3 Milliarden für die Krankenhäuser der Zukunft Bundeskabinett verabschiedet Investitionsprogramm für Krankenhäuser

Autor Manfred Klein

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für Investitionsprogramm zur Digitalisierung und zur Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen beschlossen. Der Entwurf sieht außerdem die Verlängerung des Kinderkrankengeldanspruchs um fünf Tage je Elternteil vor.

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Das Krankenhauszukunftsgesetz soll helfen die Grundlage eines Gesundheitswesens zu legen, dass auch künftigen Herausforderungen gewachsen ist
Das Krankenhauszukunftsgesetz soll helfen die Grundlage eines Gesundheitswesens zu legen, dass auch künftigen Herausforderungen gewachsen ist
(© Alexander Limbach – stock.adobe.com)

Ziel der Bundesregierung ist eine modernere und bessere Ausstattung der Krankenhäuser. Hierzu zählen sowohl moderne Notfallkapazitäten als auch eine bessere digitale Infrastruktur. Ebenso sollen Investitionen in die IT- und Cybersicherheit des Gesundheitswesens, die gerade in Krisenlagen noch bedeutsamer sind, unterstützt werden.

Dazu hat das Kabinett am Mittwoch das Krankenhauszukunftsgesetz auf den Weg gebracht. Drei Milliarden Euro sollen für das Programm aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Darauf hatten sich die Regierungsfraktionen am 3. Juni verständigt. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen.

Beim Bundesamt für Soziale Sicherung soll darüber hinaus ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet werden. Aus diesem Fonds können die Krankenhäuser bei den Ländern Mittel beantragen. Welche Häuser Gelder erhalten, entscheiden die Länder.

Längerer Anspruch auf Kinderkrankengeld

Der Gesetzentwurf setzt zudem bereits einen Beschluss der Besprechung von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 27. August um: Mit dem Gesetz soll für das Jahr 2020 der Kinderkrankengeldanspruch um fünf weitere Tage pro Kind und Elternteil beziehzungsweise um zehn Tage für Alleinerziehende verlängert werden.

Zudem werden gesetzliche Rahmenbedingungen für den anteiligen Ausgleich von Erlösrückgängen geschaffen, die den Krankenhäusern aufgrund des Coronavirus entstanden sind und bislang nicht anderweitig ausgeglichen worden sind. Außerdem werden Regelungen im Bereich Pflege verlängert, die etwa finanzielle Einbußen von Pflegeeinrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie auffangen.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag, erklärte anlässlich der Verabschiedung: „Wir lernen aus der Corona-Krise: Krankenhäuser brauchen endlich moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz wird es uns gelingen, unsere Kliniken langfristig zu stärken. Wir setzen uns dafür ein, die Digitalisierung der Krankenhäuser voranzutreiben und deren technische Ausstattung zu verbessern. Denn nur mit einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung im stationären Bereich können wir künftig Pandemien noch besser bewältigen.“

Über einen Krankenhauszukunftsfonds wolle man zudem notwendige Investitionen – etwa in die Modernisierung der stationären Notfallkapazitäten, in die Verbesserung der digitalen Infrastruktur oder in die Telemedizin und Robotik – fördern, so Maag weiter.

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