Die Cloudifizierung der Behörden ging in Deutschland lange schleppend voran. Vor allem der Umgang mit besonders sensiblen Informationen führte bislang zu Herausforderungen. Erste Lösungen zeigen, wie auch bei ihnen die Umstellung gelingt – auf Basis verschiedener Sicherheitsprinzipien.
Dass hochsichere Clouds Anforderungen für KRITIS erfüllen müssen, erfordert unter anderem eine mehrschichtige Architektur aus physischer Ebene, Security Layer sowie Undercloud und Overcloud.
(Bild: Jürgen Fälchle - stock.adobe.com)
In den vergangenen Jahren haben sich die Grenzen dessen, was geheimschutzbetreute Unternehmen und Behörden der Cloud anvertrauen können, stark verschoben. Passend zum allgemeinen Trend weg von lokal implementierten Lösungen hin zur zentralen, modular aufgebauten, standardisierten IT bieten moderne Cloud-Lösungen Skalierbarkeit und Flexibilität, zudem können Ressourcen effizienter genutzt und Dienste schneller bereitgestellt werden. Behörden, gerade wenn sie ihre IT modernisieren wollen, können sich der Sogwirkung der Cloud immer weniger verschließen – auch, weil der Cloud-Markt sich gewandelt hat.
Veränderte Rahmenbedingungen schaffen neue Spielräume
Die veränderte geopolitische Lage hat das Bewusstsein für die Notwendigkeit digitaler Souveränität wachsen lassen. Gerade für sensible Daten stehen solide souveräne Alternativen zu den US-basierten Hyperscalern bereit, die den einst gültigen Gegensatz von Sicherheit und Cloud zunehmend auflösen. Eine solche Neuerung ist die SINA Cloud, die im Mai 2025 als erste Cloud-Lösung eine Einsatzerlaubnis des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für hochsichere Daten erhielt – und aufzeigt, welche Grundsätze für BSI-zertifizierte Hochsicherheit gelten müssen.
Die Herausforderungen für eine Cloudifizierung gerade bei öffentlichen Institutionen sind hinlänglich bekannt. Anders als die meisten Unternehmen arbeiten viele solcher Stellen im erheblichen Umfang mit Informationen, die als Verschlusssachen (VS) eingestuft sind – und zum Wohl der Bundesrepublik Deutschland geheim gehalten werden müssen. Für den Umgang mit ihnen gelten je nach Geheimhaltungsstufe strikte gesetzliche Vorgaben. Wer hochsichere Daten digital verarbeitet, muss aufwendige Maßnahmen ergreifen, zahlreiche Standards einhalten, zugelassene IT-Sicherheitsprodukte einsetzen und einen herausfordernden Freigabeprozess durchlaufen. Diese regulatorischen und technischen Voraussetzungen bremsten bislang die Cloud-Transformation in Behörden, aber auch für die geheimschutzbetreute Industrie, die ebenfalls mit VS umgehen muss. Auch Unternehmen, die nicht dem Geheimschutz unterliegen, aber dennoch hochsensible Informationen zu schützen haben, kennen das Problem. Daher gibt es drei Sicherheitprinzipien, die eine hochsichere Cloud ermöglichen:
1. Hochsichere Cloud-Architekturen
Die Übertragung hoher Sicherheitsanforderungen in eine Cloud-Umgebung erfordert ein technisches und architektonisches Umdenken im Vergleich zu etablierten Industriestandards der freien Wirtschaft. Gerade beim Umgang mit besonders schützenswerten Informationen müssen spezielle Schutzmaßnahmen implementiert werden, um gesetzlichen Vorgaben und geheimschutzrechtlichen Standards zu genügen. Eine moderne Sicherheitsarchitektur muss daher von Grund auf so gestaltet sein, dass sie zentrale Anforderungen wie Isolation, Mandantenfähigkeit, Nachvollziehbarkeit und Vertrauenswürdigkeit abbildet – ohne dabei die Flexibilität und Skalierbarkeit der Cloud zu verlieren.
Ein bewährtes Prinzip hierfür ist die strikte Entkopplung von Sicherheitskomponenten und Cloud-Software. Diese Trennung ermöglicht es, technologische Weiterentwicklungen – etwa Funktionserweiterungen oder Infrastruktur-Updates – durchzuführen, ohne sicherheitsrelevante Freigabeprozesse erneut anzustoßen. Solange keine geheimschutzrelevanten Änderungen erfolgen, bleibt die Konformität zu den gesetzlichen Vorgaben gewahrt. Dies unterstützt nicht nur die Betriebssicherheit, sondern auch die Effizienz im Lifecycle-Management.
2. Physische und logische Trennung von Ressourcen
Die physische Infrastruktur einer solchen Cloud umfasst Hardwarekomponenten wie Server, Speicher und Netzwerk. Entscheidend ist, dass diese Komponenten mandantenfähig genutzt werden können, ohne die gesetzlichen Anforderungen an die Verarbeitung vertraulicher Daten zu verletzen. Dies wird durch eine zusätzliche Sicherheitsarchitektur realisiert, die über der physischen Infrastruktur liegt. Dieser sogenannte Security Layer sorgt für die logische Trennung einzelner Sicherheitsdomänen. Eine Sicherheitsdomäne fasst die jeweiligen Ressourcen zusammen, die einem einheitlichen Zugriffskontext unterliegen – beispielsweise einer Behörde, eines Mandanten oder einer Benutzergruppe mit gemeinsamer Vertraulichkeitsstufe.
Die Isolation der Domänen erfolgt durch starke Kryptografie: Die Kommunikation innerhalb einer Domäne wird verschlüsselt und ist technisch von allen anderen Domänen vollständig getrennt. Nur innerhalb der eigenen Domäne können Netzwerkpakete entschlüsselt und verarbeitet werden. Diese Absicherung wird auf Netzwerkebene durchgesetzt und sorgt dafür, dass unterschiedliche Nutzergruppen dieselbe Infrastruktur sicher und gleichzeitig verwenden können – ohne gegenseitige Einsicht oder Beeinflussung. Wichtig dabei ist, dass die Plattform trotz dieser strikten Separierung mandantenfähig bleibt, Sicherheitsdomänen unabhängig voneinander verwaltet und zentral administriert werden können. Das gewährleistet eine flexible Nutzung durch unterschiedliche Stellen, zudem erlauben standardisierte Schnittstellen ein effizientes und kontrolliertes Lifecycle-Management der Sicherheitskomponenten.
Stand: 08.12.2025
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Oberhalb des Security Layers liegt dann eine zweigeteilte Infrastrukturebene aus Undercloud und Overcloud: Die Undercloud verwaltet die physischen Ressourcen innerhalb einer Sicherheitsdomäne und stellt sie der Overcloud zur Verfügung. Die Overcloud wiederum ist die operative Umgebung, in der Benutzerinnen und Benutzer arbeiten, Workloads verarbeitet und Dienste bereitgestellt werden und ist als einzige für Nutzer sichtbar. Die physische Infrastruktur bleibt vollständig abgeschirmt. Eine solche klare Schichtung sorgt nicht nur für zusätzliche Sicherheit, sondern erleichtert auch die technische Verwaltung und Skalierung der Systeme.
3. Transparenz, Unabhängigkeit und Souveränität
Ein zentrales Sicherheits- und Vertrauensprinzip für Cloud-Infrastrukturen im Hochsicherheitsbereich ist zudem Transparenz. Diese wird insbesondere durch den Einsatz von Open-Source-Technologien gewährleistet. Quelloffene Software ermöglicht unabhängige Prüfungen und schafft Nachvollziehbarkeit über eingesetzte Mechanismen – ein Aspekt, der bei proprietären Plattformen häufig nicht erfüllt ist. Zudem verhindert der Einsatz von Open Source einen Vendor-Lock-in und erlaubt die kontinuierliche Mitgestaltung durch die Fach-Community.
Der Herstellungs- und Betriebsort einer Cloud-Plattform ist also sicherheitsrelevant. Für den Umgang mit vertraulichen staatlichen oder unternehmenskritischen Informationen darf es keine Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern geben. Eine vollständig im Inland entwickelte, betriebene und kontrollierte Infrastruktur bildet die Grundlage für digitale Souveränität und ist Voraussetzung für den Einsatz in sensiblen Bereichen.
Cloud-readiness wird zu einer Willensfrage
Die Einsatzerlaubnis für die erste Cloud im Hochsicherheitsbereich zeigt klar, dass die Cloud-Transformation erstmals in erheblichem Umfang auch im besonders schutzbedürftigen Bereich Einzug halten kann. Sicherheitsanforderungen, seien sie auch noch so hoch, müssen also keine Hürde für die Cloudifizierung mehr darstellen – weder aus technologischer noch aus regulatorischer Sicht. Sie müssen für das Digitalisierungstempo kein Hemmnis mehr sein. Gefragt ist lediglich der politische Wille, souveränen Lösungen unabhängiger Anbieter zu vertrauen, anstatt den Weg des geringsten Widerstands zu gehen.