Der Digitalverband Bitkom hat eine Stellungnahme zum Onlinezugangsgesetz 2.0 abgegeben. Zentrale Inhalte: Rechtsanspruch auf digitale Services, Umsetzung des Once-Only-Prinzips – und mehr Unterstützung für Kommunen.
Der Bitkom fordert, die Kommunen beim eGovernment finanziell stärker zu unterstützen
Der Bitkom fordert in einer aktuellen Stellungnahme zur Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) einen Rechtsanspruch der Bürger auf zentrale digitale Verwaltungsleistungen. Außerdem solle das Once-Only-Prinzips zügig umgesetzt werden. Der Verband plädiert außerdem dafür, bei der Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen verschiedene Identifizierungsmethoden zu ermöglichen – und zwar mit unterschiedlichen Vertrauensniveaus. Auch im Forderungskatalog: Standardisierung und zentrale Basiskomponenten. Zudem müssten die Kommunen beim OZG-Rollout besser unterstützt werden, auch finanziell.
Bitkom-Präsident Achim Berg kommentiert: „Bei der Grundsteuerreform hat der Staat seine Bürgerinnen und Bürger Angaben zusammentragen lassen, die ihm längst vorlagen, zwischen den Behörden aufgrund mangelnder Digitalisierung aber nicht ausgetauscht werden konnten. Damit muss ein für allemal Schluss sein.“ Berg betont, dass das notwendige Tempo nicht „über mehr oder weniger verbindliche Fristen“ gelinge, sondern nur über einen Rechtsanspruch – „mit dem sich auch unnötig entstandene Kosten einklagen lassen“.
Zugleich plädiert der Bitkom dafür, beim OZG-Nachfolgegesetz nicht nur die Antragstellung in den Blick zu nehmen, sondern stärker die Digitalisierung der Behörden selbst zu forcieren. „Wenn digital gestellte Anträge ausgedruckt werden, um sie zu bearbeiten, und danach für die Antwort wieder digitalisiert werden müssen, dann sind wir noch weit entfernt von einer echten digitalen Verwaltung“, so Berg.
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Stand vom 30.10.2020
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