SINA Cloud Secunet darf Verschlusssachen verarbeiten

Von Johannes Kapfer 1 min Lesedauer

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Die Cloud-Transformation in Hochsicherheitsbereichen lief bislang nur schleppend voran. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist aktuell dabei, dem Essener Sicherheitsunternehmen die Zulassung zur Verarbeitung von Verschlusssachen zu erteilen. Bis zur Stufe Geheim.

Verschlusssachen konnten bislang kaum via Cloud-Lösung bearbeitet werden. Das ändert sich nun.(©  fergregory - stock.adobe.com)
Verschlusssachen konnten bislang kaum via Cloud-Lösung bearbeitet werden. Das ändert sich nun.
(© fergregory - stock.adobe.com)

Laut Paragraph 35 des SÜG haben Dokumente, die einer besonderen Geheimhaltungspflicht unterliegen, nach einer vierstufigen Skala klassifiziert zu sein und dürfen nur von einem berechtigten Personenkreis eingesehen werden. Die Einteilung ist vom Gesetzgeber vorgegeben und reicht von der niedrigsten Geheimhaltungsstufe „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ bis hin zu „Streng Geheim“. Darunter fallen beispielsweise Informationen, die das Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gefährden könnten, sollten sie in die „falschen“ Hände geraten.

Mit SINA stellt der Sicherheitshersteller secunet bereits seit über einem Jahrzehnt ein potentes Tool für Behörden bereit. Nun ist mit ähnlicher Verschlüsselungstechnologie auch eine SINA Cloud-Lösung verfügbar. Das BSI erteilt der Essener Lösung gerade die Freigabe, Dokumente bis zur Geheimhaltungsstufe drei "Geheim" zu verarbeiten. Zwei von drei Komponenten der Sicherheitsschicht sind bereits zugelassen, die Zulassung der dritten wird in Kürze erwartet. Dann darf die Lösung auch in Behörden und Institutionen, die mit derartigen Dokumenten arbeiten, eingesetzt werden. Die „Verschlusssachen-Cloud“ soll zunächst als On-Premise-Lösung vertrieben werden. Perspektivisch soll die SINA Cloud ab dem zweiten Halbjahr 2025 auch als IaaS-Lösung verfügbar sein.

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