Meilenstein der Verwaltungsmodernisierung
Am kommenden Mittwoch, 19. September, wird der Entwurf zum eGovernment-Gesetz dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Das Gesetz soll im ersten Halbjahr 2013 in Kraft treten. Nach dem Kabinettsbeschluss wird auch der aktuelle Entwurf im Internet veröffentlicht.
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Cornelia Rogall-Grothe, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, hatte den Termin anlässlich des 17. Ministerialkongresses bereits angekündigt. Die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik:
„Ein Haupthindernis für eGovernment ist das Fehlen eines in der Fläche verbreiteten, insbesondere für Bürgerinnen und Bürger einfach, sicher und kostengünstig handhabbaren adäquaten elektronischen Ersatzes für die Unterschrift. Derzeit gibt es allein im Verwaltungsrecht eine vierstellige Zahl von Normen, die Schriftform und damit eine grundsätzlich eigenhändige Unterschrift erfordern.“
Das eGovernment-Gesetz werde mit De-Mail und dem neuen Personalausweis in Ergänzung zur qualifizierten elektronischen Signatur zwei weitere Technologien als Alternativen zur Unterschrift etablieren, die alle Voraussetzungen für eine breite Akzeptanz erfüllen. Beide seien geeignet, die formbedürftige elektronische Kommunikation der Bürgerinnen und Bürgern bzw. der Unternehmen mit den staatlichen Stellen erheblich zu erleichtern.
„Rechtstechnisch gehen wir so vor, dass wir mit dem eGovernment-Gesetz – ein Artikelgesetz – die für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zentrale Regelung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes ändern. Dort legen wir fest, dass neben der qualifizierten elektronischen Signatur unter bestimmten Voraussetzungen auch der neue Personalausweis bzw. De-Mail schriftformersetzend eingesetzt werden kann“, so Rogall-Grothe..
„Nachhaltig erfolgreich können wir allerdings nur sein, wenn auch die Länder und Kommunen dafür sorgen, dass Bürger und Unternehmen diese Wege für einen einfachen elektronischen Zugang zur Verwaltung nutzen können.“
Gleichzeitig zog sie eine positive Bilanz bei den bisherigen Projekten.
„Das Vertrauen der Bevölkerung in eGovernment- Angebote steigt und damit verbunden auch ihre Nutzung. Das zeigen uns anschaulich und erfreulich die neuesten Zahlen aus dem eGovernment-Monitor 2012. Die Zahl der eGovernment-Nutzer in Deutschland ist mit 45 Prozent um fünf Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Immerhin bereits 57 Prozent kennen Initiativen zur Beteiligung im Internet.
Zugleich bekommen wir durch die Ergebnisse unsere Hausaufgaben aufgezeigt: 57 Prozent der Befragten sind entweder sehr zufrieden oder zufrieden mit den Angeboten. Das ist zwar ein ordentliches Ergebnis, wenn wir jedoch über den Tellerrand zu unseren Nachbarn in Österreich und der Schweiz blicken, sehen wir, dass noch deutliche Potenziale nach Oben vorhanden sind.“
Die wesentlichen Regelungen im eGovernment-Gesetz sind:
- Verpflichtung der Verwaltung zur Eröffnung eines elektronischen Kanals und zusätzlich der Bundesverwaltung zur Eröffnung eines De-Mail-Zugangs,
- Grundsätze der elektronischen Aktenführung und des ersetzenden Scannens,
- Erleichterung bei der Erbringung von elektronischen Nachweisen und der elektronischen Bezahlung in Verwaltungsverfahren,
- Erfüllung von Publikationspflichten durch elektronische Amts- und Verkündungsblätter,
- Verpflichtung zur Dokumentation und Analyse von Prozessen,
- Regelung zur Bereitstellung von maschinenlesbaren Datenbeständen durch die Verwaltung ("open data"),
- Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.
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