | Steffen Kugler)
Bürgermeister Peter Tschentscher (Hamburg), Staatsminister Florian Herrmann (Bayern) und Ministerpräsident Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt)
(© Bundesrat | Steffen Kugler)

Next Step: Bundestag

Damit das OZG 2.0 nun tatsächlich kommt, bedarf es noch der Zustimmung des Bundestags und des Bundesrats. Anschließemd wird es dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und im Bundesgesetzblatt verkündet.

(ID:50063697)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung in der Verwaltung

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung