Absicherung der IT-Infrastruktur unter KRITIS-Vorgaben
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Die Bedrohung der digitalisierten Gesellschaft durch Cyberangriffe nimmt zu. Ab dem 1. Mai 2023 müssen KRITIS-Betreiber zusätzlich besondere Systeme zur Angriffserkennung vorhalten – das Whitepaper klärt über die Fakten auf und bietet Lösungen.
Die Bedrohung der digitalisierten Gesellschaft durch Cyberangriffe nimmt weiter zu. Allein im Jahr 2021 wurden rund 144 Millionen neue Schadprogramm-Varianten produziert.* Im Fokus der Angreifer stehen dabei weniger Privatpersonen, sondern besonders Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Hier kann ein erfolgreicher Angriff schnell den gesamten Betrieb lahmlegen. Bis zu 25 Prozent der Unternehmen, die von Cyberangriffen betroffen waren, sahen darin eine schwerwiegende oder gar existenzbedrohende Gefahr.** Solche Angriffe können fatale Auswirkungen haben, wenn sie Einrichtungen betreffen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig sind. Deshalb sind die Betreiber sog. „kritischer Infrastrukturen“ (KRITIS) gesetzlich verpflichtet, „angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen“ zur Verhinderung von Cyber-Attacken zu treffen. Mit der Verabschiedung des „IT-Sicherheitsgesetzes 2.0“ im Frühjahr 2021 wurden diese Pflichten noch einmal verschärft. Ab dem 1. Mai 2023 müssen die Betreiber kritischer Infrastrukturen zusätzlich besondere „Systeme zur Angriffserkennung“ vorhalten. In dem Solution Brief von Sophos erfahren Sie, wie Sophos-Lösungen Sie bei der Absicherung Ihrer IT-Infrastruktur und der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für kritische Infrastrukturen unterstützen können.
* Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2021, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), S. 9
** IT-Sicherheit im Home-Office, Ergebniskurzbericht einer repräsentativen Umfrage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), S. 17.
Anbieter des Whitepapers
Sophos Technology GmbH
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65189 Wiesbaden
Deutschland