Verschlankte Vergabe Bundesregierung: Beschaffung bei der Bundeswehr beschleunigen

Von Susanne Ehneß

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Beschleunigte Beschaffung, vereinfachte Vergaben und bessere europäische Kooperation: Mit dem „Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG)“ wollen die Ampelfraktionen den Ausbau der Bundeswehr voranbringen. SPD, Grüne und FDP haben einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.

Die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr soll schnellstmöglich erhöht werden
Die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr soll schnellstmöglich erhöht werden
(© Christine zarschler - stock.adobe.com)

Der Krieg in der Ukraine markiere laut Bundesregierung eine „Zeitenwende für unseren Kontinent“ und habe „nachhaltige Auswirkungen auf die gesamte europäische Sicherheitsordnung“. „Unsere Sicherheit und die Sicherheit der kommenden Generationen werden deshalb auch davon abhängen, welche Investitionen in unsere Streitkräfte wir heute anschieben“, heißt es erklärend im Gesetzentwurf zum BwBBG, das die Vergabebedingungen rund um das 100 Milliarden Euro schwere Sondervermögen für die Bundeswehr erleichtern will.

Mit Hilfe dieses Sondervermögens führt die Bundeswehr in den kommenden Jahren umfangreiche Beschaffungsmaßnahmen durch, die die bislang in einem solchen Zeitraum getätigten Beschaffungsmaßnahmen um ein Vielfaches übersteigen. Somit kann der Modernisierungsstau abgebaut und die Bundeswehr zeitgemäß ausgerüstet werden

aus dem Gesetzentwurf

Damit dieser Prozess schnell vonstatten geht, sollen die Beschaffungsmaßnahmen beschleunigt werden. Die Vergabestellen sollen laut Gesetzentwurf innerhalb der nächsten dreieinhalb Jahre Aufträge schneller vergeben können, als dies nach der aktuellen Rechtslage möglich ist. Die entsprechenden gesetzlichen Änderungen am Vergaberecht sind im Gesetzentwurf bis 31. Dezember 2025 befristet, laut Bundesregierung gebe es jedoch eine Option, die Regelungen zu verlängern.

Merkmale einer schnelleren Beschaffung

Die Gesetzesänderung soll unter anderem erlauben, dass mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden können, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen.

Zudem soll die gemeinsame europäische Beschaffung erleichtert werden. Um dies in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vereinfachen, soll der Teilnehmerkreis bei kooperativen Beschaffungen auf Unternehmen aus der Europäischen Union beschränkt werden, wie es im Gesetzentwurf heißt.

Das veränderte Vergabeverfahren sieht zudem vor, dass Unternehmen in jenen Staaten, die nicht die notwendige Gewähr für die Wahrung der Sicherheitsinteressen Deutschlands bieten, von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Indem bei der Entscheidung über eine Vorabgestattung des Zuschlags die Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen stärker berücksichtigt werden sollen, erfahren laut Gesetzentwurf auch Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren eine Beschleunigung.

Aus Gründen der Nachhaltigkeit sollen zudem„in allen Aspekten des Vergabeverfahrens zunehmend umweltbezogene Aspekte, insbesondere auch zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes“ berücksichtigt werden. Dadurch sollten nicht zuletzt auch „grüne Leitmärkte für eine nachhaltige Verteidigungsindustrie“ entstehen.

In dieser Legislatur wird die Bundesregierung außerdem, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, das Vergaberecht reformieren und die öffentlichen Vergabeverfahren vereinfachen, professionalisieren, digitalisieren und beschleunigen. Die Bundesregierung wird die öffentliche Beschaffung und Vergabe wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausrichten und die Verbindlichkeit stärken

aus dem Gesetzentwurf

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