Personalausweis, Reisepass und elektronischer Aufenthaltstitel Ausweisdokumente einfacher und schneller beantragen

Von Natalie Ziebolz Lesedauer: 1 min

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Das Bundeskabinett hat Vereinfachungen bei der Beantragung und dem Erhalt von Ausweisdokumenten beschlossen. Die Neuerungen werden bis Mai 2025 stufenweise umgesetzt – vorausgesetzt der Bundesrat stimmt zu.

Der Ausweis ist eines der wichtigsten Dokumente für Bürger und Bürgerinnen. Mit der amtlichen Urkunde wird ihre Identität festgestellt
Der Ausweis ist eines der wichtigsten Dokumente für Bürger und Bürgerinnen. Mit der amtlichen Urkunde wird ihre Identität festgestellt
(Bild: Stockfotos-MG – stock.adobe.com)

Das Bundeskabinett hat gestern die „Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften“ beschlossen. Was kompliziert klingt, bringt jedoch einige Erleichterungen für Bürger und Bürgerinnen, aber auch für die Mitarbeiter in den Verwaltungen mit sich, denn einige Termine beim Amt könnten dadurch entfallen.

Die Neuerungen sollen dabei stufenweise eingeführt werden. Geplant ist,

  • ab November 2023 die Abholung des PIN-Briefs für den Online-Ausweis an speziell dafür eingerichteten Automaten zu ermöglichen. Auch die Ausweisdokumente selbst können dann von den Behörden an diesen Automaten zu Abholung hinterlegt werden. Das Prinzip ähnelt dabei dem der Poststationen.
  • ab November 2024 die rechtlichen Voraussetzungen für eine direkte Übergabe des PIN-Briefs bei der Beantragung des Ausweises zu schaffen. Da die technische und organisatorische Umstellung des Verfahrens jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, rechnet das Bundesinnenministerium damit, dass die direkte Übergabe ab dem Frühjahr 2025 möglich sein wird.
  • zum 1. November 2024 die rechtliche Grundlage für den Direktversand der Ausweisdokumente zu schaffen. Ist der Antragsteller damit einverstanden, wird ihm das beantragte Dokument dann direkt nach Hause geschickt – der Gang zur Behörde oder zum Ausgabeautomaten entfällt so.
  • ab Mai 2025 werden zudem nur noch digital vorliegende biometrische Lichtbilder genutzt. Diese können entweder in den Behörden selbst oder beim Fotografen erstellt werden.

Die Neuerungen müssen nun noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Damit ist im September 2023 zu rechnen.

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