Hochsicherheit für Behörden 3 Sicherheitsprinzipien für die hochsichere Cloud

Ein Gastbeitrag von Andreas Rückriegel 5 min Lesedauer

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Die Cloudifizierung der Behörden ging in Deutschland lange schleppend voran. Vor allem der Umgang mit besonders sensiblen Informationen führte bislang zu Herausforderungen. Erste Lösungen zeigen, wie auch bei ihnen die Umstellung gelingt – auf Basis verschiedener Sicher­heits­prin­zipien.

Dass hochsichere Clouds Anforderungen für KRITIS erfüllen müssen, erfordert unter anderem eine mehrschichtige Architektur aus physischer Ebene, Security Layer sowie Undercloud und Overcloud.(Bild:  Jürgen Fälchle - stock.adobe.com)
Dass hochsichere Clouds Anforderungen für KRITIS erfüllen müssen, erfordert unter anderem eine mehrschichtige Architektur aus physischer Ebene, Security Layer sowie Undercloud und Overcloud.
(Bild: Jürgen Fälchle - stock.adobe.com)

In den vergangenen Jahren haben sich die Grenzen dessen, was geheimschutzbetreute Unternehmen und Behörden der Cloud anvertrauen können, stark verschoben. Passend zum allgemeinen Trend weg von lokal implementierten Lösungen hin zur zentralen, modular aufgebauten, stan­dar­disierten IT bieten moderne Cloud-Lösungen Skalierbarkeit und Flexibilität, zudem können Ressourcen effizienter genutzt und Dienste schneller bereitgestellt werden. Behörden, gerade wenn sie ihre IT modernisieren wollen, können sich der Sogwirkung der Cloud immer weniger verschließen – auch, weil der Cloud-Markt sich gewandelt hat.

Veränderte Rahmenbedingungen schaffen neue Spielräume

Die veränderte geopolitische Lage hat das Bewusstsein für die Notwendigkeit digitaler Sou­ver­äni­tät wachsen lassen. Gerade für sensible Daten stehen solide souveräne Alternativen zu den US-basierten Hyperscalern bereit, die den einst gültigen Gegensatz von Sicherheit und Cloud zunehmend auflösen. Eine solche Neuerung ist die SINA Cloud, die im Mai 2025 als erste Cloud-Lösung eine Einsatzerlaubnis des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für hochsichere Daten erhielt – und aufzeigt, welche Grundsätze für BSI-zertifizierte Hoch­si­cher­heit gelten müssen.

Die Herausforderungen für eine Cloudifizierung gerade bei öffentlichen Institutionen sind hinlänglich bekannt. Anders als die meisten Unternehmen arbeiten viele solcher Stellen im erheblichen Umfang mit Informationen, die als Verschlusssachen (VS) eingestuft sind – und zum Wohl der Bundesrepublik Deutschland geheim gehalten werden müssen. Für den Umgang mit ihnen gelten je nach Geheimhaltungsstufe strikte gesetzliche Vorgaben. Wer hochsichere Daten digital verarbeitet, muss aufwendige Maßnahmen ergreifen, zahlreiche Standards ein­halten, zugelassene IT-Sicherheitsprodukte einsetzen und einen herausfordernden Frei­ga­be­prozess durchlaufen. Diese regulatorischen und technischen Voraussetzungen bremsten bislang die Cloud-Transformation in Behörden, aber auch für die geheimschutzbetreute Industrie, die ebenfalls mit VS umgehen muss. Auch Unternehmen, die nicht dem Geheim­schutz unterliegen, aber dennoch hochsensible Informationen zu schützen haben, kennen das Problem. Daher gibt es drei Sicherheitprinzipien, die eine hochsichere Cloud ermöglichen:

1. Hochsichere Cloud-Architekturen

Die Übertragung hoher Sicherheitsanforderungen in eine Cloud-Umgebung erfordert ein technisches und architektonisches Umdenken im Vergleich zu etablierten Industriestandards der freien Wirtschaft. Gerade beim Umgang mit besonders schützenswerten Informationen müssen spezielle Schutzmaßnahmen implementiert werden, um gesetzlichen Vorgaben und geheimschutzrechtlichen Standards zu genügen. Eine moderne Sicherheitsarchitektur muss daher von Grund auf so gestaltet sein, dass sie zentrale Anforderungen wie Isolation, Man­dan­ten­fä­higkeit, Nachvollziehbarkeit und Vertrauenswürdigkeit abbildet – ohne dabei die Fle­xi­bi­li­tät und Skalierbarkeit der Cloud zu verlieren.

Ein bewährtes Prinzip hierfür ist die strikte Entkopplung von Sicherheitskomponenten und Cloud-Software. Diese Trennung ermöglicht es, technologische Weiterentwicklungen – etwa Funktionserweiterungen oder Infrastruktur-Updates – durchzuführen, ohne sicherheits­re­le­van­te Freigabeprozesse erneut anzustoßen. Solange keine geheimschutzrelevanten Än­de­run­gen erfolgen, bleibt die Konformität zu den gesetzlichen Vorgaben gewahrt. Dies unterstützt nicht nur die Betriebssicherheit, sondern auch die Effizienz im Lifecycle-Management.

2. Physische und logische Trennung von Ressourcen

Die physische Infrastruktur einer solchen Cloud umfasst Hardwarekomponenten wie Server, Speicher und Netzwerk. Entscheidend ist, dass diese Komponenten mandantenfähig genutzt werden können, ohne die gesetzlichen Anforderungen an die Verarbeitung vertraulicher Daten zu verletzen. Dies wird durch eine zusätzliche Sicherheitsarchitektur realisiert, die über der physischen Infrastruktur liegt. Dieser sogenannte Security Layer sorgt für die logische Tren­nung einzelner Sicherheitsdomänen. Eine Sicherheitsdomäne fasst die jeweiligen Ressourcen zusammen, die einem einheitlichen Zugriffskontext unterliegen – beispielsweise einer Be­hör­de, eines Mandanten oder einer Benutzergruppe mit gemeinsamer Vertraulichkeitsstufe.

Die Isolation der Domänen erfolgt durch starke Kryptografie: Die Kommunikation innerhalb einer Domäne wird verschlüsselt und ist technisch von allen anderen Domänen vollständig ge­trennt. Nur innerhalb der eigenen Domäne können Netzwerkpakete entschlüsselt und ver­ar­beitet werden. Diese Absicherung wird auf Netzwerkebene durchgesetzt und sorgt dafür, dass unterschiedliche Nutzergruppen dieselbe Infrastruktur sicher und gleichzeitig verwenden können – ohne gegenseitige Einsicht oder Beeinflussung. Wichtig dabei ist, dass die Plattform trotz dieser strikten Separierung mandantenfähig bleibt, Sicherheitsdomänen unabhängig voneinander verwaltet und zentral administriert werden können. Das gewährleistet eine fle­xible Nutzung durch unterschiedliche Stellen, zudem erlauben standardisierte Schnittstellen ein effizientes und kontrolliertes Lifecycle-Management der Sicherheitskomponenten.

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Oberhalb des Security Layers liegt dann eine zweigeteilte Infrastrukturebene aus Undercloud und Overcloud: Die Undercloud verwaltet die physischen Ressourcen innerhalb einer Sicher­heits­domäne und stellt sie der Overcloud zur Verfügung. Die Overcloud wiederum ist die opera­tive Umgebung, in der Benutzerinnen und Benutzer arbeiten, Workloads verarbeitet und Dien­ste bereitgestellt werden und ist als einzige für Nutzer sichtbar. Die physische Infrastruktur bleibt vollständig abgeschirmt. Eine solche klare Schichtung sorgt nicht nur für zusätzliche Si­cher­heit, sondern erleichtert auch die technische Verwaltung und Skalierung der Systeme.

3. Transparenz, Unabhängigkeit und Souveränität

Ein zentrales Sicherheits- und Vertrauensprinzip für Cloud-Infrastrukturen im Hoch­si­cher­heits­bereich ist zudem Transparenz. Diese wird insbesondere durch den Einsatz von Open-Source-Technologien gewährleistet. Quelloffene Software ermöglicht unabhängige Prüfungen und schafft Nachvollziehbarkeit über eingesetzte Mechanismen – ein Aspekt, der bei pro­prie­tä­ren Plattformen häufig nicht erfüllt ist. Zudem verhindert der Einsatz von Open Source einen Vendor-Lock-in und erlaubt die kontinuierliche Mitgestaltung durch die Fach-Com­mu­ni­ty.

Der Herstellungs- und Betriebsort einer Cloud-Plattform ist also sicherheitsrelevant. Für den Umgang mit vertraulichen staatlichen oder unternehmenskritischen Informationen darf es keine Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern geben. Eine vollständig im Inland entwickelte, betriebene und kontrollierte Infrastruktur bildet die Grundlage für digitale Souveränität und ist Voraussetzung für den Einsatz in sensiblen Bereichen.

Cloud-readiness wird zu einer Willensfrage

Die Einsatzerlaubnis für die erste Cloud im Hochsicherheitsbereich zeigt klar, dass die Cloud-Transformation erstmals in erheblichem Umfang auch im besonders schutzbedürftigen Bereich Einzug halten kann. Sicherheitsanforderungen, seien sie auch noch so hoch, müssen also keine Hürde für die Cloudifizierung mehr darstellen – weder aus technologischer noch aus regu­lator­ischer Sicht. Sie müssen für das Digitalisierungstempo kein Hemmnis mehr sein. Gefragt ist lediglich der politische Wille, souveränen Lösungen unabhängiger Anbieter zu ver­trauen, an­statt den Weg des geringsten Widerstands zu gehen.

Über den Autor: Andreas Rückriegel ist CEO von SysEleven und Vice President Cloud Services bei secunet Security Networks AG.

Dieser Beitrag ist ursprünglich auf unserem Schwesterportal Security-Insider erschienen.

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