Meldewesen im Umbruch Ab 2007 bundesweiter elektronischer Datenaustausch zwischen Meldebehörden

Autor / Redakteur: Günter Popp / Gerald Viola

Seit geraumer Zeit werden vielfältige Anforderungen an ein modernes Einwohnerwesen nicht nur diskutiert, sondern von den „Kunden“ des Meldewesens wie Bürgern, der Wirtschaft und Öffentlichen Verwaltungen als konkrete Forderungen artikuliert. Zu diesen Forderungen zählt insbesondere die Einführung elektronischer Geschäftsprozesse zwischen allen Beteiligten. Dieser Anforderung haben Bundes- und Landesgesetzgeber durch entsprechende Novellierung melderechtlicher Vorschriften entsprochen.

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Mit dem Änderungsgesetz vom 25. März 2002 hat der Bund das Melderechtsrahmengesetz umfassend geändert. Die Zielsetzung dabei war

  • die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien zu schaffen („Anpassung an das Internetzeitalter“) und
  • „unnötige“ Meldepflichten abzuschaffen.

Mit der Abschaffung der Abmeldepflicht bei Umzügen im Inland wurde für die Übermittlung der Meldedaten von der Zuzugs- zur Wegzugsgemeinde ein automatisiertes Verfahren für die Datenübermittlung zugelassen (elektronische Rückmeldung).

1. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV)

Die 1. BMeldDÜV regelt die Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden unterschiedlicher Bundesländer. Zu diesen Datenübermittlungen zählen die

  • Rückmeldungen zwischen Meldebehörden und Auswertungen der Rückmeldungen,
  • Fortschreibungen der Melderegister.

Mit Inkrafttreten der 1. BMeldDÜV am 22. Juni 2005 wurden die durch die Melderechtsrahmengesetz-Novelle geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden durch detaillierte Regelungen ausgefüllt. Die wesentlichen Regelungen dabei sind:

  • Die Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden müssen ab dem 1. Januar 2007 in elektronischer Form durchgeführt werden.
  • Die Datenübertragungen erfolgen zwischen den Meldebehörden unmittelbar oder über Vermittlungsstellen.
  • Die Datenübermittlungen müssen den Standards OSCI-XMeld und OSCI-Transport genügen.

Wirtschaftliche Betrachtung

Zwischen den über 5 400 Meldebehörden in Deutschland werden rund acht Millionen Rückmeldungen pro Jahr durchgeführt, etwa 1,2 Millionen Rückmeldungen davon sind länderübergreifende Rückmeldungen aufgrund länderübergreifender Umzüge. Angesichts dieser hohen Anzahl kann eine für die Meldebehörden wirtschaftliche Durchführung nur mit einer elektronischen Abwicklung erzielt werden. Im Vorblatt zur 1. BMeldDÜV wird ausgeführt, dass gegenwärtig bei einer papiergestützten Durchführung der Rückmeldungen von Kosten in Höhe von rund 2,70 Euro je Rückmeldung auszugehen ist. Mit Einführung der elektronischen Rückmeldungen werden bei den Meldebehörden allein bei länderübergreifenden Rückmeldungen Einsparungen von rund 5,7 Millionen Euro jährlich erwartet. Bei den landesinternen Rückmeldungen sind wegen der höheren Anzahl noch größere Einsparungen für die Meldebehörden zu erwarten.

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(ID:2007127)