eGovernment-Lösungen für die Abfallwirtschaft Behörden und Unternehmen entlasten – Bürokratiekosten senken
Die Abfallwirtschaft hat sich zu einem bedeutenden Sektor in Deutschland entwickelt. Mehr als 240.000 Angestellte erarbeiten hier einen jährlichen Gesamtumsatz von rund 50 Milliarden Euro. Insgesamt ist das Aufkommen gefährlicher Abfälle seit dem Jahr 2000 von jährlich 15 auf mittlerweile über 20 Millionen Tonnen in Deutschland gestiegen. Pro Jahr wird eine Abfallmenge von rund 5,5 Millionen Tonnen importiert und 2 Millionen Tonnen exportiert. Außerdem werden 400.000 Tonnen durch die Bundesrepublik geleitet.
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Diese Zahlen machen deutlich, welche Bedeutung der effizienten Kontrolle sämtlicher Verwertungs- und Entsorgungsketten zukommt. Der Schwerpunkt der Abfallkontrollen liegt derzeit vor allem bei den Transportkontrollen auf der Straße sowie bei der Kontrolle der Abfallnachweise durch die nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Stellen.
Prozesse und IT-Systeme der Unternehmen der Abfallwirtschaft (Erzeuger, Beförderer, Entsorger) sowie der Genehmigungs- und Kontrollbehörden bei Bund und Ländern gilt es, besser aufeinander abzustimmen. Nur so lassen sich die wachsenden Abfallströme effizient kontrollieren und steuern.
Zugleich muss der Aufwand für die Unternehmen reduziert werden: Derzeit erstellen und bearbeiten jährlich rund 250.000 Unternehmen und etwa 320 Behörden bis zu 10.000 Entsorgungsnachweise, 3 Millionen Begleitscheine und 14 Millionen Übernahmescheine – und das alles in Papierform.
Das Projekt eANV
Das Projekt „elektronisches Abfallnachweisverfahren“ (eANV) reagiert auf die Novellierung der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen. Im Rahmen dieses Projekts wird der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellte und von der Umweltministerkonferenz UMK gebilligte Umsetzungsvorschlag für ein elektronisches Abfallnachweisverfahren realisiert. Das Projekt ist mit Beschluss des Bundeskabinetts vom 28. Februar 2007 in den Umsetzungsplan 2007 zum Programm „eGovernment 2.0 – Das Programm des Bundes“ aufgenommen worden.
Laut Abfallnachweis-Verordnung wird ab dem April 2010 für alle am Prozess der Entsorgung gefährlicher Abfälle Beteiligten die elektronische Nachweisführung verpflichtend. Der nächste Schritt erfolgt ab Februar 2011: Ab diesem Datum wird die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur anstelle der händischen Unterschrift zwingend erforderlich. Mit diesem Zeitpunkt ist das eANV in seiner endgültigen Form eingeführt.
In dem Projekt eANV arbeiten die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder mit der Wirtschaft und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zusammen. Die Länder sind vertreten durch die Länderarbeitsgruppe „Gemeinsame Abfall-DV-Systeme“ (LAG GADSYS) der 16 Bundesländer und ihre Geschäftsstelle, die Informationskoordinierende Stelle Abfall-DV-Systeme (IKA). Die Wirtschaftsvertreter kommen aus abfallerzeugenden Unternehmen, Transport- und Entsorgungsunternehmen. Aufgrund seines hohen Innovationsgehalts unterstützt das Bundesministerium des Innern (BMI) das Projekt im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung.
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Link: ZKS-Abfall.de
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