Neue Bundesregierung Ampel-Koalition verspricht Bürgern Anonymität im Internet

Von dpa

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Die neue Regierungskoalition will möglichst wenig Überwachung und Speicherung von Kommunikationsdaten. Um Mobbing und Extremismus in den Sicherheitsbehörden entgegenzuwirken, soll eine neue Beschwerdestelle geschaffen werden: der unabhängige Polizeibeauftragte des Bundestages. Für die Bundeswehr gibt es so eine Stelle bereits.

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden keine Inhalte von Kommunikation gespeichert, sondern nur, wer wann mit wem und von wo aus in Kontakt getreten ist. Bei Telefonaten gehören dazu beispielsweise die Rufnummern, der Zeitpunkt und die Dauer der Gespräche
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden keine Inhalte von Kommunikation gespeichert, sondern nur, wer wann mit wem und von wo aus in Kontakt getreten ist. Bei Telefonaten gehören dazu beispielsweise die Rufnummern, der Zeitpunkt und die Dauer der Gespräche
(© Andreas Prott – stock.adobe.com)

„Flächendeckende Videoüberwachung und biometrische Erfassung zu Überwachungszwecken lehnen wir ab“, heißt es in dem am Mittwoch vorgestellten Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP weiter. Dies schließe Videoüberwachung als Ergänzung zum Einsatz von Polizeikräften an Kriminalitätsschwerpunkten jedoch nicht aus.

Und: „Das Recht auf Anonymität sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet ist zu gewährleisten.“ Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung solle nur anlassbezogen und auf richterlichen Beschluss angewendet werden.

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden keine Inhalte von Kommunikation gespeichert, sondern nur, wer wann mit wem und von wo aus in Kontakt getreten ist. Bei Telefonaten gehören dazu beispielsweise die Rufnummern, der Zeitpunkt und die Dauer der Gespräche.

Die Vorratsdatenspeicherung ist hoch umstritten: Während Sicherheitspolitiker in ihr ein zentrales Instrument im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Terrorismus und den Handel mit Darstellungen von Kindesmissbrauch sehen, halten Bürgerrechtler und Verbraucherschützer die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten für einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre.

Ein Gesetz erlaubt zwar eigentlich jetzt schon die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten für eine Dauer von zehn Wochen. Allerdings liegt diese Regelung wegen rechtlicher Bedenken seit Jahren auf Eis.

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