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Unzureichendes Pflichtenheft hat Mehrkosten von 3,1 Millionen Euro zur Folge
Ebenfalls gerügt wird das das Deutsche Patent- und Markenamt. Dieses hat für 3,1 Millionen Euro ein IT-System in Auftrag gegeben, ohne vorher die Aufgaben und Funktionen des Systems ausreichend zu beschreiben. Anschließend zahlte es dem Auftragnehmer ohne Ausschreibung weitere 11 Millionen Euro, um dies nachzuholen und ein erheblich erweitertes IT-System entwickeln zu lassen. Was den Rechnungshof besonders erzürnt, das Bundesjustizministerium ging den Vergaberechtsverstößen offenbar nicht nach.
Und das Bundesfinanzministerium ist sorglos mit Informationstechnik und digitalen Daten umgegangen. Es habe Computer, Monitore und Drucker verschrottet oder verschenkt, ohne andere Verwertungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen. Über 200 neue, zum Teil erst zehn Monate zuvor gekaufte und größtenteils originalverpackte Computer, Drucker und Monitore seien so auf Vorrat eingelagert worden. In einem Kellerflur, der ohne weitere Kontrollen zugänglich war, habe das Ministerium mehr als 100 gebrauchte Festplatten mit dienstlichen und privaten Daten aufbewahrt.
Vor allem hat der Bundesrechnungshof bei diesem Vorfall kritisiert, „dass sich das Bundesfinanzministerium bei der Verwertung seiner Informationstechnik (IT) nicht an die gültigen Regeln für die Bundesverwaltung gehalten hat. Es hatte mehr als 5.000 nicht mehr benötigte Geräte verschenkt oder verschrottet, ohne sie zunächst der übrigen Bundesverwaltung zur weiteren Verwendung anzubieten oder sie zu ihrem vollen Wert zu verkaufen. Nur in Ausnahmefällen konnte es belegen, wie es die Geräte verwertet hatte.“
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