Beschaffung quelloffener Software Bundesbehörden sollen Open Source bevorzugen

Autor Susanne Ehneß

Bundesbehörden sollen bei IT-Ausschreibungen künftig auf die Verwendung vollständig quelloffener Betriebssysteme und Anwendungen bestehen. So will es der Petitionsausschuss des Bundestags.

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Quelloffene Software rückt in den Mittelpunkt
Quelloffene Software rückt in den Mittelpunkt
(Bild: ©Ivelin Radkov - stock.adobe.com)

Der Petitionsausschuss hat mit breiter Mehrheit eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Bundestag gerichtet, die Petition dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. Lediglich die FDP-Fraktion schloss sich dem Votum nicht an.

Inhalt der Petition

Die Petenten begründen ihr Vorgehen damit, dass nur quelloffene Betriebssysteme und Anwendungen von deutschen Sicherheitsbehörden auf Sicherheitsprobleme geprüft werden könnten, da die Behörden bei proprietärer Software keinen Einblick in den Quellcode hätten. Die „Schwarmintelligenz“ des Internets führe bei Open-Source-Software zudem dazu, dass Sicherheitslücken schneller gefunden und geschlossen würden. Proprietäre Betriebssysteme und Software sei daher nachweislich anfälliger für Hacker-Attacken, heißt es in der Petition.

Darüber hinaus seien quelloffene Betriebssysteme und Anwendungen kostengünstiger, da Lizenzgebühren wegfielen. In sicherheitskritischen Bereichen, wie der Bundeswehr, soll aber proprietäre Software eingesetzt werden dürfen, „wenn dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) der zugrunde liegende Quelltext bekannt ist“, heißt es.

Der Petitionsausschuss will deutlich machen, dass die Nutzung quelloffener Software „erhebliche Chancen bietet“. Zugleich weisen die Abgeordneten darauf hin, dass die IT-Ausstattung der Behörden der Öffentlichen Verwaltung „von einer Vielzahl von Entscheidungsträgern und Einflüssen bestimmt wird“.

Die Bundesregierung wies darauf hin, dass grundsätzlich bei jeder Beschaffung der mögliche Einsatz von freier und quelloffener Software im Rahmen der geltenden Vorgaben geprüft werde. Entscheidend für die Software-Auswahl sei, ob die geforderten Fähigkeiten im Gesamtzusammenhang erreicht werden können.

Abhängigkeiten reduzieren

Erst kürzlich hat die Bundesregierung ein Beratungsunternehmen damit beauftragt, die Abhängigkeiten der Bundesverwaltungen von einzelnen Software-Unternehmen zu prüfen. Die Berater resümierten, dass die Bundesverwaltung „in allen Schichten des Software-Stacks von wenigen Software-Anbietern stark abhängig“ sei. Dies gelte besonders für Microsoft. Bundesinnnenminister Horst Seehofer hatte daraufhin angekündigt, zügig das Gespräch mit anderen Software-Anbietern zu suchen und Open-Source-Software näher in Betracht zu ziehen.

Mehr zur Abhängigkeit von Microsoft und den bisherigen Software-Zulieferern der Bundesverwaltung lesen Sie hier:

Wer sitzt im Petitionsausschuss?

Marian Wendt (CDU/CSU) leitet den Petitionsausschuss. Das Gremium besteht aus 28 Mitgliedern plus ihren Stellvertretern:

  • CDU/CSU: Marian Wendt, Marc Biadacz, Marc Henrichmann, Jens Lehmann, Paul Lehrieder, Bernhard Loos, Andreas Mattfeldt, Josef Oster, Gero Storjohann;
  • SPD: Timon Gremmels, Martina Stamm-Fiebich, Ralf Kapschack, Siemtje Möller, Udo Schiefner, Stefan Schwartze;
  • AfD: Martin Hohmann, Johannes Huber, Detlev Spangenberg, Wolfgang Wiehle;
  • FDP: Hartmut Ebbing, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich;
  • Die Linke: Kerstin Kassner, Sören Pellmann, Kersten Steinke;
  • Bündnis 90/Die Grünen: Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Stephan Kühn.

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